Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) führt mit seiner Vorbildfunktion den Leitfaden Barrierefreies Bauen per Erlass „mit Wirkung vom 01. Juni 2014 für Neubaumaßnahmen und große Um- und Erweiterungsbauten des Bundes“ verbindlich ein.
Um eine Genehmigung zur Veröffentlichung dieses Erlasses in diesem Blogbeitrag wurde bereits direkt beim BMUB angefragt.