Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Schwellenfreiheit in BW

Schwellenfreie universell designte öffentliche Gebäude und Wohnungen mit schwellenfreien Außentüren und bodengleichen Duschen sind sogar im sozialen Wohnungsbau bezahlbar und möglich. Sie stellen die Grundvoraussetzung für Inklusion dar. Zusätzlich optimiert Schwellenlosigkeit die Designqualität und die Benutzerfreundlichkeit in der ganzen Architektur. Die Novellierung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg bietet zahlreiche Chancen für „angemessene Vorkehrungen“ nach der Behindertenrechtskonvention […]

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Anhörungsverfahren Novellierung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg – die UN-Behindertenrechtskonvention fordert zahlreiche Verbesserungen in der Landesbauordnung: Wohnungen, die von möglichst allen genutzt werden können (siehe Universal Design Artikel 2 und 4f) – und das ist möglich sogar im sozial geförderten Wohnungsbau (siehe Bielefelder Modell und Achtung: nicht alle Nutzer von Rollstühlen benötigen 150/150 cm Bewegungsfläche, wir […]

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Novellierung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg – es gibt viel zu tun! Das Bauordnungsrecht ist im Bereich des Wohnungsbaus noch ganz weit von einer Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entfernt. Es werden extrem viele Barrieren in neuen Wohnbauten und Geschosswohnungsbauten erlaubt, die in den nächsten Jahrzehnten extrem teuer auf Kosten der Bürger, der Steuerzahler und der Sozialversicherungsbeitragszahler wieder […]

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Türen ohne Schwellen – Hindernisfrei und absolut dicht (Dieser Artikel von Ulrike Jocham ist in gekürzter Form in der Glaswelt 07/2014 erschienen.) Aus zahlreichen Gesprächen mit Endnutzern wird deutlich, dass diese unbedingt schwellenfreie Außentüren haben möchten. Doch selbst wenn sie bereit sind mehr zu bezahlen, erfüllen viele Verarbeiter, Architekten und Bauträger ihren Kunden diesen Wunsch nicht. […]

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