Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Das Deutsche Institut für Menschenrechte verfasst erstaunliche Antwort

Das deutsche Institut für Menschenrechte verfasst eine Antwort die erstaunen lässt. Die Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention möchte die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 und den Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg, beides echte Meilensteine in der Umsetzung der UN-BRK im Bereich Universal Design, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit darstellen, nicht veröffentlichen. Diese Antwort habe ich im Rahmen meiner aktuellen Recherchen für den neuen Artikel in der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN erhalten: „Aus Gründen der Aquidistanz zu anderen, nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung unserer politischen Unabhängigkeit, können wir Ihrer Bitte, Ihre Hinweise zu veröffentlichen, nicht entsprechen.“

Die Nullschwellen-Stellungnahme und der Nullschwellen-Runderlass sind bis heute viel zu wenig bekannt. Weshalb sollen diese beiden wichtigen Anforderungen aus einer bauordnungsrechtlich eingeführten Norm und einem Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg eine politische Unabhängigkeit gefährden? Beschreibt sich doch gerade die Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte als eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung fördere und die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland überwache. 1 – 2 cm hohe Türschwellen verhindern grundlos das Recht auf umfassende Teilhabe, z.B. für Menschen mit einem intensiveren Unterstützungsbedarf. Sie verhindern grundlos das geforderte Universal Design der UN-BRK. Sie verhindern grundlos die geforderte Zugänglichkeit. Sie benachteiligen und gefährden grundlos.

Auf dem Bild sind Brigitte und Frieder Seiferheld zu sehen inklusive ihrer Nullschwellen-Terrassentür, Foto von Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Brigitte und Frieder Seiferheld erleben seit vielen Jahren, dass alles Wasser auch ohne Türanschlagschwelle draußen bleibt. Mehr Infos dazu

Frieder Seiferheld als pflegender Angehöriger fordert vom Deutschen Institut für Menschenrechte einen entsprechenden Einsatz und hat am 20.05.19 folgende E-Mail an die Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention versendet:

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite des Instituts für Menschenrechte finde ich folgenden Eintrag:

Auftrag des Instituts

Menschenrechte fördern und schützen 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet. 

Wenn Sie diesen Auftrag ernst nehmen, sind Sie sogar gezwungen, den Beitrag von Frau Jocham zu veröffentlichen. Andernfalls reihen Sie sich in die Vielzahl von Institutionen ein, die gegründet werden in der Hoffnung, etwas zu einem Thema gesagt zu haben aber nichts zu dessen Umsetzung beitragen zu müssen, zu wollen, zu dürfen.

Sehr armselig!

Also werden Sie tätig, sonst müsste ich das zuständige Finanzamt fragen, wie es mit Ihrer Gemeinnützigkeit aussieht, wenn Sie sich weigern, Ihre Hauptziele zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Frieder Seiferheld

Ein herzliches Dankeschön an Herrn Frieder Seiferheld, der seinen Mailtext hier zur Veröffentlichung gestellt hat!

 

Weshalb ist die Verbreitung und Veröffentlichung der Nullschwellen-Stellungnahme und des Nullschwellen-Runderlasses so wichtig?

Berlin grenzt sich seit 2019 von der DIN 18040 (siehe Nullschwellen-Stellungnahme) ab und erlaubt bis zu 2 cm hohe Türschwellen. In allen anderen Bundesländen, in denen die Anforderungen der DIN 18040 an Türen bauordnungsrechtlich eingeführt sind, gilt die Nullschwellen-Stellungnahme, die Nullschwellen vorschreibt. Leider ist diese bis heute viel zu wenig bekannt. Von verantwortlichen Stellen wurde versäumt, die Nullschwellen-Stellungnahme und den Nullschwellen-Runderlass als Inklusionserfolg auch entsprechend zu verbreiten. Ein Grund weshalb bis heute 1 – 2 cm hohe Türschwellen selbst in Pflegeimmobilien anzutreffen sind.

