Auch laut der Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gilt es die im Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW vom 16.12.17 geforderten Nullschwellen umzusetzen!
Vorgeschichte: Diese Antwort wurde aufgrund eines Abgeordentenbriefes von den GRÜNEN Landtagsabgeordneten Susanne Bay und Thomas Poreki sowie den Schreiben von Ulrike Jocham vom 19.04.17 an Verkehrsminister Winfried Hermann verfasst.