Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die Badische Zeitung zitiert – wo bleibt die Richtigstellung?!

Die Badische Zeitung zitiert den Architekt der betreffenden Seniorenwohnanlage der Nullschwellen-Petition und kümmert sich bis heute nicht um eine Richtigstellung der Aussage. Die Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten weist gebrauchsuntaugliche und gesundheits- sowie lebensgefährliche Barrieren auf, aber die Badische Zeitung zitiert den zuständigen Architekten mit der Aussage, dass die Seniorenwohnungen alle barrierefrei seien. Wo bleibt eine unabhängige Information für die Leser der Badischen Zeitung? Um die Badische Zeitung auf die notwendige Richtigstellung aufmerksam zu machen, habe ich am 22.01.19 folgende Mail an die Stadtredaktion Anne Gruneberg von der Badischen Zeitung gesendet:

 

Sehr geehrte Frau Gruneberg,

wie am vergangenen Donnerstag besprochen, sende ich Ihnen eine Mail, bezüglich der Aussagen vom Architekt Heinz Geyer laut des Artikels von Bettina Gröber vom 06.09.17.

Die Aussagen von Architekt Geyer werden in diesem Artikel folgendermaßen formuliert:

 

„Bei der Gestaltung des Neubaus habe man alle Kriterien für seniorengerechtes Bauen integriert, sagt Heinz Geyer vom Architekturbüro Franz & Geyer, das sich für die komplette Sanierung der AWO-Anlage verantwortlich zeichnet. Dazu gehören Barrierefreiheit, aber auch geschützte Loggien oder Brüstungsfenster.“

 

Am 22.08.2017 haben Brigitte und Frieder Seiferheld zusammen mit mir die neue betreute AWO-Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten besucht. Bei diesem Besuch haben wir zu den Balkonen gefährliche 1 – 2 cm hohe Türschwellen vorgefunden. (Mehr Infos dazu am Ende dieses Artikels von mir)

1 – 2 cm hohe Türschwellen sind nicht barrierefrei. Laut der Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 bereits aus dem Jahr 2013 sind nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei! Mehr dazu hier.

Auch dem Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW, ist ebenfalls deutlich zu entnehmen, das die Annahme bis zu 2 cm hohe Türschwellen seinen zulässig, schon zu Zeiten der alten DIN 18024 und 18025, nicht zutraft. Mehr dazu hier.

Von der AWO-Freiburg war bei unserem gemeinsamen Besuch am 22.08.17 der Abteilungsleiter Rainer Luithardt sowie der zuständige Architekt Heinz Geyer vom Architekturbüro Franz & Geyer anwesend. Bei diesem Termin wurden beide von mir über die längst vorhandene Nullschwellen-Stellungnahme und den Nullschwellen-Runderlass informiert:

 

„Ulrike Jocham hat bei diesem gemeinsamen Besuchstermin dem Architekt Geyer die Nullschwellen-Stellungnahme des Arbeitsausschusses der DIN 18040 aus dem Jahr 2013 und den Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg aus dem Jahr 2014 erläutert. Diese klare Anforderung der DIN 18040 für das barrierefreie Bauen und die Vorschrift der obersten Baurechtsbehörde BW wies Geyer jedoch als nicht existent zurück“, berichtet Frieder Seiferheld und betont: „Aus meiner Sicht hat der Architekt Geyer damit nur sein Informationsdefizit dargelegt.“

 

Die Frage ist, weshalb stellt der Architekt Heinz Geyer die AWO-Seniorenwohnanlage als barrierefrei dar, wenn diese Barrieren enthält, die nach der Norm für Barrierefreiheit, der DIN 18040, unzulässig sind? Technisch möglich sind Nullschwellen selbst an Balkontüren längstens, gerne kann ich Ihnen bei Interesse Beispiele zukommen lassen. (z.B. Betreutes Wohnen von der Stiftung Espachstift, Baujahr1999)

Auch die Aussage von Architekt Geyer, man habe alle Kriterien für „seniorengerechtes Bauen integriert, passt nicht zu den 1 – 2 cm hohen Stolperfallen bei den Zugängen zu den Balkonen. Jedes Kabel und jede Teppichkante und jede Türschwelle stellt ein Sturzrisiko dar – nur Türschwellen können nicht einfach weggeräumt werden, wie Teppiche und Kabel. Mehr dazu hier.

