Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

DIN 18534-1: Nullschwellen an Badezimmertüren

DIN 18534-1: Nullschwellen an barrierefreien Badezimmertüren sind vorgeschrieben!

Dürfen Sanitärraumtüren zu barrierefreien Sanitärräumen insbesondere im Neubau mit einer 1 cm hohen Schwelle ausgestattet werden? Nein! Im folgenden Blogbeitrag können Sie lesen weshalb.

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) e.V. (DIN) gibt den bauordnungsrechtlich eingeführten Normen eine wesentlich höhere Bedeutung, als den nicht eingeführten DIN-Normen. „Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Letzteres ist im Falle der bauaufsichtlichen Einführung einer Norm gegeben“, so das DIN e.V. Die Norm für barrierefreies Bauen, die DIN 18040-1 und -2, zählt zu diesen wenigen bauaufsichtlich eingeführten DIN-Normen. Und beide Normenteile der DIN-18040 fordern schwellenlose Übergänge bei Innentüren, bei Eingangstüren und bei Terrassen- und Balkontüren. Die DIN 18040-1 und -2 ist in den Bundesländern jeweils unterschiedlich und dennoch umfangreich eingeführt. Bundesweit schreiben die Gesetzgeber im Rahmen der Verwaltungsvorschriften der Technischen Baubestimmungen auf Länderebene an zahlreichen Türen innen und in der Gebäudehülle konsequent Nullschwellen ohne hinderliche 1 – 2 cm hohe Türanschlagdichtungen und Schwellen vor.

DIN-Normen dürfen laut DIN 820-1 nicht im Widerspruch zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften stehen

Die DIN 820-1 wurde im Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN e.V. bereits im Jahr 1976 zugrunde gelegt. In der Norm für Normungsarbeit, DIN 820 Teil 1 Normungsgrundsätze, werden u.a. folgende Anforderungen aufgeführt: „Beim Erarbeiten von Normen ist darauf zu achten, dass sie nicht im Widerspruch zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften stehen.“ (siehe 7.4) „Das Deutsche Normenwerk bildet ein einheitliches Regelwerk. Deshalb müssen seine Normen inhaltlich aufeinander abgestimmt sein. (…)“ (siehe 7.5) „Eine Norm ist bestimmt, klar, widerspruchsfrei und möglichst vollständig zu formulieren.“ (siehe 7.6). Wenn eine bauordnungsrechtlich eingeführte DIN-Norm wie die DIN 18040-1 und -2 konsequent Nullschwellen an Sanitärraumtüren zu barrierefreien Sanitärräumen fordert, dann kann eine DIN-Norm für die Abdichtung von Innenräumen – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze (DIN 18534-1) keine Türschwellen oder Höhenunterschiede zwischen Bad und davonfliegender Erschließungsfläche vorschreiben, insbesondere wenn in der Baupraxis bereits zahlreiche barrierefreie Sanitärräume mit bodengleichen Duschen belegen, dass barrierefreie Nullschwellen an den Zugangstüren technisch schadensfrei realisierbar sind, ohne dass Wasser aus den Sanitärräumen fließt.

DIN 18534-1: Nullschwellen an Badezimmertüren

Rund 1 cm hohe Schwellen und Höhenunterschiede an Badezimmertüren sind nicht barrierefrei nach DIN 18040-1 und -2. Auch angerampte Schwellen und Höhenunterschiede stellen keine Lösung nach der Norm für barrierefreies Bauen dar. Zeichnung: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®

Auf die Frage, wie unter Betrachtung der DIN 820-1 und der DIN 18040-1 und -2 folgende Anforderung der DIN 18534-1 zu verstehen sei: „Wasserübertritt auf nicht abgedichtete angrenzende Bodenflächen ist zu vermeiden. Je nach Wassereinwirkung sind in (Tür-) Zugängen Schwellenabschlüsse mit Niveauunterschied von mindestens 1 cm, z.B. Schrägflächen, zu planen“, antwortet das DIN e.V. am 28.10.20 folgendermaßen: „Der Möglichkeit, niveaugleiche Übergänge zuverlässig im Sinne der Bauwerksabdichtung herstellen zu können, wird mit der Regelung in DIN 18534-1:2017-07, 8.5.5, Absatz 5 Rechnung getragen. Dort heißt es: Bei Schwellenabschlüssen mit geringem oder ohne Niveauunterschied sollte in Abhängigkeit von der Wassereinwirkung zusätzlich eine Entwässerungsrinne angeordnet werden, um den Übertritt von Wasser auf angrenzende Räume zu verhindern.

Praxistipp: Bei Fragen zum barrierefreien Bauen müssen immer zuerst dringend die Originalnormen verwendet werden. Bei weiteren Fragen gibt es die Kommentare zur DIN 18040-1 und zur DIN 18040-2 vom Beuth Verlag. Broschüren stellen keine direkte Quelle dar und können Interpretationsmängel beinhalten! Siehe z.B. die Broschüre „Barrierefreie Übergänge im Wohnungsbau (Bestand)“ von der Bayerischen Architektenkammer auf Seite 39 und den Hinweis deren Vorwort, dass sich alle Lösungen prinzipiell auch auf den Neubau übertragen ließen.

Text: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®

 

 

 

 

 

 

 

 

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