Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die Pflegefachkraft und Mutter von Kind mit Behinderung fordert Türschwellen-Rückbau

Die Pflegefachkraft und Mutter von einem Kind mit Behinderung Elina Tamboulova und ihr Mann fordern ebenfalls in einer Mail vom 17.10.2017 an die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut den Türschwellen-Rückbau in dem mittlerweile bekannten Pflegeimmobilien:

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut,

als Gesundheits- und Krankenpflegerin mit einer über 20-jährigen Berufserfahrung insbesondere mit älteren Patienten und als Mutter einer Tochter mit einer körperlichen Behinderung möchte ich gerne Bezug nehmen auf Ihr Schreiben, das Sie am 04.10.17 an Frau Ulrike Jocham gesendet haben. 

In Einrichtungen der Altenhilfe, egal ob in Pflegeheimen oder in Betreuten Wohnanlagen, haben Türschwellen zwischen 0,5 und 2 cm Höhe nichts zu suchen. Insbesondere für ältere Menschen stellt dies eine riesengroße Sturzgefahr dar!!!!!!!!!!!!!!!!! Für jemand mit Parkinson z.B. kann so eine Schwelle tödlich sein. Gerade bei älteren Menschen häufen sich weitere Krankheiten und Einschränkungen, wie z.B. Schlaganfall, Hirnschlag, Knieprothesennutzung, Hüftbrüche mit Folgen, Fußheberschwäche u.v.m. Ich finde es unverschämt, wenn sogar neue Altenhilfeeinrichtungen wie das neue Pflegeheim inkl. der neuen betreuten Wohnungen der Kleeblatt Pflegeheime gGmbH und sogar die mit Landesmitteln geförderte neue Seniorenwohnanlage der AWO in Freiburg-Weingarten derartige Sturzgefahren aufweisen. Ihre Passivität, liebe Frau Keßler, die in Ihrem Schreiben an Frau Ulrike Jocham zum Ausdruck kommt verstehe ich gerade nicht. Warum verlangen Sie von Neubauten, die ausschließlich für ältere Menschen errichtet werden, nicht eine ausreichende Sicherheit?

Liebe Frau Keßler, ich werde alt und Sie werden auch alt. Es ist längst bekannt, dass es in Deutschland immer mehr ältere Menschen geben wird. Und es gibt heute schon nicht genug Wohnungen, die für diese Zielgruppe geeignet sind. Gerade Balkone sind für Senioren sehr wichtig. Sie verbringen viel mehr Zeit in der Wohnung wie andere Menschen. Und die möchten und sollen doch auch noch frische Luft und Sonne bekommen können! Viele ältere Menschen haben zusätzlich Rollstühle, die sich nur schwer kippen lassen, oder die Senioren sitzen in Sitzwägen, die sich noch viel schwerer kippen lassen. Das Pflegepersonal hat eh schon viel zu wenig Zeit und der Beruf ist körperlich extrem anstrengend. Wegen solcher technisch nun seit über 20 Jahren überholter und im Neubau komplett überflüssiger Türschwellen, kommen viele ältere Menschen nicht mehr selbstständig auf den Balkon oder die Terrasse. Wenn jemand dann körperlich schwer ist, das Hilfsmittel ungeeignet oder die Zeit knapp, müssen dann Pflegekräfte sagen, dass ein Balkonbesuch nicht drin ist?! Sie wissen nun schon seit 02.08.17 von den gefährlichen Türschwellen in der neuen Kleeblatt-Einrichtung und tun nichts? Weshalb? Sie wissen seit dem 20.09.17 von den gefährlichen Türschwellen zu den Balkonen in der neuen Seniorenwohnanlage der AWO in Freiburg-Weingarten und unternehmen nichts dagegen? Allein der § 3 unserer LBO BW verlangt im Absatz 1 Satz 1 folgendes:

(1) Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind.

Und der Absatz 4 des § 3 schreibt vor:

(4) In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderung und alten Menschen nach Möglichkeit einzubeziehen.

Türschwellen zwischen 0,5 und 2 cm Höhe bedrohen die Gesundheit und das Leben von älteren Menschen und sind inakzeptable Missstände im Jahr 2017. Weiterhin beachten diese Stolperfallen und Hindernisse die Belange von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen nicht. Bitte überdenken Sie Ihr Schreiben an Frau Ulrike Jocham vom 04.10.17 und bitte übernehmen Sie und auch Sie Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut Verantwortung für das Wohl der älteren Menschen und für das Wohl der Allgemeinheit. Den Schaden, den diese Schwellen anrichten, tragen die einzelnen Bürger und die Krankenkassen sowie Pflegekassen. Das ist nicht Ordnung.

Mein Mann und ich versuchen die Schwellen bei uns in unserer Altbauwohnung abzubauen, denn auch meine Tochter stürzt wegen dieser Schwellen oftmals schneller als ich schauen kann. Im Altbau ist das sehr schwer. Eine derartige Neubaupraxis wie die beiden Beispiele in Erligheim und in Freiburg ist unverantwortlich und der Bau von diesen Sturzgefahren darf nicht auch noch mit Mitteln aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm bezuschusst werden. Bitte werden Sie zeitnah tätig.

Mit freundlichen Grüßen

Elina Tamboulova

Ioannis Calpacidis

 

Eine technisch überholte 2 cm hohe Türschwelle mit Blick von innen. © Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Derartige Sturzgefahren sind technisch seit 1996 nicht mehr erforderlich!

Die Pflegefachkraft und Mutter von Kind mit Behinderung hat ausführlich dargelegt, weshalb diese 1 – 2 cm hohen Barrieren und Sturzgefahren in Pflegeimmobilien gebrauchsuntauglich sind. 1 – 2 cm hohe Außentürschwellen können meist nicht ohne technische Nachteile zurückgebaut werden. Weshalb fördert das Wirtschaftsministerium den Bau von derartig gefährlichen und technisch längst überholten Türschwellen, die sich in der Pflege als gebrauchsuntauglich herausgestellt haben? Wer haftet für diese Verschwendung von öffentlichen Geldern?

Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. wurde von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in der Ausgabe 3/4 2013 in einem Artikel von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, öffentlich gemacht. Diese besagt, dass nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei sind.

Diese Nullschwellen-Stellungnahme fordert seit 2013 bundesweit Nullschwellen als Regelfall. Bei absoluten Ausnahmefällen (1 – 2 cm hohe Türanschlagschwellen) muss ein Sachverständiger die technische Notwendigkeit begründen können. Laut Sachverständigenordnung muss ein Sachverständiger einen überdurchschnittlichen Sachverstand vorweisen können. Nullschwellen stellen ein neues und äußerst komplexes Sachgebiet dar. Beauftragte Sachverständige müssen einen Sachverstand im Bereich der Nullschwellen an Außentüren belegen können.

Neben dem baden-württembergischen Nullschwellen-Runderlass fordert die Nullschwellen-Stellungnahme bundesweit innerhalb des barrierefreien Bauens Nullschwellen an Außentüren. Seit über 20 Jahren gibt es keine technischen Gründe mehr für gefährliche Türschwellen. Nullschwellen sind an Hauseingängen und an Terrassen- und Balkontüren seit 1996 insbesondere im Neubau gelöst!!!!

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