Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Weshalb fördert das BBSR die Untersuchung von technisch nicht begründbaren Türschwellen?

Weshalb fördert das Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) die Untersuchung von technisch nicht begründbaren Türanschlagschwellen? (siehe Forschungsvorhaben „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ vom ift Rosenheim) Das ift Rosenheim kann auf meine Anfrage vom 03.06.19 bis heute keine technischen Gründe für Türschwellen im Neubau nennen. Das BBSR hat sich zu den fehlenden technischen Begründungen hinsichtlich Türschwellen  am 24.05.19 folgendermaßen geäußert: Das ift habe lediglich untersucht wie Schwellen, die technisch unabdingbar sind  geometrisch besser ausgebildet werden könnten. „Denn in der Praxis scheint es durchaus die Ansicht zu geben, dass solche Fälle zuweilen vorkommen“, so das BBSR. Doch welche Fälle sollen das im Neubau noch sein? Deshalb habe ich zur Klärung des Sachverhalts am 22.07.19 folgende Mail an das Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung versendet:

Sehr geehrter Herr Dr. Arnd Rose,

am 03.06.19 habe ich direkt beim ift Rosenheim nachgefragt, an welchen Stellen im Neubau noch technische Gründe für 1 – 2 cm hohe Türschwellen an Außentüren vorliegen. Bis heute konnte mir das ift Rosenheim keine konkreten technischen Gründe nennen. Denn es gibt keine technischen Gründe mehr, die an Hauseingangstüren und an Terrassen- und Balkontüren gefährliche 1 – 2 cm hohe Sturzgefahren vor allem in Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion rechtfertigen können.

  1. Seit vielen Jahren zeige und belege ich dies in zahlreichen Veröffentlichungen anhand von vielen recherchierten Einbaubeispielen selbst in höchsten Belastungszonen wie z.B. im Gebirge oder an der Ostsee sogar mit Stulptüren!!!!! (siehe meine Publikationsliste).
  2. Auch der neue Entwurf der VDI 6008 Blatt 5 Richtlinie – Barrierefreie Lebensräume – Möglichkeiten der Ausführung von Türen und Toren zeigt, dass Türanschlagschwellen technisch nicht mehr notwendig sind. Denn dieser Richtlinienentwurf empfiehlt eine maximale Erhöhung von 5 mm bei Türschwellen, die zusätzlich gerundet oder abgeschrägt sein muss. Diese Erhöhung kann nur mit Nullschwellen bewerkstelligt werden, die entweder als Magnetdichtungen von unten nach oben oder als Absenkdichtungen von oben nach unten abdichten. Allein die Empfehlung von max. 5 mm Erhöhung zeigt, dass nach dem Entwurf der VDI 6008 Blatt 5 Türanschlagdichtungen mit einer Höhe von rund 1 – 2 cm technisch nicht mehr notwendig sind.
  3. Bereits 2009 hat Prof. Dipl.-Ing. Lothar Marx in der Fachzeitschrift DBZ in seinem Artikel „Schwellenfreie Übergänge – Detaillösungen für Hauseingang Terrasse und Balkon“ betont, dass Türschwellen an Hauseingängen und Übergängen zu Freisitzen technisch nicht mehr notwendig sind.

Es gab auch im Jahr 2018 beim Erscheinen des betreffenden Forschungsberichtes vom ift Rosenheim keine technischen Gründe mehr, die Türanschlagschwellen mit einer Höhe von rund 1 – 2 cm an Außentüren wie Hauseingängstüren und Fenstertüren (Terrassen- und Balkontüren) rechtfertigen.

Weshalb bezuschussen Sie die Untersuchung von technisch nicht begründbaren 1 – 2 cm hohen Türanschlagdichtungen? Auch eine „überrollbare“ 1 – 2 cm hohe Türschwelle ist eine 1 – 2 cm hohe Türschwelle. Was unternehmen Sie gegen die laut GFF veröffentlichten Absichten des ift Rosenheims, die DIN 18040 Teil 1 und 2 zu verschlechtern? https://www.die-frau-nullschwelle.de/tuerschwellenalarm-aenderung-der-din-18040/

Bitte setzten Sie sich ein für:

  1. die längst mögliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit Nullschwellen sowie
  2. die konsequente Umsetzung der bereits 2013 erschienenen Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 https://www.die-frau-nullschwelle.de/die-nullschwellen-stellungnahme/
  3. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Türschwellen-Rückbaukosten nicht bei den Bürgern, nicht bei der Allgemeinheit und nicht bei der Pflegeversicherung hängen bleiben! Wir tragen auch die Verantwortung für die folgenden Generationen! Derartig teure Rückbauten von technisch nicht begründbaren Türschwellen verursachen Folgekosten in Millionenhöhe. Hier ein Einblick: https://www.die-frau-nullschwelle.de/teure-tuerschwellenrueckbauten-im-neubau/

Gerne unterstütze ich Sie mit meinem interdisziplinären Wissen und Schnittstellenkompetenzen aus einem über 25-jährigen Einsatz für Barrierefreiheit und einem über 12-jährigen disziplinübergreifenden Nullschwellen-Einsatz mit Beratungen und/oder Inhouse-Schulungen u.a. auch hinsichtlich spannender Einsparmöglichkeiten im Nullschwellen-Bereich Dank echter Innovation.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham
Die Frau Nullschwelle
Dipl.-Ing. in Architektur
Heilerziehungspflegerin

Bausachverständige für Barrierefreiheit, Universal Design, Inklusion und Nullschwellen sowie
Bausachverständige für Schäden an Gebäuden (DESAG)

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*