Die Frau Nullschwelle®: Die Vision von Ulrike Jocham ist nicht nur die Erzeugung von ergonomischen, sicheren und werthaltigen Immobilien, sondern eine flächendeckende Umsetzung von Wohn- und Versorgungsprojekten, die allen in entsprechenden Lebensphasen eine Wahlmöglichkeit zum Leben im Heim ermöglichen und gleichzeitig die Lebensqualität in und um diese Projekte für alle steigert. Das zentrale Markenzeichen von Frau Nullschwelle® lautet: Interdisziplinarität und Schnittstellenkompetenz.
Da Nullschwellen-Immobilien eine unabdingbare Grundvoraussetzung für interdisziplinäre Wohn- und Versorgungsprojekte sowie für Inklusion und Sturzprävention sind, konnte Frau Nullschwelle® bisher einzigartige Erfolge erzielen:
Nullschwellen-Leistungen – Frau Nullschwelle® berichtet:
Seit 2011 ist es mir gelungen, alle Befürchtungen von Bauverantwortlichen vor Nullschwellen mit Zahlen, Daten, Fakten und normativ klaren Forderungen nach Nullschwellen zu ersetzen. Meine jahrelangen Untersuchungen von Nullschwellen-Einbauten belegen, dass bei fachgerechten Ausführungen und ausreichendem Nullschwellen-Sachverstand über viele Jahre und Jahrzehnte schwellenlose Übergänge systemsicher funktionieren. Auch die von mir umfassend recherchierten technischen Zahlen und Daten sowie Forschungsergebnisse belegen, dass Nullschwellen an Außentüren inklusive Anschlüsse und Bauwerksabdichtungen funkionstauglich und zuverlässig umgesetzt werden können.
Die Nullschwellen-Stellungnahme: Durch die von mir erzeugte Nullschwellen-Stellungnahme hat der Arbeitsausschuss der DIN 18040 bereits 2013 Nullschwellen endlich klar und deutlich zum Regelfall innerhalb des barrierefreien Bauens erklärt.
Der Nullschwellen-Runderlass: 2014 konnte ich den Nullschwellen-Runderlass vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (siehe auch Entstehung) erreichen. Erstmals äußerte eine oberste Baurechtsbehörde, dass konsequent schwellenlose Übergänge innerhalb des barrierefreien Bauens gefordert sind und die Fehlannahme bis zu 2 cm hohe Türschwellen seien zulässig, schon zu Zeiten der alten DIN 18024 und 18025 nicht stimme.
Aufgrund von interdisziplinären Anfragen beim DIN e.V. konnte ich zusätzlich klären, dass Nullschwellen sogar laut der Norm für Bauwerksabdichtung (DIN 18531 und 18533) als Regelfall zu behandeln sind. Damit konnte ich alle wichtigen fehlinterpretierten Barrieren im normativen Bereich gegenüber Nullschwellen ausräumen.
Bahnbrechende Nullschwellen-Durchbrüche: Während fast die ganze Türen- und Fensterbranche 20 Jahre lang nach Einführung der ersten Nullschwelle am Vermarkten von Türschwellen und Türanschlagdichtungen festhielt, habe ich Nullschwellen-Einbauten inklusive Anschlüsse und Bauwerksabdichtungen in Neubauten und im Bestand technisch auf deren Systemsicherheit und geforderte Leistungseigenschaften untersucht. Mein technisches Vorreiter-Wissen hat zu mehreren bahnbrechenden Nullschwellen-Durchbrüchen geführt. Heute kann ich mit Stolz sagen, dass ich als One-Woman-Show die Bockaden gegenüber Nullschwellen in der Türen- und Fensterbranche durchbrochen habe. Hier ein paar Einblicke:
Mein Vortrag auf dem Netzwerkpartnertag in Heidenheim: 2014, in einer Zeit, als es für Drehflügel-Außentüren nur einen Nullschwellen-Hersteller gab, und gefühlt fast alle behaupteten, dass diese Technik nicht abdichten würde, habe ich bei einem Vortrag auf dem Netzwerkpartnertag in Heidenheim vor über 100 Technikern, die zu Beginn nichts über Nullschwellen hören wollten, einen der führenden Hersteller von Türen von der Funktionstauglichkeit der vorhandenen Nullschwelle ohne Türanschlag überzeugt. Mein Vortrag führte dazu, dass ein Jahr später erstmals über 550 Nullschwellen in zwei Geschosswohnungsbauten eingebaut werden. Mit diesem Vortrag konnte ich die Bockadehaltung gegenüber Nullschwellen in der Türen- und Fensterbranche erstmals spürbar durchbrechen.
