Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die Info-Mail an die Badische Zeitung

Die Info-Mail an die Badische Zeitung habe ich am 23.10.2017 verfasst und an den Redakteur Wulf Rüskamp gesendet. Er recherchiert aktuell für einen Artikel über die Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten, welche sturzgefährliche Türschwellen zu den Balkonen aufweist. Diese 32 betreuten Seniorenwohnungen wurden laut Badischer Zeitung mit rund 4,4 Mio. zinslosem Darlehen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm gefördert – weshalb?

Der baden-württembergische Nullschwellen-Runderlass ist entstanden, weil Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle beständig am Ball geblieben ist.

Der baden-württembergische Nullschwellen-Runderlass fordert Nullschwellen. Weshalb das Wirtschaftsministerium BW diesen Erlass so mangelhaft bekannt gegeben hat gilt es dringend zu klären. Je länger das Wirtschaftsministerium mit dem längst geforderten Handeln zögert, umso größer wird der Schaden für die Nutzer, die Pflegeversicherung, die Steuerzahler und die haftenden Architekten und Handwerker, die unzureichend informiert wurden. Hier meine Info-Mail an die Badische Zeitung bezüglich der Seniorenwohnanlage der AWO in Freiburg-Weingarten und dem Telefonat mit ihm am vergangenen Donnerstagabend!

 

Die Info-Mail an die Badische Zeitung:

 

Sehr geehrter Herr Rüskamp,

ich freue mich, dass Sie mit den Recherchen zu einer sehr komplexen aber umso wichtigeren Angelegenheit begonnen haben, wie Ihr Anruf am vergangenen Donnerstag gegen 19 Uhr gezeigt hat. Anknüpfend an dieses Gespräch übermittle ich Ihnen, ihrer Kollegin Simone Lutz und Ihrem Chefredakteur Thomas Fricker gerne folgende Infos bzw. Anmerkungen und bitte Sie, wenn Sie mich zitieren, dies mit mir abzustimmen.

Das Thema ist für Ihre Leserinnen und Leser von immens großer Bedeutung. Weshalb erhalten ältere Menschen eine gefährliche und überholte Technik, die sogar laut Ihrer Badischen Zeitung auch noch mit öffentlichen Mitteln bezuschusst wurde? Und das in Zeiten von einem längst bekannten demografischen Wandel, der auch noch in 10, 20 und 30 Jahren gut bewältigt werden muss! Das sind doch spannende Fragen, deren Beantwortung der Badischen Zeitung als „Anwalt der Region Südbaden“ wichtig sein müssten.

 

1. Fakten die gegen die Behauptung, bis 2 cm hohe Schwellen seien zulässig, sprechen

Weshalb der Runderlass nicht klar genug sein soll, habe ich nicht verstanden. Sogar die Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut möchte für alle Menschen bauen und niemanden außen vorlassen und sagt ebenfalls in einem Schreiben vom 04.07.17 klar und deutlich, dass eine schwellenlose Situation grundsätzlich eine Nullschwelle sein muss.

Das steht auch in der neuen Broschüre Barrierefreies Bauen vom WM z.B. auf Seite 82: „Technisch unabdingbar ist eine Schwelle nur dann, wenn alle in Frage kommenden, technisch denkbaren Alternativen aus technischen Gründen verworfen werden müssen. Dies gilt auch für Situationen zwischen dem bewitterten Außenraum und dem Gebäudeinneren. Hier sind Lösungen grundsätzlich auf dem Markt verfügbar, welche z.B. die tiefer liegende, wasserführende Schicht trennen, den Schlagregen von der Schwelle nehmen oder auf andere Weise an dieser Stelle eine hinreichende Dichtigkeit schaffen. So wird Schwellenlosigkeit als auch die Einhaltung der „Flachdachrichtlinien“ erreicht.“

Bereits 2013 hat der Arbeitsausschuss der DIN 18040 mir per Mail auf meine Anfrage folgende Stellungnahme zukommen lassen, die die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN im Herbst 2013 öffentlich gemacht hat.