Der Schaden und die Folgen für derartig technisch überholte Türschwellen ist für die Bürger beachtlich. Die Beiträge für die Pflegeversicherung sollen immer mehr steigen. Doch die Pflegeversicherung muss den Rückbau derartiger Türschwellen über die Wohnraumanpassungsmaßnahmen bezahlen, wenn jemand mit Pflegegrad auf Schwellenfreiheit angewiesen ist – und die Wahrscheinlichkeit dafür ist gerade in einer betreuten Wohnanlage sehr hoch. Nur das wird teuer!!! Ich habe bei der Implementierung des Bielefelder Modells nach Baden-Württemberg selbst derartige Anträge begleitet. Auch die Folgen von Stürzen muss u.a. auch die Pflegeversicherung bezahlen, den nach Stürzen steigt oft der Pflegebedarf. Und natürlich die Hilfe, die zur Überwindung derartiger Türschwellen notwendig werden, müssen ebenfalls die Bürger und die soz. Sicherungssysteme wie z.B. die Pflegeversicherung finanzieren. Wenn bereits jetzt schon die Finanzierung von Pflege immer schwieriger wird, bleibt die Frage offen, weshalb die AWO-Seniorenwohnanlage auch noch zusätzlich mit öffentlichen Mitteln – laut Ihren Berichten mit rund 4,4 Mio. zinslosem Darlehen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm, gefördert wurde? Wo bleibt die wirtschaftliche Planung von neuen Pflegeimmobilien zum Wohle der Allgemeinheit? Wieviel sollen unsere Kinder später für die Pflegeversicherung bezahlen, wenn wir so weitermachen?

Aktuell läuft eine Nullschwellen-Petition von mir im Landtag, die sich bereits schon über mehrere Monate hinzieht. Mehr Infos dazu gibt es z.B. hier.

Gerne können Sie mich auch persönlich kontaktieren! Für Frage stehe ich gerne bereit. Über eine Rückmeldung zu dieser Mail freue ich mich sehr!

Herzliche Grüße

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

Die Badische Zeitung zitiert

Es bleibt spannend, wann und wie wird die Badische Zeitung das die zitierten Aussagen von verantwortlichen Architekten richtig stellen? Es geht laut Badischer Zeitung um rund 4,4 Mio. Euro zinsloses Darlehen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm – eine Menge öffentlich Gelder!

 

Die Badische Zeitung wurde bereits am 23.10.2017 von mir über die dringend zu prüfende Fördergeldvergabe und den Bau von gefährlichen und gebrauchsuntauglichen 1 – 2 cm hohen Türschwellen in der Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten informiert. Am 29.10.2017 hat der Redakteur Wulf Rüskamp den Artikel „Müssen Neubauten Türen mit Schwellen haben oder nicht?“ veröffentlicht. Achtung: In der Druckausgabe der Badischen Zeitung vom 30.10.2017 hat dieser Artikel von Wulf Rüskamp einen anderen Titel erhalten: „Zwei Zentimeter sind zu hoch für eine Türschwelle – Barrierefreiheit in Neubauten soll Behinderten und Senioren helfen, stößt aber auf ökonomische und technische Probleme“

Wichtig: Es gibt weder ökonomische noch technische Probleme bei Nullschwellen. Die am längsten bewährte Nullschwelle kann zusätzliche Rinnen und ganze Vordächer einsparen. Laut dem Türen- und Fensterexperten Peter Stiborsky, der bereits 1999 diese Nullschwelle ohne zusätzliche Rinne bereits 1999 eingebaut hat, lautet das Einsparpotential allein durch Vordächer rund 2.00o Euro. Und technisch gibt es seit über 2 Jahrzehnten keine Gründe mehr, die hinderliche und lebensgefährliche Türschwellen an Hauseingängen und an Terrassen- und Balkontüren rechtfertigen. An dieser Stelle verweise ich auf meine jahrelangen interdisziplinären und inklusiven Detailforschungen zu Nullschwellen an Außentüren (siehe zahlreiche Publikationen, z.B.  Best-Practice-Beispiele)

 

 

 

 

 

 

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