Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die Absage vor dem großen Nullschwellen-Durchbruch

Die Absage vor dem großen Nullschwellen-Durchbruch_die 2. Antwort vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vom 14.11.14Die Absage vor dem großen Nullschwellen-Durchbruch in Baden-Württemberg erhielt ich am 14.11.2014 vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Mit einem Hinweis auf die Broschüre „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Arbeitsstätten und in Wohnungen“ vom damals zuständigen Verkehrsministerium BW lehnt der Unterzeichner des Schreibens Dr. Reutzsch meine Nullschwellen-Forderungen für die Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg ab. In der von Dr. Reutzsch aufgeführten Broschüre aus dem Jahr 2008 werden für Außentüren lediglich  bis zu 2 cm hohe Türanschlagdichtungen vorgeschlagen, obwohl schon damals seit 12 Jahren Nullschwellen ohne gefährliche Türanschlagdichtung schlagregendicht gelöst waren. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur geht in diesem betreffenden Schreiben nicht auf die Nullschwellen-Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus 2013 ein, auf welche ich bereits am 31.10.14 aufmerksam gemacht habe. Diese Stellungnahme besagt, dass Nullschwellen den Regelfall nach der DIN 18040 als anerkannte Regel der Technik darstellen und jede 1 – 2 cm hohe Türanschlagdichtung sogar von einem Sachverständigen technisch begründet werden muss. Weshalb Dr. Reutzsch diese Anforderung der DIN 18040 im Schreiben vom 14.11.14 ablehnt, ist bis heute noch nicht geklärt.

Da Nullschwellen insbesondere für Pflegeimmobilien allein aufgrund der erforderlichen Sturzprävention unabdingbar sind, habe ich mich auch von dieser Absage vor dem großen Nullschwellen-Durchbruch nicht abhalten lassen!

Nachdem ich am 06.12.14 auf einer Veranstaltung der Behindertenpolitik der Grünen direkt im Plenum vor Verkehrsminister Herman sprechen und ihm den Bedarf und die technische Gelöstheit darlegen konnte, ist 10 Tage später, trotz zweimaliger Absage von der zuständigen Abteilung im Verkehrsministerium BW der Nullschwellen-Durchbruch gelungen: Die oberste Baurechtsbehörde Baden-Württemberg veröffentlicht 10 Tage später, am 16.12.14 den Nullschwellen-Runderlass! Durch einen großen Verteiler wird dieser breit per Mailversand bekannt gemacht.

 

Die Absage vor dem großen Nullschwellen-Durchbruch in Baden-Württemberg: Die Absage vor dem großen Nullschwellen-Durchbruch_ Ministerium_Verkehr_Infrastruktur_14.11.14

Der Nullschwellen-Runderlass: Nullschwellen-Runderlass_2015-01-15 DIN18040_LTB_Verkehrsministerium

Der breite Verteiler des Nullschwellen-Runderlasses: Nullschwellen-Runderlass_Verteiler_2015-01-15 vrt_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium

 

 

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