Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Jeder hat ein Recht auf Teilhabe!

Auch die Menschen mit einem intensiveren Unterstützungsbedarf!!!!!

„Inklusion versteht die Verschiedenheit und Einzigartigkeit von Menschen in Fähigkeiten, Kompetenzen, Begabungen, Überzeugungen, sozialen oder regionalen Hintergründen sowie Formen des Lebens von Individuen oder Gruppen in der Gesellschaft als bereichernde Vielfalt und versucht sie aktiv zu nutzen.“ (UNESCO)

Nullschwellen sind allein aus ergonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten für alle besser und jeder kann sie nutzen. Eine flächendeckende Umsetzung in allen Gebäuden und Wohnungen würde eine Verbesserung für alle darstellen. Auch die Sturzprävention an Außentüren wäre gelöst. Doch leider hält sich die Vorstellung Menschen mit Behinderung kämen mit 1 – 2 cm hohen Türschwellen schon klar, seit Jahren erstaunlich massiv.

In der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Broschüre „Prüfsystem zur Barrierefreiheit – Qualitätskriterien 3.0 vom Deutschen Seminar für Tourismus e.V., die im Dezember 2017 erschienen ist, steht z.B. bei den Anforderungen für Rollstuhlnutzer folgendes: „Die Türschwelle darf nicht höher als 2 cm sein.“ Und die Broschüre „Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie“ vom DEHOGA-Bundesverband aus dem Jahr 2010, die immer noch im Internet zu finden ist, veröffentlicht sogar folgende Behauptung: „Der Rollstuhlfahrer ist in der Lage, Schwellen bis zu 2 cm zu überwinden. Die Höhe einer Schwelle von 2 cm wird als zumutbar angesehen und ist somit keine Barriere.“ Das wiederholt sich selbst in neuen Studien aus dem Jahr 2017 „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich“ vom Deutschen Städte- und Gemeindebund und Terragon ungeprüft und unbelegt: „Mit einer Höhe von maximal zwei Zentimeter sind diese Balkonzugänge in der Regel auch von Rollstuhlfahrern ohne größere Probleme zu nutzen.“ Für all diese Behauptungen gibt es keine Belege.

Bereits in der Ausgabe 4/5 der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN aus dem Jahr 2013 wird in einem Fachartikel von Ulrike Jocham eine bedeutende Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 veröffentlicht, die klar und deutlich besagt, dass nur 0 cm hohe Türschwellen den Regelfall darstellen müssen.  Technische Gründe für Türschwellen gibt es längstens nicht mehr.

 

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