Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

DIN-Normen – UN-BRK fordert Prüfung im Sinne des Universal Design

Cover von BEHINDERTE MENSCHEN, Ausgabe 4-5/2015 das den Artikel DIN-Normen ungeprüft und teuer von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle enthältDIN-Normen müssen laut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, Artikel 4 f) im Sinne des Universal Designs geprüft und angepasst werden. Im Bereich der Nullschwellen für Außentüren ist dies noch nicht geschehen. Lesen Sie mehr im Artikel „Ungeprüft und teuer“ aus der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN, Ausgabe 4-5/2015

Hier geht es zum pdf-Download: Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle_ungeprueft_und_teuer_4_5_15

 

 

 

Ungeprüft und teuer – DIN-Normen und Regierungen verhindern Schwellenfreiheit in Deutschland

Das Deutsche Bundesbauministerium verteilt Leitfäden mit unbelegten Informationen zum Thema Schwellenfreiheit. Mit Nachfolgewirkung. Denn diese Leitfäden werden unter anderem vom Bund für neue Bundesbauten oder von der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen für die Zertifizierung von Gebäuden herangezogen.

„Nur 0 cm ist barrierefrei. Rechtsgrundlagen und Hochglanzbroschüren, die 2 cm als barrierefrei fordern und ermöglichen, sind seit 2009 skandalös und müssen kontrolliert, verboten, verfolgt und in Haftung genommen werden.“ So drastisch und klar äußert Michael Schima, der Sprecher vom Stadtbehindertenring Geislingen/Steige (STeiGle), seinen Unmut über die derzeitige Situation. Deutschland hat sich seit 2009 mit der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) verpflichtet, Inklusion umzusetzen. Seit 2011 gilt zusätzlich die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), die für jedes Gebäude die Berücksichtigung der Nutzung von Menschen mit Behinderung und Barrierefreiheit fordert sowie Gefahren durch Rutsch-, Sturz- und Aufprallunfälle verbietet. Die UN-BRK verlangt unter anderem neben der gleichberechtigten Zugänglichkeit zur physischen Umwelt ein Universal Design, das von möglichst allen genutzt werden kann. Schwellenfreie Übergänge mit 0 cm Höhe bei Türen erfüllen nicht nur alle Vorgaben der beiden übergeordneten Gesetze, sie sind auch für jeden Menschen besser, ergonomischer, sicherer, benutzerfreundlicher und ästhetischer – also inklusive Architektur pur. Trotzdem werden bis heute selbst im sog. „barrierefreien“ Bauen Türschwellen mit bis zu 2 cm Höhe als Standard eingebaut.

Warum ist das so?

Der Grund hierfür ist in Normen und Richtlinien zu finden – allerdings ohne jeglichen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Anlass. Denn laut Bundesgerichtshof stellen DIN-Normen „keine Rechtsnormen“, sondern lediglich „private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter“ dar (Urteil des VII. Zivilsenats vom 14.6.2007 – VII ZR 45/06). Die Landesregierungen jedoch ziehen sie in den Listen der technischen Baubestimmungen heran, obwohl die Inhalte im krassen Widerspruch zur UN-BRK und zur BauPVO stehen. „DIN-Normen sind für Menschen mit Behinderung nicht transparent und nur teuer zugänglich“, betont Irene Ehret aus dem schwäbischen Amstetten als Expertin in eigener Sache, „gleichzeitig führen sie zu massiven Nachteilen, wie unnötigen Türschwellen – und wir können uns nicht dagegen wehren.“ Bei Außentürschwellen werden erfahrungsgemäß in der Baubranche folgende Normen als angebliche Rechtfertigung für Türschwellen aufgeführt: die Norm für barrierefreies Bauen (DIN 18040-1 und -2), die Norm für Bauwerksabdichtung (DIN 18195-9) sowie die Flachdachrichtlinie und die Produktnorm für Fenster und Türen (DIN EN 14351-1). Die DIN 18040 verbietet jede Türschwelle, erlaubt aber bei „technischer Unabdingbarkeit“ eine Höhe von bis zu 2 cm – obwohl Türschwellen seit über 15 Jahren technisch überholt sind! (Jocham, 25.11.2014: http://www.inklusiv- wohnen.de/files/1inklusivwohnen_inklusiv- leben_28.11.14.pdf). Die DIN 18195 behandelt „behindertengerechte“ Übergänge als Einzelfälle und die Flachdachrichtlinie sieht in „barrierefreien“ Übergängen Sonderfälle. Als Regelfall fordern beide Regelwerke Schwellen zwischen 5 und 15 cm Höhe. Die DIN EN 14351-1 verlangt das grundlegende Leistungsmerkmal der Schwellenfreiheit nicht, obwohl die BauPVO dies ganz klar fordert.

