Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Erfolge für Barrierefreiheit

Dieser Beitrag entstand 2023 und ist in der Zeitschrift Menschen, Ausgabe 4-5/2023 erschienen. Er dokumentiert einen bedeutenden Schritt hin zu echter Barrierefreiheit – insbesondere in Wohnanlagen, die ausschließlich für ältere Menschen gebaut wurden. Als Frau Nullschwelle® begleite ich seit vielen Jahren Verfahren, die Türen ohne hinderliche Türanschläge ermöglichen – und damit Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität fördern.

Cover der Ausgabe von „Menschen“, Ausgabe 4-5/2023, in der mein Artikel „Erfolge für Barrierefreiheit“ erschienen ist.
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Ein gerichtlicher Beschluss des Landgerichts Heilbronn aus dem Jahr 2023 stellt klar: Rund 2 cm hohe Türanschläge verstoßen gegen die Anforderungen des barrierefreien Bauens und müssen zurückgebaut werden. Grundlage dieser Entscheidung war ein unabhängiges Sachverständigengutachten, das sowohl die technische Umsetzbarkeit als auch die unzureichende Barrierefreiheit der ursprünglich eingebauten Lösung bestätigte.


Klare Rechtslage – und dennoch Fehlplanungen

Längst ist bekannt, dass in Deutschland 1 bis 2 cm hohe Türanschlagdichtungen innerhalb des barrierefreien Bauens nicht erlaubt sind. Die Nullschwellen-Stellungnahme des Deutschen Instituts für Normung, die in der Fachzeitschrift MENSCHEN. 4–5/2013 (damals noch Behinderte Menschen) erstmals öffentlich gemacht wurde, hat für deutschlandweite, dringend benötigte Klarheit gesorgt. Eine erfolgreiche Klage verschaffte dem Thema zusätzlichen Nachdruck.

Trotz der eindeutigen Gesetzeslage werden immer noch zahlreiche unzulässige 1–2 cm hohe Türanschläge verbaut – wie z. B. im betreuten Wohnen für ältere Menschen im baden-württembergischen Öhringen. Ein Wohnungskäufer in dieser Anlage klagte dagegen und bekam unlängst vor Gericht Recht.


Landgericht Heilbronn setzt Meilenstein

In einem Nullschwellen-Seminar im November 2018 hatte sich der Kläger über normativ-rechtliche Anforderungen, ergonomische Erfordernisse und die technisch schon seit 1996 vorhandenen barrierefreien Magnet-Nullschwellen informiert.

Zahlreiche langzeiterprobte Einbaubeispiele überzeugten den Kläger von der längst vorhandenen Machbarkeit.

Nach jahrelangem Einsatz für Barrierefreiheit bei beteiligten Ämtern und vor Gericht konnte dieser nun endlich einen großen Erfolg erzielen:
Die rund 2 cm hohen Türanschläge wurden vom zuständigen Landgericht Heilbronn (D) als Mangel anerkannt und müssen durch eine Magnet-Nullschwelle ersetzt werden.


Sachverstand für Nullschwelle

Bis heute werden immer wieder längst widerlegte Behauptungen aufgestellt, dass bei barrierefreien Zugängen auf Terrassen und Balkone Wasser eintreten würde – so übrigens auch vor dem Landgericht Heilbronn (D). Zahlen, Daten und Fakten belegen jedoch schon seit 1996 die nachhaltige Dichtheit der Magnet-Nullschwelle (siehe Fachzeitschrift Menschen., Ausgabe 3/2023, Seite 63).

Weitere Langzeiterprobungen mit Magnet-Nullschwellen sind im Internet für jeden frei zugänglich, z. B. unter:
Best-Practice-Beispiele auf www.die-frau-nullschwelle.de


Positives Beispiel aus der Praxis

Bewohner:innen im Pflegeheim Wiltschka im bayerischen Mauerstetten-Steinholz kennen Probleme mit Türschwellen schon seit Jahren nicht mehr.

Heimleiter Hans-Peter Kraus sagt dazu:

„Für uns ist es ganz normal, dass wir seit 2002 an allen Terrassen- und Balkontüren Magnet-Nullschwellen ohne hinderliche Türanschlagdichtungen haben.“ Alle könnten so selbstständig und sicher auf alle Terrassen und Balkone kommen.

„Bereits 1 cm hohe Türanschläge und Türschwellen sind für uns gebrauchsuntauglich“, erklärt Heimleiter Kraus.

Er beschreibt auch eine Situation aus der Praxis:

„Wenn ein älterer Mensch sich z. B. auf einen Rollator stützen muss, bleiben die Räder vor dem Türanschlag stehen und es geht dann einfach nicht mehr weiter.“


Text: Ulrike Jocham – Frau Nullschwelle®


Ein rund 2 cm hoher Türanschlag wurde in einem Gerichtsverfahren als Mangel anerkannt und muss durch eine Magnet-Nullschwelle ersetzt werden – wie hier im Bild dargestellt.
Laut dem zugrunde liegenden Sachverständigengutachten war die Magnet-Nullschwelle die einzige aufgeführte Lösungstechnik.
Foto: ALUMAT Frey / derArchitekturfotograf.at

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