Wenig Beteiligung von betroffenen Menschen und verwirrende Bestimmungen Deutschland hat bereits vor rund fünf Jahren verbindlich erklärt, die Anforderungen der UN- Behindertenrechts-konvention (BRK) umzusetzen. Unter anderem auch die Forderung, Produkte, Umfelder, Programme und Dienstleistungen durch entsprechenden Normen und Richtlinien so zu gestalten, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne spezielle Anpassungen genutzt werden können. Soweit die Theorie, in der Praxis schaut es anders aus.