Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Innovations- und inklusionshemmende Strukturen – Weshalb fordert die DIN EN 14351-1 keine Barrierefreiheit?!

Die europäische Produktnorm für Fenster und Türen, die DIN EN 14351-1 stellt die maßgebliche Stellschraube zur Umsetzung der europäischen Bauproduktenverordnung bei Außentüren dar.

Diese Verordnung fordert gleich zu Beginn von Bauwerken eine Planung und Ausführung, welche die Sicherheit von Menschen nicht gefährdet. Weiterhin untersagen die Grundanforderungen an Bauwerke in dieser Bauproduktenverordnung jegliche unannehmbaren Unfallgefahren wie z.B. Sturz- und Aufprellgefahren. 1 – 15 cm hohe Türschwellen stellen eine deutliche Sturzgefahr dar, allein der Arbeitsschutz definiert bereits mehr als 4 mm Höhenunterschied im Boden als Stolperstelle. (ASR 1.5/1,2) Auch die Barrierefreiheit und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung müssen laut der BauPVO bei der Ausführung von Gebäuden berücksichtigt werden. Viele Rollstuhl und –rollatornutzer mit Einschränkungen im Oberkörper können Türschwellen überhaupt nicht oder nur sehr schwer passieren.

Die Produktnorm für Fenster und Außentüren hingegen fordert weder Barrierefreiheit, noch Sturzprävention, noch Nachhaltigkeit von Außentüren. Technische Gründe dafür gibt es keine. Wer kontrolliert derartig bedeutende Stellschrauben im Hintergrund?

Transparenz, Kontrollen und politischen Interessensvertretungen für die Bürger und das Allgemeinwohl ist gefragt: Die durchaus positiv klingenden Vorschriften der BauPVO sind kostenfrei für jeden im Internet zugänglich, die tatsächliche technische Umsetzung bei Außentüren, die DIN EN 14351-1, hingegen nicht. Diese Norm  kostet allein als pdf-Download in schwarz/weiß 163,80 Euro.

Eine öffentliche Diskussion über die fehlenden Leistungsanforderungen der DIN EN 14351-1 bezüglich Barrierefreiheit, Sturzprävention und Nachhaltigkeit wäre dringend notwendig. Nur wenige Einzelfälle wie der Fachartikel von Ulrike Jocham aus der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN thematisieren dieses wichtige Thema!

 

2 Comments, RSS

  1. Sehr geehrte Frau Jocham,

    die Produktnorm EN 14351 beschreibt lediglich Leistungseigenschaften bzw. wie diese zu erreichen sind einer Tür oder eines Fensters. Sie stellt grundsätzlich keine Forderungen an Leistungen dar. Wie z.B. das ein bestimmter Wärmedurchgang eingehalten werden muss.
    Für die Barrierefreiheit werden die Bedienkräfte als mögliche Leistungseigenschaft beschrieben.
    Welche Leistungseigenschaften an den Bauwerken dann verbaut werden müssen, beschreibt dann der Gesetzgeber entweder über die Landesbauordnungen mit den ganzen Begleitregelungen wie Wärmeschutzverordnung oder der Bauregelliste bzw. der MVVTB .

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Schembecker

  2. Ulrike Jocham

    Sehr geehrter Herr Schembecker,

    vielen Dank für Ihren Kommentar, auf den ich gerne antworte!

