Ist Barrierefreiheit simpel umzusetzen oder handelt es sich um ein hoch komplexes und anspruchsvolles Sachgebiet? Ganz aktuell ist mir ein Blogbeitrag von Martin Schienbein, einem Kollegen aus der Profession Architektur, begegnet, in dem er folgendes schreibt: „Bei der weiteren Recherche habe ich schon da festgestellt, dass Barrierefreiheit im Grunde ganz simpel ist. Man muss sich nur dafür interessieren und ein wenig (!) nachdenken.“ Weiterhin berichtet er gleichzeitig, dass in seinem Architekturstudium „das Thema nur ganz kurz am Rand in einer halben Vorlesung angerissen wurde.“ Letzteres deckt sich mit meinen Erfahrungen aus meinem Architekturstudium, barrierefreies Planen und Bauen wurde nicht gelehrt. Doch stimmt seine erste Behauptung – Barrierefreiheit soll ganz simpel sein, allein ein Interesse und wenig Nachdenken würde ausreichen? Die Aussagen von Martin Schienbein stellen für mich eine spannende Diskussionsgrundlage dar. Sie Herr Schienbein und alle meine Blogbesucher sind herzlich zum Diskutieren eingeladen – unterhalb dieses Blogbeitrags steht ein Kommentarfeld dafür bereit. Los gehts!
Ich mache seit meinem 16. Lebensjahr gefühlt nichts anderes, als im Bereich von barrierefreien Gebäuden und Wohnungen sowie inklusiven Wohnkonzepten disziplinübergreifend zu recherchieren und zu forschen. Barrierefreiheit ist ein interdisziplinäres Thema. Dies ist bereits in der Begriffsdefinition im § 4 Behindertengleichstellungsgesetzt zu erkennen:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, (..), wenn sie für Menschen mit Behinderungen
- in der allgemein üblichen Weise,
- ohne besondere Erschwernis und
- grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Ist Barrierefreiheit simpel oder komplex?
Laut der Definition im § 4 BGG sind alle Behinderungsarten gemeint, egal ob körperlich, seelisch, kognitiv, visuell, auditiv und taktil. Folglich ist diese Zielgruppe außerordentlich groß ist. Mehrere Berufsgruppen aus Pflege und Pädagogik lernen über viele Jahre, u. a. welche „Behinderungsarten“ (z.B. körperliche Behinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, Lernschwierigkeiten, schwere Mehrfachbehinderung) oder welche „Krankheitsbilder“ (z.B. Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Epilepsie, Demenz, Schiziphrenie) es gibt, wie sich diese auswirken und welche Assistenz- bzw. Behandlungsbedarfe zur Stärkung der Selbstständigkeit und Teilhabe daraus entstehen. Für diese große und vielfältige Zielgruppe müssen Gebäude und Wohnungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilde nutzbar sein. Die Bedürfnisse können dabei sehr unterschiedlich und manchmal auch identisch sein. Damit diese hohen Anforderungen des § 4 BGG erreicht werden kann, sind Qualifikationen und Kenntnisse über alle „Behinderungsarten“ und „Krankheitsbilder“ unabdingbar.
Ist Barrierefreiheit simpel oder komplex?
Die gesetzliche Anforderung (§ 4, BGG) stellt beachtliche Herausforderungen dar, die den Sachverstand von allen beteiligten Professionen erfordert. Neben den pädagogischen und pflegerischen Qualifikationen ist das Expertentum in eigener Sache unverzichtbar. „Nicht ohne uns über uns!“ Menschen mit Behinderung müssen dringend gefragt werden, was sie brauchen. Nur so kann der § 4 BGG erfüllt werden. Allein aufgrund der komplexen menschlichen Anforderungen ist das barrierefreie Planen kein einfach umzusetzendes Sachgebiet. Es ist ein interdisziplinärer Sachverstand unverzichtbar.
Damit diese Herausforderungen baukonstruktiv und bauplanerisch umgesetzt werden können, ist Know how aus Pflege, Pädagogik und Expertentum in eigener Sache gefragt!!!