Fragwürdige Behauptung in ift-Forschungsbericht öffentlich widerlegt: Mein Nullschwellen-Sachverstand kann nicht nur führende Türen-Hersteller von der technischen Machbarkeit von Nullschwellen überzeugen, sondern selbst den Institutsleiter vom ift Rosenheim. Im Juni 2018 veröffentlichte das ift Rosenheim die befremdliche Forschungsarbeit „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“, die erstaunlicherweise im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau mit öffentlichen Geldern gefördert wurde. Untersuchungen zu der technischen Umsetzbarkeit und Funktionstauglichkeit von Nullschwellen im Vergleich zu Türanschlagdichtungen sind in dieser Forschungsarbeit nicht zu finden (Download komplette Forschungsarbeit). Auch untersuchte Beispiele für Türschwellen-Rückbauten im Bestand, die mit Nullschwellen-Dichtungen und Nullschwellen-Renovierungsprofilen ersetzt wurden, fehlen. Stattdessen steht in der Zusammenfassung dieses Forschungsberichtes auf Seite 133 eine ununtersuchte, unbelegte und widerlegbare Tatsachenbehauptung: Bei Fenstern und Türen stünden die Planungsgrundsätze der DIN 18040 Teil 1 und 2 den Leistungskriterien wie z.B. Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Einbruchschutz einer Schwellenlosigkeit „teils konträr gegenüber.“ Die DIN 18040 Teil 1 und 2 gilt laut den beschriebenen Anwendungsbereichen in der Normenreihe für den Neubau und nur sinngemäß für den Bestand. Folglich behauptet das ift, dass die aufgeführten Leistungskriterien schwellenlose Übergänge im Neubau nicht umsetzbar machen würden. Daraufhin habe ich in ausführlichen Stellungnahmen diese weitreichende Tatsachenbehauptung aus der öffentlich geförderten Forschungsarbeit vom ift Rosenheim auch gegenüber dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung als Fördergeldgeber widerlegt und darauf hingewiesen, dass die ift-Autoren die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme, den Nullschwellen-Runderlass und die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach einem Universal Design ignorierten. Schon rund ein halbes Jahr später zeigten meine sachkundigen und fundierten Stellungnahmen Wirkung. Im Sommer 2019 stellt der damalige Institutsleiter, Prof. Ulrich Sieberath, die betreffende Behauptung des ift-Forschungsberichtes richtig. Laut Sieberath spreche das ift sich grundsätzlich sehr wohl insbesondere im Neubau für die Umsetzung niveaugleicher Schwellen aus. Unter folgendem Link ist sogar folgende Aussage von Sieberath zu lesen: „Wir wollen an den gesetzlichen Vorgaben nicht rütteln. Die Nullschwelle ist an sich die beste Lösung.“ Allein an dieser Aussage wird deutlich, dass mein technischer Nullschwellen-Sachverstand und meine Hinweise auf die normativ-rechtlichen Umsetzungsmängel in der Forschungsarbeit Wirkung zeigten und dass die Behauptung auf Seite 133 vom Institutsleiter persönlich richtiggestellt werden musste. Das rechtzeitige Nutzen von Interdisziplinarität und Schnittstellenkompetenzen hätte dies verhindern können.
Sachverstand für Fördergeldgeber: Auch für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sind Interdisziplinarität und Schnittstellenkompetenzen unverzichtbar. Wo ist ein Sinn zu erkennen, wenn Steuergelder für Forschungsarbeiten verwendet werden, die die Überrollbarkeit von technisch überholten Türanschlagdichtungen untersuchen? Im Sommer 2019 versucht der ift-Institutsleiter das Forschungsprojekt „Überrollbarkeit von Türschwellen“ folgendermaßen zu rechtfertigen: „Mit nunmehr quantifizierbaren, im Forschungsprojekt erarbeiteten Kriterien sollen die differenzierte Planung, Ausschreibung und Umsetzung möglich werden, auch und gerade für die Bestandssanierung.“
Um Kriterien zu flachsten Schwellen im Bestand aufstellen zu können, müssen zuerst fachgerecht ausgeführte Türschwellen-Rückbauten mit den technisch niedrigsten Lösungen untersucht werden. Welche Herausforderungen und welche Produktlösungen mit welchen Höhenüberbrückungsprofilen gibt es für Sanierungsmaßnahmen im Bestand überhaupt? Keine dieser Grundlagen und kein einziges Praxisbeispiel als Türschwellen-Rückbau mit längst vorhandenen Renovierungs- und Überbrückungsprofilen wurden im Forschungsbericht dargelegt. Weiterhin ist kein einziger Hinweis in dem öffentlich geförderten ift-Forschungsbericht zu finden, dass dieser sich nur auf den Bestand beziehen solle. Im Neubau müssen endlich flächendeckend alle vorgeschriebenen Nullschwellen ohne Türanschlagdichtung umgesetzt werden. Hier kommen mit unterschiedlichen Techniken lediglich abgerundete Erhöhungen von unter 5 mm zum Tragen. Und im Bestand sind die Rahmenbedingungen in jedem Objekt immer unterschiedlich.
Statt fragwürdige Kriterien für eine Überrollbarkeit ohne eine entsprechende Grundlagenforschung aufzustellen, benötigt eine alternde Gesellschaft schnellstmöglichst die konsequente Schaffung von sturzpräventiven Immobilien, und das geht nur mit Nullschwellen. Interdisziplinarität und Schnittstellenkompetenzen bei Fördergeldvergaben können rechtzeitig die Effizient zum Wohle der Allgemeinheit steigern.
Das ift zeigt mit dem Vorstoß der „Überrollbarkeit“ beachtliche Wissenslücken im Bereich von Nullschwellen. Was z.B. im betreffenden ift-Forschungsvorhaben fehlt (z.B. Nullschwellen-Know-How für den Bestand), erhalten meine Kunden in meinen Nullschwellen-Seminaren. Soviel interdisziplinären Nullschwellen-Sachverstand (technisch, normativ-rechtlich und ergonomisch) gibt es nur bei der Frau Nullschwelle®
Weshalb hat Frau Nullschwelle® sich so stark für Nullschwellen an Außentüren eingesetzt? Mehr dazu hier.