Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Chance für beispielhafte Baugesetzgebung? Weitere Stellungnahmen erbeten!

Baden-Württemberg könnte mit seiner Novellierung der Landesbauordnung und seiner neuen Liste der technischen Baubestimmungen beispielhafter Vorreiter werden! Relativ leicht könnten Gebäude so gebaut werden, dass räumliche Grundvoraussetzungen für Inklusion entstehen und bedeutende Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach einem universellen Design und „angemessenen Vorkehrungen“ erfüllt werden.

Weitere Stellungnahmen und Rückmeldungen bitte an
Ulrike Jocham, inklusiv wohnen/inklusiv leben
E-Mail: info@inklusiv-wohnen.de

Hier geht es zur Stellungnahme von Ulrike Jocham

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