Duschen können individuell so angepasst werden, dass einige Menschen mit Behinderung, die zuvor eine Duschassistenz benötigt haben, aufgrund der individuellen ergonomischen Anpassung ohne fremde Hilfe duschen können. Foto: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle
Z.B. bei individuellen barrierefreien Wohnraumanpassungen, Umbauten oder individuell angepassten Neubauten reichen allein die Kenntnisse aus der DIN 18040 Teil 2 oder einer monoprofessionellen Fachliteratur definitiv nicht aus. Gerade bei solchen Aufgabenstellungen kann Wohnarchitektur so gestaltet werden, dass ein maximales Empowerment für Menschen mit Behinderung entsteht und der Alltag jeden Tag erleichtert wird. Interdisziplinarität ist gefragt, welche neuen Raumgestaltungen und Hilfsmittel (Assistenzsysteme) gibt es? Ich staune immer wieder, wie viele Chancen leider mehr als häufig verschenkt werden, nur weil eine komplexe Aufgabe monoprofessionell ausgeführt wird. Im meinen Seminaren zeige ich Beispiele, wie mit einer gelungenen architektonischen Anpassung Menschen plötzlich selbstständig Treppen steigen können, plötzlich selbstständig ohne Pflegekraft bzw. Assistenz duschen können, plötzlich allein auf Freisitze gelangen. Diese Chancen sollten menschlich und wirtschaftlich nicht verschenkt werden!!!!
Aber auch bei neuen Gebäuden und Geschosswohnungsbauten ist interdisziplinäre Beratung im Vorfeld unverzichtbar, um kostenintensive Mängel zu vermeiden. Allein die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und der DIN 18040 sind so komplex, dass Planungen dringend rechtzeitig von interdisziplinären Bausachverständigen für barrierefreies Planen und Bauen überprüft werden müssen, um teure Mängelbeseitigungen und finanziellen Schaden zu vermeiden. Gerade bei der Barrierefreiheit gibt es häufig Planungsfehler, die einmal gebaut, nicht mehr korrigiert werden können. Wünscht der Bauherr ein tatsächlich barrierefreies Gebäude, gewinnt die interdisziplinäre Beratung im Vorfeld noch mehr Bedeutung – denn die DIN 18040 erlaubt Barrieren, die mich als Heilerziehungspflegerin mit einem breiten Erfahrungshorizont aus der Alten- und Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe mehr als erstaunen.
Ist Barrierefreiheit simpel oder komplex? Es ist definitiv mehr als komplex und erfordert Interdisziplinarität und Schnittstellenkompetenzen.
Doch dies wurde bis jetzt viel zu wenig thematisiert. Die meisten Fachpublikation zum barrierefreien Planen und Bauen werden u.a. ausschließlich von technischen Professionen erstellt. Das führt zu verpassten Chancen und verschenkten Verbesserungspotentialen. Auch Professionen wie Pflege, Pädagogik/Heilpädagogik und Ergotherapie sind gefragt. Zusätzlich werden Professionelle benötigt, die Sachkenntnisse aus mehreren beteiligten Professionen, also sogenannte Schnittstellenkompetenzen, mitbringen.
Ist Barrierefreiheit simpel oder komplex? Allein die verpassten Chancen durch längst mögliche Nullschwellen an Außentüren zeigen wie komplex, herausfordernd und interdisziplinär das Thema barrierefreies Planen und Bauen ist.
Als Frau Nullschwelle fordern viele technisch überflüssige Türschwellen-Bauten meine Geduld. Als Heilerziehungspflegerin weiß ich, welchen großen menschlichen und wirtschaftlichen Schaden selbst 1 – 2 cm hohe Türschwellen für viele Menschen mit Behinderung, älteren Menschen, pflegende Angehörige und Fachkräfte anrichten. Als Dipl.-Ing. in Architektur habe ich die schon seit über 2 Jahrzehnten vorhandenen technischen Nullschwellen-Lösungen untersucht. Seit 2012 belege ich die systemsichere Funktionstauglichkeit der Magnet-Nullschwellen-Technik. Über viele Jahre war ich die einzig, die sich in dieses Wespennest und gleichzeitiges Haifischbecken getraut hat. Bis 2016 haben fast alle in der Baubranche behauptet, dass diese Technik nicht funktionieren solle. Durch diese falschen Tatsachenbehauptungen wurde es leider möglich, dass die Chancen der möglichen Nullschwellen verschenkt und weiterhin gefährliche, ausgrenzende und benachteiligende Türschwellen selbst innerhalb des barrierefreien Bauens verbaut werden konnten. Insbesondere den Architekten und Planern wurden diese bedeutendenInformation der technischen Nullschwellen-Machbarkeit von anderen Schlüsselmedien vorenthalten. (siehe z.B. RAL-Leitfaden zur Montage von Fenstern und Eingangstüren u.a. Fassung 2014 – 2020 sowie aktuell gültiger) Dadurch sind unnötige Haftungsgefahren entstanden, denn die Nullschwellen-Anforderung der Normen für barrierefreies Bauen gehen bis in die 90-er Jahre zurück.