Ungeprüfte Infos

Selbst die Bundesregierung veröffentlicht die Inhalte dieser Normen und Richtlinien ohne jegliche Überprüfung. Im Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aus dem Jahr 2014 ist z. B. Folgendes zu lesen: Barrierefreie Schwellen sind „Sonderkonstruktionen“ und dürfen, falls sie technisch „unabdingbar“ sind, bis zu 2 cm hoch sein (BMUB 2014: 133). Bereits im Jahr 2013 hat der zuständige Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) erklärt, dass schwellenfreie Übergänge bei Türen den Regelfall darstellen. Die im zweiten Satz formulierte Höhe von 2 cm stelle lediglich einen Ausnahmefall im begründeten Einzelfall dar (Jocham in behinderte menschen, 2013: 77). Weiterhin behauptet der Leitfaden, dass durch schwellenlose Übergänge zwischen innen und außen Schwierigkeiten wie Gefahren durch eindringendes Wasser entstehen (BMUB 2014: 133). Dieses Märchen haben zahlreiche Einbaubeispiele in der Praxis, höchste Dichteklassifizierungen (Jocham: 25.11.2014) und eine Forschungsarbeit vom Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik, längst widerlegt. „Es muss endlich Schluss sein mit dem Bau von Türschwellen mit 1 bis 15 cm Höhe“, fordert Schima. Denn „jede Schwelle ist für viele Menschen ein unüberwindbares Hindernis, eine Diskriminierung und wird früher oder später für fast alle Menschen zur Stolperfalle mit Sturzgefahr und unüberschaubaren Folgekosten“. Noch wird sein Wunsch nur ausnahmsweise erfüllt. Einzig die Landesregierung Baden-Württemberg hat bisher auf die Faktenlage reagiert und • ein entsprechendes Schreiben verfasst, das Türschwellen zumindest innerhalb des sog. „barrierefreien“ Bauens generell verbietet (MVI: 16.12.2014).

Autorin: Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

 

Literaturnachweis zum Artikel:

Aachener Institut für Bauforschung und angewandte Bauphysik: Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen, Aachen 2011, Download unter: ww.aibau.de/ forschung/veroeffentlichungen.php

behinderte menschen – Zeitschrift
für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Fachartikel von Jocham, Ulrike: „Barrierefrei“ nicht immer barrierefrei, Ausgabe 4/5/2013, Seite 77

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Leitfaden Barrierefreies Bauen, Berlin März 2014, Download unter: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/ Daten_BMU/Pools/Broschueren/barrie- refreies_bauen_leitfaden_bf.pdf

Jocham, Ulrike: Schreiben an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) vom 25.11.2014

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI): Schreiben vom 16.12.2014, Download unter: http://www.inklusiv-wohnen.de/ files/Schreiben_MVI.pdf

 

4 Jahre später im Jahr 2019:

Das ift Rosenheim beabsichtigt laut GFF die DIN 18040 entgegen des Nullschellen-Runderlasses wieder zu verschlechtern?!

 

Türschwellenalarm – Änderung der DIN 18040 ?

 

 

 

 

 

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