Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die Mail von Medizinaldirektor an Hoffmeister-Kraut

Die Mail von Medizinaldirektor a. D. Rainer Hesse an Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut wurde am 16.10.2017 dem Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg zugesendet. Auslöser dafür ist das dringend zu prüfende Schreiben von der Ministerialdirigentin Kristin Keßler vom 04.10.17 an mich, in welchen befremdliche Behauptungen ohne jeglichen Beleg oder Beweis aufgeführt werden. Nach mehr als zahlreichen Hinweisen und Schreiben von mir erhält Hoffmeister-Kraut nun auch von anderer Seite die dringende Bitte, sich um eine konsequente Umsetzung des § 39 Absatz 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg und des Nullschwellen-Runderlasses zu kümmern. Hier für meine Leser die Mail von Medizinaldirektor a. D. Dr. Rainer Hesse an die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut vom 16.10.17 mit dem Betreff AZ 51-2600.0-§39/400:

 

Sehr verehrte Frau Minister, 

ich beziehe mich auf die Korrespondenz des Ministeriums aus der Feder von Frau Ministerialdirigentin Keßler mit Frau Ulrike Jocham, zuletzt am 4. 10. 2017, zum Thema barrierefreies Wohnen für Alte und Behinderte, speziell für Menschen in betreuten Wohnformen. 

Ich kenne Frau Jocham bereits seit meiner Zeit als leitender Oberarzt für Gerontopsychiatrie am Zentrum für Psychiatrie Winnenden. Sie bittet mich nun um eine Stellungnahme. Diese lautet wie folgt: 

  • Der Kampf gegen Stolperfallen ist zur Vermeidung von Stürzen mit gravierenden Folgen, bis hin zu Todesfällen, von insbesondere alten Menschen mit Einschränkungen, z. B. der Motorik, des Sehens, oder auch der Aufmerksamkeit und des Gedächtnisses, ohne jeden Zweifel wichtig. Auch die (noch) nicht besonders gefährdete Allgemeinheit kann davon nur profitieren. Frau Jochams Anliegen ist meines Erachtens unbedingt gerechtfertigt und förderungswürdig. 
  • Betreffs LBO §§ 34 bzw. 39 bin ich sicher, dass Einrichtungen zum Betreuten Wohnen, auch die aktuell zur Diskussion stehenden „Wohnungen in Freiburg-Weingarten“, die Anforderung des § 39 erfüllen, da sie „überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden“. Die Ihrerseits vorgetragene Angliederung an eine Heimeinrichtung ist m. E. nirgends gefordert. Die in § 39 Absatz (1) mit „wie …“ eingeleitete Aufzählung enthält nur Beispiele, ist aber nicht abschließend. Hierfür hätte der Satz mit: „das heißt,“ „und zwar,“ „aber nur,“ weitergehen müssen. Dies widerspräche dann dem Sinn der Verordnung, die einen so vollständig wie möglichen Schutz anstrebt. 

Ich bitte daher bei allem schuldigen Respekt um eine Überprüfung, ob das Ministerium seine, meines Erachtens im vorliegenden Fall unrichtige, Abweisung von Kritik zurücknehmen und die Einhaltung sinn- und segensreicher Bauvorschriften fürderhin gewährleisten möchte. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Hesse, Medizinaldirektor a. D.

 

Eine technisch überholte 2 cm hohe Türschwelle mit Blick von innen. © Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Diese bis zu 2 cm hohe Türschwellen sind laut dem baden-württembergischen Nullschwellen-Runderlass in allen Gebäuden, die überwiegend von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden, unzulässig. (§ 39 Abs. 1 LBO) Weshalb setzt das Wirtschaftsministerium diesen Nullschwellen-Runderlass nicht um? Nullschwellen sind seit 1996 auch an den herausfordernden Fenstertüren (Terrassen- und Balkontüren) gelöst!

Neben Rainer Hesse haben zahlreiche weitere Personen Mails an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut versendet.

Das Wirtschaftsministerium wurde von mir bereits über den unzulässigen Bau von Türschwellen und Türanschlagdichtungen in dem neuen Pflegeheim in Erligheim und den neuen betreuten Seniorenwohnungen in Freiburg-Weingarten informiert. Beide Objekte wurden mit Steuergeldern gefördert. Alle technisch unbegründbare Türschwellen erzeugen extrem hohe Rückbaukosten für die Pflegeversicherung, die KFW und die Nutzer. Zusätzlich fordert die bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme und der baden-württembergische Nullschwellen-Runderlass Nullschwellen. Wo bleibt die Wirtschaftlichkeit und die Innovationskraft vom Wirtschaftsministerium BW bei der Umsetzung von Nullschwellen an Außentüren?

 

 

 

 

 

 

 

 

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