    Eine wichtige Stellschraube für die technische Umsetzung der BauPVO bei Fenster und Türen ist die europäische Produktnorm (DIN EN 14351-1), die aufführt, welche Leistungseigenschaften Außentüren für eine geforderte CE-Kennzeichnung nach der BauPVO aufweisen müssen. Diese Norm wurde unter einem Mandat durch die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone erarbeitet und vom European Committee for Standardization (CEN) erstellt. Doch in dieser Norm sind keine geforderten Leistungseigenschaften von Außentüren wie die nach der BauPVO geforderten Eigenschaften der Barrierefreiheit und der Sturzprävention zu finden. Die Leistungsmerkmale nach der DIN EN 14351-1 lauten lediglich z.B. Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Widerstandkraft gegen Windlast. Die wichtigen technischen Eigenschaften wie Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind schon seit vielen Jahren technisch gelöst. Es gibt daher keinen Grund mehr die Forderungen der BauPVO nicht einzufordern. Doch die DIN EN 14351-1 aus dem Jahr 2010 verlangt von Außentüren weder Barrierefreiheit noch Sturzprävention. Dem Merkblatt CE.02 des Europäischen Kunststoff-Fenster Verband, der Vereinigung der Europäischen Verbände der Holzindustrie im Baubaubereich und dem Europäischen Glaser Verband aus dem Jahr 2013 und der überarbeiteten Fassung der EuroWindoor Guidance Sheet CE.02 aus dem Jahr 2014 von EuroWindoor ist diesbezüglich folgendes zu entnehmen: „Die im Anhang der Bauproduktenverordnung genannten Grundanforderungen an Bauwerke wie ‚Barrierefreiheit“ oder ‚Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen’ müssen erst in wesentliche Eigenschaften der einzelnen Produkte überführt werden. Bis die überarbeitete Norm diese Anforderungen festlegt, sind hierzu keine Angaben in Leistungserklärung oder CE-Zeichen erforderlich.“ Warum sollen Leistungseigenschaften entwickelt werden, wenn sie gar nicht geprüft werden? Doch warum wurde dies nicht gemacht, wenn technische Lösungen dafür vorhanden sind? Seit der bedeutenden Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013, dass nur 0 cm hohe Schwellen barrierefrei sind, haben sich auch andere Nullschwellen-Hersteller auf den Weg gemacht. Das Argument, es gäbe ja nur einen Hersteller, und deshalb müssten weiterhin Schwellen gebaut werden, ist damit hinfällig. Doch sogar die neue DIN EN 14351-1, die im Dezember 2016 veröffentlicht wurde, verlangt erneut weder Barrierefreiheit noch Sturzprävention als Leistungseigenschaft bei Außentüren. Für die Gestaltung von Außentüren existiert daher seit Jahren kein Veränderungsbedarf. Außentüren mit Schwellen erhalten bis heute problemlos das vorgeschriebene CE-Zeichen und sogar Pflegeimmobilien werden bis heute überwiegend mit gefährlichen Stolperfallen ausgestattet – zum Nachteil der Nutzer und der Pflegefachkräfte.

    Wann werden die im Anhang der Bauproduktenverordnung genannten Grundanforderungen an Bauwerke wie ‚Barrierefreiheit“ oder ‚Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen’ in wesentliche Eigenschaften der einzelnen Produkte überführt? Immer mehr ältere Menschen sollen so lange wie möglich möglichst selbstständig in der eigenen Wohnung leben können. Doch in welchen Wohnungen soll das stattfinden können??? Es betrifft jeden!!!! Türschwellen erzeugen in einer älter werdenden Gesellschaft Kosten, nächstes Jahr sollen die Beiträge für die Pflegeversicherung stark ansteigen. Wie viel soll denn dann die nächste Generation an Pflegeversicherungsbeiträgen bezahlen? Mit meiner Schnittstellenkompetenz aus Pflege, Pädagogik und Technik sehe ich das Schwellen-Problem seit Jahren auf uns zukommen. Vielleicht verstehen Sie mich, wenn Sie die Dokumentation „Pflege: Hilft denn keiner?“ unter folgendem Link anschauen: https://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Pflege-Hilft-denn-keiner/Das-Erste/Video?bcastId=799280&documentId=53086846
    Allerdings weiß ich nicht, wie lange der Film noch verfügbar ist.

    Gebe ich in die Suchmaske der pdf-Fassung der DIN EN 14351-1 die Begriffe „barrierefrei“ oder „nachhaltig“ ein, gibt es doch tatsächlich kein einziges Suchergebnis. Gebe ich allerdings den Begriff „Schlagregen“ ein, kommen gleich mehrere Suchergebnisse. Dies bestärkt die Aussage des Merkblattes CE.02. Und gebe ich den Begriff „Leistungseigenschaft“ ein, gibt es ebenfalls mehrere Suchantworten…..

    Nach über 12 Jahren, in denen ich mich nun schon für Nullschwellen stark mache, kann ich nur betonen, nicht nur jeder einzelne ist betroffen, sondern jeder einzelne und insbesondere die Experten der Bauindustrie sind gefragt, damit endlich flächendeckend sturzpräventive und für jeden sicher nutzbare Außentüren gebaut werden – übrigens mit einem gleichzeitig optimierten optischen Erscheinungsbild. Stellen Sie sich vor, im ambulanten Bereich können Türschwellen auf Kosten der Pflegeversicherung und der Kfw wieder zurückgebaut werden – und dabei bezahlt jeder einzelne in Zukunft immer mehr mit. Wollen Sie das? Was denken Sie, was getan werden kann, damit endlich Nullschwellen umgesetzt werden?

    Abschließend möchte ich mit einen Zitat aus dem empfehlenswerten Buch von Wolf Lotter mit dem Titel Innovation – Streitschrift für barrierefreies Denken: „Die Fähigkeit, die Welt, so wie sie ist, zu verbessern und vieles in ihr ’neu zu erfinden‘, ist eine zentrale kulturelle Leistung, vielleicht die wichtigste von allen.“ Machen Sie mit?!

    Mit herzlichen Nullschwellen-Grüßen

    Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*