Diese Stellungnahme gilt bundesweit überall beim Bauen nach DIN 18040. Am 17.02.17 habe ich z.B. in Abstimmung mit der Redaktion BEHINDERTE MENSCHEN die Architektenkammer Niedersachsen per Mail auf diese Stellungnahme aufmerksam gemacht und gebeten, deren Hinweise zum barrierefreien Bauen nach DIN 18040 entsprechend zu ändern. Am 17.05.17 habe ich bei der AKNDS nochmals nachgehakt und erfahren, dass das entsprechend im Internet zur Verfügung stehende pdf mittlerweile schon aufgrund meines Hinweises abgeändert wurde. Ich habe beide Fassungen, die alte und die geänderte. Ebenfalls habe ich den Mailverlauf, der zusätzlich der Redaktion von BEHINDERTE MENSCHEN in Österreich vorliegt. Die Antwort von der AKNDS an mich war ebenfalls klar: „Wir haben das Thema auch noch einmal mit einem unserer Berater diskutiert, der Ihre Position und die des Ausschusses ebenfalls geprüft hat, dass die max.-2cm-Schwelle tatsächlich nur in technisch nicht anders lösbaren Fällen und nur als Ausnahme gelten darf. Da entsprechende technische Lösungen für Neubau und im Prinzip auch für Altbau vorliegen, seien sehr hohe Anforderungen an eine solche Ausnahme zu stellen. Unser Hinweispapier haben wir zwischenzeitlich entsprechend geändert, insofern noch einmal vielen Dank für Ihren Hinweis.“

 

 

2. Der zuständige Architekt der AWO sagt laut Ihnen, dass diese 1 – 2 cm hohen Türschwellen notwendig gewesen seien.

Gegen ein solches Zitat spricht doch nichts?! Allerdings gilt es dann doch auch, die Aussagen z.B. von öffentlichen Stellen aus Punkt 1 ebenfalls aufzuführen. Auch, dass andere Träger von Betreuten Wohnanlagen und von Pflegeheimen an dieser Stelle die Nullschwelle längst umsetzen und es dort technisch möglich ist, bietet Ihnen eine spannende Grundlage dieses Thema kontrovers darzustellen. Ich habe am Freitag für Sie telefoniert und bereits eine fachliche Person in leitender Funktion für Sie organisiert, die bereit wäre, mit Ihnen zu sprechen. Diese Einrichtung sammelt seit 2001 Erfahrungen mit Nullschwellen an Terrassen- und Balkontüren in ihren Betreuten Wohnanlagen. Warum soll es denn hier funktionieren und in Freiburg nicht? Sie können mir gerne Bescheid geben, bei Interesse vermittle ich Ihnen gerne einen Kontakt zu dieser Einrichtung und bei Ihrem Interesse auch weitere Kontakte zu leitenden Fachpersonen aus anderen Pflegeeinrichtungen. Wenn ein Architekt so etwas behauptet, dann ist es weiterhin unverzichtbar, die tatsächlich vorhandene Technik genau zu betrachten. Die 2 cms sind laut ift Rosenheim ohne zusätzliche konstruktive Maßnahmen noch bei der geringen Schlagregendichtigkeitsklasse von 5 A. (ift Rosenheim, Einsatzempfehlungen für Fenster bei altersgerechtem Bauen in Pflegeeinrichtungen, ift-Richtlinie FE 17/1, Rosenheim: April 2016, Seite 17 f)

Auch die Forschungsarbeit vom Aibau „Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen“ sollten Sie anschauen! Vor allem der Hinweis gleich zu Beginn auf Seite 5 auf die empfohlenen Detaillösungen, bei denen der Übergang zwischen Tür/Fenstertür und Leibung mit in die Detailplanung mit eingeflossen sind! Etwas zu behaupten, so wie es der zuständige Architekt der AWO laut Ihren Aussagen von Donnerstagabend anscheinend macht, ist einfach. Doch was ist mit tatsächlichen Fakten? Wie möchte nun der Architekt die technische Notwendigkeit begründen?