 

 

5 Comments, RSS

  1. Andrea Dieguez

    Andrea Dieguez
    Do., 6. Juni, 18:05 (vor 4 Tagen)
    an Alle; Ulrike

    Guten Tag,

    Ich bin auch Rollstuhlfahrerin und wir wohnen seit 5 Jahren im Eigenheim ohne Türschwellen. Es gab noch nie Probleme mit Wasser, trotz Starkregen.
    Wir haben auch eine sehr breite Terrassentür, auch hier keine Probleme, es ist eine Rinne davor eingebaut und diese technischen Möglichkeiten sind langjährig erprobt und daher gibt es unseres Erachtens keine Gründe für eine 1 bis 2 cm hohe Türschwelle. Dies ist rein finanziell begründet. Aber da diese Türschwellen sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch ältere Menschen im täglichen Leben sehr nachteilig sind, ist es völlig unverständlich und fast schon abwertend, so was in die Richtlinie aufzunehmen. Es ist Fußgängern oft nicht bewusst genug, was es jeden Tag für Einschränkungen bedeutet, ständig über Schwellen zu stolpern…

    Ich liebe mein schwellenfreies Haus und möchte nicht mehr ohne dies sein. Warum kann dies nicht Standard sein ??
    Warum kann sich ein Institut für Menschenrechte dafür nicht einsetzen ?

    Ich denke, in solchen Behörden wird zwar über solche Probleme diskutiert und auch publiziert (siehe Pressemitteilung vom 10.07.2018),
    aber leider oft auf einer Flughöhe, die die täglichen Probleme der betroffenen Menschen nicht mehr erfasst. Diese Äquidistanz (das wort musste ich erst mal googeln…) mag wissenschaftlich erforderlich sein, aber für uns, die sich täglich mit den Folgen herumschlagen müssen, leider eher hinderlich.

    Vielleicht kann sich der landesbeauftragte für behinderte Menschen in Baden-Württemberg da einklinken.

    Grüße aus Rheinland-Pfalz

  2. Hartmut Smikac

    Kann mir bitte einmal jemand erklären was „Aquidistanz zu anderen und nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung unserer politischen Unabhängigkeit“ mit der Höhe und Form von Türschwellen zu tun Hat ? !!! Ich bin selbst Rollstuhlfahrer und bin viel in Sachen „Barrierefreiheit im Tourismus“ unterwegs. So ist mir durchaus bewusst, dass das Fehlen von tastbaren Orientierungspunkten für viele auch ein Problem sein kann. Darüber muss man mit jenen reden, die das betrift. Dann lässt sich gewiss auch ein Lösung finden. Das irgendwie mit „Aquidistanz“ in Verbindung zu bringen, das ist für mich unverständlich.

  3. Andreas Stockhammer

    Da sieht mann ganz klar, das die das nicht wollen, das es bekannt wird. Damit können sie sich immer aus der Affäre ziehen, und es dauert dan ewigkeiten bis es sich rum spricht.Und somit bestätigt es sich das Behinderte Menschen nur Menschen 3. Klasse sind.

  4. Heiko Metzner

    Technisch haben wir uns rasant weiterentwickelt, durch Facebook oder WhatsApp. Den Text mit der Anmerkung, sollte es keine positive Antwort geben, dann wird alles über Facebook veröffentlicht. Auch die negative Antwort. Vor der Veröffentlichung des Beitrages haben sie Angst. In dem Bereich funktioniert vieles nur auf Druck und den können wir aufbauen.

  5. Irene Ehret

    Wie kann ein Institut für Menschenrechte äquidistant sein wollen?
    Das widerspricht ja ganz gewaltig dem Auftrag des Instituts.

    Zur Wahrung und Umsetzung bzw. Durchsetzung der Menschenrechte muss man Politikern – egal welcher Partei – sowie der Wirtschaft energisch auf die Füße treten !
    Mit Äquidistanz erreicht man überhaupt nichts, es zeugt eher von Abhängigkeit !

    Es wird eben immer vergessen, dass Behinderte die gleichen Menschenrechte haben wie alle anderen.
    10 Jahre UN-BRK – wie lange noch bis endlich die Umsetzung in Gang kommt ?

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