Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Der Fachartikel „DIN-Normen und Barrierefreiheit“ erscheint in behinderte menschen

Fördert die DIN 18040 sowie die DIN 18195 und die Flachdachrichtlinie den Bau von Schwellen?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erklärt in seinem Leitfaden Barrierefreies Bauen die Norm für barrierefreies Bauen, die DIN 18040 Teil 1 und 2, als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, obwohl genau diese DIN-Normen beim Thema Schwellenfreiheit einen großen Mangel an Konsequenz aufweist. Bei Türen beschreibt diese DIN-Norm einen Ausnahmefall, der allerdings, wenn die Baupraxis betrachtet wird, bis heute erfahrungsgemäß einen Regelfall darstellt. Bei Duschen erlaubt die DIN 18040 Teil 1 und 2 eine Schwellenhöhe von bis zu 2 cm ganz grundsätzlich. Gerade in einer Gesellschaft, in der die Anzahl der älteren Menschen kontinuierlich zunimmt, sind derartige Gestaltungsanforderungen an Gebäude und Wohnungen unter dem Aspekt der erforderlichen Sturzprävention betrachtet extrem fragwürdig. Wer schreibt denn diese Norm und welche Qualifikationen stehen dahinter? Laut dem stellvertretenden Obmann im Arbeitsausschuss für barrierefreies Bauen im Deutschen Institut für Normung (DIN) e.V., Leiter des Unterausschusses für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sowie wissenschaftlicher Leiter des Institutes für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) Dr. Volker Sieger fehlen im zuständigen Arbeitsausschuss der DIN 18040 gerade die Betroffenengruppe und die Interessensvertreter der älteren Menschen. Auch die Mitwirkungsmöglichkeiten zeigen eher Ausgrenzungstendenzen (Exklusion) als eine universell designte Zugänglichkeit. Die Erläuterungen von Dr. Volker Sieger sowie die Beschreibung dieser verwirrenden Bestimmungen finden Sie im Artikel „DIN-Normen und Barrierefreiheit – Wenig Beteiligung von betroffenen Menschen und verwirrende Bestimmungen“ von Ulrike Jocham, erschienen in behinderte menschen 1/2014:

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