Auch hinsichtlich Ihrer Aussage, Sie hätten was gelesen, dass die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung nicht funktioniere, bitte ich Sie, fundiert zu recherchieren. Wo hat diese Nullschwelle nicht funktioniert und wer hat sie wie eingebaut? Ich kann Ihnen sagen, dass ich seit 12 Jahren nur positive Einbaubeispiele kennen lernen konnte. Meine Erfahrung lautet: Wenn diese Dichtung richtig eingebaut ist, dann funktioniert sie. Seit Jahren begegnen mir Behauptungen aus der Baubranche, dass sie nicht funktioniere. Aber kein Einziger hat mir seit 12 Jahren ein konkretes Beispiel gezeigt, bei dem es so ist.

 

 

3. Laut Ihnen sagt die AWO, dass 1 -2 cm hohe Türschwellen für ihre Zielgruppe kein Problem darstellen würden.

Das ist eine klare Aussage und es spricht doch nichts dagegen auch dies zu zitieren. Nur reicht das dann auch so für Sie? Ist das eine fundierte Recherche?

Sturzprävention steht in der Pflege ganz oben. Jedes Kabel, jeder Teppich und jede Schwelle stellt eine enorme Sturzgefahr dar, insbesondere für ältere Menschen. Stark verbreitet ist bei älteren Menschen z.B. eine Fußheberschwäche. Dadurch besteht eine große Gefahr, an diesen kleinen Schwellen hängen zu bleiben. Was dann alles passieren kann, besonders bei älteren Menschen, ist leicht vorstellbar. Der Arbeitsschutz definiert bereits 4 mm als Stolperstelle. (ASR A 1.5/1,2) Und das Deutsche Ärzteblatt hat bereits 2005 einen Bericht veröffentlicht, der schätzt, dass allein von den zu Hause lebenden 65Pluslern, ca. ein Drittel min. einmal pro Jahr stürze. Dieser Bericht fordert dazu auf, die Sturzprophylaxe als eine interdisziplinäre Aufgabe zu betrachten. Die Altenhilfeeinrichtungen, die Nullschwellen längst umsetzen, haben sich mit diesem Thema in der Architektur intensiv auseinandergesetzt.

 

 

4. Ihr Vorwurf, ich sei in Erligheim zu spät dran gewesen, weil die Baugenehmigung noch zu Zeiten der alten Norm gewesen sei, verstehe ich nicht.

Bereits im Interview, das Sie ja laut unserem Gespräch bereits kennen, steht in der vorletzten Antwort von mir folgendes: „Da die Schwellenfreiheit in der Baugenehmigung laut Landratsamt gefordert worden sei, würde nun geprüft, ob im vorliegenden Fall in Erligheim ein Einschreiten in Betracht komme.“

Am 19. Juli 2017 hat das Landratsamt Ludwigsburg mir per Mail folgendes geantwortet:

„Nein, Schwellen an Balkon- und Terrassentüren wurden nicht genehmigt.“

und „Das Pflegeheim und die Wohnungen des „betreuten Wohnens“ wurden nach § 39 LBO genehmigt.“ (Widerspruch zum Schreiben von Kristin Keßler!!!!!!)

