Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Das Forschungsvorhaben vom ift Rosenheim – bis heute noch keine Antwort

Das Forschungsvorhaben „Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen am Anwendungsbeispiel Fenster und Türen“ vom ift Rosenheim wurde vom Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau gefördert. In der Zusammenfassung behaupten die Autoren des ift Rosenheims auf Seite 133 , dass es immer noch technische Gründe für Türschwellen geben solle. Dem Planungsgrundsatz der DIN 18040 Teil 1 und 2 hinsichtlich der Schwellenlosigkeit stünden laut ift zahlreiche Leistungseigenschaften wie z.B. Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Einbruchhemmung teils konträr gegenüber. (siehe ift Forschungsbericht Seite 133) Die DIN 18040 Teil 1 und 2 gilt laut den darin aufgeführten Anwendungsbereichen für Neubauten. Die Leistungseigenschaften Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Einbruchhemmung sowie sogar die Passivhauszeritifizierung wurden auch mit Nullschwellen gelöst. (Hier gibt es Belege dafür!) Doch welche technischen Gründe sollen heute im Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion gefährliche 1 – 2 cm hohe Türanschlagschwellen noch rechtfertigen können? Bis heute konnte das ift Rosenheim keine technischen Gründe für diese Stolperfallen im Neubau nennen. Bereits am 03.06.19 habe ich folgende Anfrage an das ift Rosenheim gestellt:

Sehr geehrter Herr Prof. Ulrich Sieberrath, Herr Prof. Jörn Peter Lass und Herr Dr. Jochen Peichl,

laut Herrn Dr. Arnd Rose vom BBSR haben Sie als ift Rosenheim dem BBSR gegenüber folgendes versichert:

„Auf Rückfrage beim ift wurde versichert, dass bei den Untersuchungen zur Überfahrbarkeit von Schwellen die Motivation des ift nicht darin bestand, die geforderte Schwellenlosigkeit in Frage zu stellen. Es wurde lediglich untersucht wie Schwellen, die technisch unabdingbar sind (denn in der Praxis scheint es durchaus die Ansicht zu geben, dass solche Fälle zuweilen vorkommen), geometrisch besser ausgebildet werden können.“

Für einen aktuellen Artikel, den ich für die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN verfasse, habe ich folgende dringende Fragen an Sie:

Seit über 12 Jahren erlebe ich in der Baupraxis zahlreiche Fälle, in welchen Menschen mit Behinderung und ältere Menschen auf tatsächliche Nullschwellen an Außentüren angewiesen sind, und diese leider technisch grundlos nicht erhalten oder nur ganz schwer. Technisch gelöst sind Nullschwellen an Hauseingangstüren und Drehflügel-Fenstertüren seit 1996 mit der Magnet-Nullschwelle. Seit 2016, also 20 Jahre später, haben auch andere Hersteller von Nullschwellen mit Absenkdichtungen für Drehflügel-Außentüren begonnen, Nullschwellen anzubieten. Nullschwellen könnten also schon längst technisch überall Standard sein. Statt dessen werden bis heute sogar Pflegeimmobilien fast überall noch mit technisch überholten 1 – 2 cm hohen Außentürschwellen mit Türanschlag ausgestattet.

  1. Weshalb untersuchen Sie im Jahr 2018, also 22 Jahre später, noch die Überrollbarkeit von technisch überholten Türanschlagsschwellen zwischen rund 1 – 2 cm Höhe?
  1. Welche Fälle in Neubauten sollen laut ift Rosenheim im Jahr 2018/2019 weiterhin noch die 1 – 2 cm hohe Türanschlagsschwellen technisch erfordern? Bitte nennen Sie diese ganz konkret. Denn selbst laut einer Antwort vom DIN e.V., die ich am 06.08.18 erhalten habe, können niveaugleiche Übergänge mit unterschiedlichen Maßnahmen zuverlässig hergestellt werden und stellen nach der DIN 18531-1 und 18531-5 sogar einen Regelfall dar. Laut der Antwort von Herrn Dr. Arnd Rose haben Sie diese Fälle bereits dem BBSR mitgeteilt. Ich gehe davon aus, dass deshalb eine zeitnahe Zusendung dieser von Ihnen aufgeführten ganz konkreten Fälle bis zum 07.06.19 möglich ist.
  1. Im Rahmen der Nullschwellen-Petition stehen zwei Pflegeimmobilien mit zahlreichen Fenstertüren zu Freisitzen, die leider wieder mit bis zu 2 cm hohen Türschwellen ausgestattet sind, zur Diskussion. Bis heute konnten keine technisch sachkundigen Gründe genannt werden, die diese Türschwellen begründen können. Wer soll aus Ihrer Sicht für diesen Schaden  und den notwendig werdenden Rückbau aufkommen:
  2. a) wie bisher die Pflegeversicherungen und die Nutzer
  3. b) die verantwortlichen Fensterbauer und Architekten

oder

  1. c) andere, wie z.B.?
  1. Mitte November 2018 habe ich mehrmals beim ift Rosenheim nach den genauen beruflichen Qualifikationen und Abschlüsse von den Autoren des betreffenden Forschungsberichtes gefragt. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Bitte senden Sie mir diese zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham
Die Frau Nullschwelle
Dipl.-Ing. in Architektur
Heilerziehungspflegerin

Bausachverständige für Barrierefreiheit, Universal Design, Inklusion und Nullschwellen sowie
Bausachverständige für Schäden an Gebäuden (DESAG)

Einblick in die Nullschwellen-Petition gibt es hier!

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

 

 

 

 

 

 

 

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