Z.B. die DIN 18024-2 (öffentlich zugängliche Gebäude) fordert bereits seit 1996 folgendes: „Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.“ Trotz dieser nun schon seit über 24 Jahren andauernden Anforderung, werden erstaunlicherweise bis heute selbst beim barrierefreien Bauen immer noch unzulässige Türschwellen und Türanschlagdichtungen verbaut – obwohl es insbesondere im Neubau für Eingangstüren und Terrassen- und Balkontüren schon seit 1996 keine technischen Gründe mehr gibt, die 1 – 2 cm hohe Türschwellen rechtfertigen können.
Ist Barrierefreiheit simpel oder komplex?
Aber nicht nur im Bereich von Nullschwellen werden längst mögliche Chancen und Potentiale durch fehlende Interdisziplinarität und fehlende Schnittstellenkompetenzen verschenkt. Statt längst vorhandener ergonomischer Haltegriffe werden immer noch unreflektiert runde Haltegriffe verbaut, obwohl die menschliche Hand nicht rund greift. Finden Sie derartige Themen in der monoprofessionellen barrierefreien Fachliteratur? Weiterhin zeigen inklusive Wohnprojekt längst, dass Wohnungen wirtschaftlich so gebaut werden können, dass nahezu alle Menschen mit Behinderung und ältere Menschen diese ohne Sondercharakter oder diskriminierende Erscheinungsbilder gebaut werden können. Leider werden all diese Lösungen in der Praxis bis heute viel, viel, viel zu wenig genutzt.
Seit in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 sind die Anforderungen an die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden und Wohnungen zusätzlich gewachsen. Die UN-BRK verlangt mehr als nur Barrierefreiheit. Sie fordert ein inklusive Gestalten und ein Universal Design ohne diskriminierende Sondergestaltungen.
Liebe Kollegen aus der Profession Architektur – als interdisziplinäre Bausachverständige für barrierefreies Planen und Bauen, Universal Design, Inklusion und Nullschwellen berate und unterstütze ich Sie gerne, damit Sie kostenintensive Mängel vermeiden und interdisziplinäre Qualität im herausfordernden und komplexen Sachgebiet der Barrierefreiheit und des neu geforderten Universal Designs für Ihre Kunden ermöglichen. Ich biete u.a. schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Fragen des barrierefreien Planens und Bauens, Sachverständigengutachten, Planberatungen, Konzeptüberprüfung oder Konzepterstellung Barrierefreiheit, vermittelnde Gespräche mit Baurechtsbehörden, Fachtexte für Publikationen und Architekturbroschüren.
Ich freue mich auf Ihre Anfragen und auf mehr Barrierefreiheit und mehr Universal Design – der Bedarf ist riesig!!!!!!
Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®
Mobil 0049 176 320 96705 oder E-Mail unter Ulrike.Jocham@die-Frau-Nullschwelle.de
Ich finde es wirklich toll, wie sehr sich Frau Nullschwelle für dieses Anliegen einsetzt. Als Mutter eines behinderten Jungen kann ich auch bestätigen, was für eine Herausforderung diese Schwellen darstellen. Für andere Menschen sind sie vermutlich kaum sichtbar, während sie für meinen Sohn eine riesige Hürde sind.
Hallo Ulrike,
danke für Deine Gedanken. Ich habe diese wiederum aufgegriffen und auf meinem Blog beantwortet. Schau gern mal rein:
https://www.martin-schienbein.de/barrierefreiheit-einfach-machen/
Liebe Grüße
Martin
Gut zu wissen, dass zur Gewährleistung der Barrierefreiheit Ergotherapeuten nachgefragt werden. Mein Neffe möchte sich auch mit Ergotherapie beschäftigen. Er hat selbst Spaß an der Bewegung und möchte die Bewegung anderen beibringen.