Auf dem Karlsruher Sachverständigenforum 2017 habe ich 23.03.17 zum Thema „Türschwellen – technisch überholt und verboten?“ einen Vortrag gehalten. Genauso wie beim Vortrag auf dem Netzwerkpartnertag in Heidenheim 2014 war ich die einzige Frau als Referentin vor einem überwiegend männlichen Publikum.
Bezüglich des Fachwissen zu den längst vorhandenen verschärften Anforderungen an barrierefreie Außentüren hat sich auch im Jahr 2017 kaum etwas verändert. Auch diesmal habe ich das Publikum so erlebt, als kenne niemand die richtungsverändernde Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040, die bereits im Jahr 2013 veröffentlicht wurde. Selbst der Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg aus dem Jahr 2014 war nach von mir erlebten Reaktion des Publikums nicht bekannt – obwohl dieser Runderlass im eigenen Bundesland gilt.
Wissensmangel und Baupraxis auf gleichem Stand
Viele der dortigen Besucher haben selbst ein Unternehmen, das Fenster und Türen einbaut. Der erfahrungsgemäß anzutreffende Wissensmangel untermauert die immer wieder anzutreffende Baupraxis. Trotz Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass werden in der Baupraxis selbst innerhalb des barrierefreien Bauens unzulässige Türschwellen eingebaut. Weshalb auch der breit kommunizierte Runderlass nicht bei diesen Sachverständigen und Unternehmen der Türen- und Fensterbranche selbst im Jahr 2017 angekommen ist, gilt es dringend zu prüfen!
Hier geht es zum Tagungsprogramm des Karlsruher Sachverständigenforums 2017: Tagungsbeschreibung