Und am 04.08.17 hat mir das Landratsamt Ludwigsburg per Mail folgendes mitgeteilt:

„Grundsätzlich gilt im Zusammenhang mit Bauvorhaben auch die Eigenverantwortung des Bauherren. (…) Unabhängig davon werden wir künftig verstärkt ein Augenmerk auf die „0-Schwelle“ legen. Da wir die Schwellenfreiheit in unserer Baugenehmigung gefordert haben, werden wir nun prüfen, ob ein Einschreiten im vorliegenden Fall in Erligheim in Betracht kommt.“

 

 

5. Widersprüchliche Aussagen vom WM BW

Seit Mai stelle ich dem WM kontinuierlich Fragen. Die Antworten, die ich erhalte, sind sehr widersprüchlich. Laut den Antworten des WMs vom 23.06.17 und vom 20.07.17 erhalten Vorhaben des Betreuten Wohnens keine Fördergelder aus dem Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums oder des Wirtschaftsministeriums. Die Landeswohnraumförderung ziele nicht auf die Förderung heimartiger Einrichtungen (Wohnanlage aus der Altenhilfe und Behindertenhilfe) ab. Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu den Informationen in der Badischen Zeitung. Hat die AWO für die neue Seniorenwohnanlage ein zinsloses Darlehen von rund 4.4 Mio. Euro erhalten oder nicht? Am 04.10.17 behauptet nun Kristin Keßler, im Gegensatz zu der Antwort aus der Pressestelle vom 20.07.17, dass die Einheiten des Betreuten Wohnens nicht Teil einer heimähnlichen Einrichtung seien und sie deshalb als Wohnungen betrachtet werden würden und lediglich der § 35 deshalb gelte. Sind es jetzt nun „heimartige Einrichtungen“ oder keine „heimähnlichen Einrichtungen“. Und die ganz spannende Frage, weshalb soll denn das Betreute Wohnen, das sich ausschließlich an ältere Menschen und Menschen mit Behinderung richtet, nicht § 39 sein? Ihre Kollegin Frau Lutz meinte, dass das Thema Bauen Ihr Thema sei. Ich gehe davon aus, dass Sie dann auch den Kommentar vom BOORBERG-Verlag greifbar haben, sehr spannend was da alles zu § 39 LBO BW steht, ab Seite 536 ff geht es los.

Warum Betreutes Wohnen in Erligheim § 39 ist und in Freiburg § 35, ist ebenfalls noch nicht geklärt.

Die ganze Argumentation vor allem im Schreiben von Kristin Keßler steht im ganz krassen Widerspruch zu den Worten von Nicole Hoffmeister-Kraut, mit denen sie die Broschüre Barrierefreie Bauen vom WM BW einleitet: „Wir wollen in Baden-Württemberg für alle Menschen bauen. Wir wollen niemanden außen vor lassen, sondern alle mitnehmen. Inklusion ist der Begriff dafür.“ Diese ganzen Widersprüche eignen sich doch hervorragend für eine kontroverse Darstellung, oder?

 

 

6. Ihre Aussage, dass die Sicht von Betroffenen nicht wichtig sei, verstehe ich nicht?!

Wie haben Sie das gemeint? Im Anhang sende ich Ihnen meinen aktuellen Beitrag aus der Fachzeitschrift Glaswelt, der auch die Sichtweise von verschiedenen Experten in eigener Sache aufzeigt.

 

Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, wie Sie sich als Zeitung entschieden haben, das Thema zu behandeln und schicken Sie mir die Fragen, die sich noch am mich haben, schriftlich per Mail zu. Ich stehe gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle, www.die-frau-nullschwelle.de

 

Anhang meiner Mail an Wulf Rüskamp

 

Sogar eine anerkannte Regel der Technik fordert seit 2013 Nullschellen an Außentüren als Regelfall!!!

 

Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. wurde von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in der Ausgabe 3/4 2013 in einem Artikel von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, öffentlich gemacht. Diese besagt, dass nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei sind.

Diese Nullschwellen-Stellungnahme fordert seit 2013 überall beim Bauen nach DIN 18040 Teil 1 und 2 Nullschwellen. Technisch sind Nullschwellen auch an Außentüren wie z.B. Terrassen- und Balkontüren seit über 2 Jahrzehnten schon gelöst.

 

 

 

 

 

 

 

 

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