Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Betreutes Wohnen soll in Baden-Württemberg nicht barrierefrei gebaut werden?!

Wahrscheinlich geht fast jeder davon aus, dass zumindest ein Betreutes Wohnen in der Altenhilfe grundsätzlich barrierefrei gebaut werden muss. Doch was sagen Sie, wenn die Ministerialdirigentin Kristin Keßler, die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und der Landtag Baden-Württemberg in einer Beschlussempfehlung dem widerspricht und u.a. folgendes formuliert:
„Wohnungen, die unter dem Stichwort „Betreutes Wohnen“ firmieren, sind keine Altenwohnungen und nicht Teil einer heimähnlichen Einrichtung. Es gilt hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht § 39 LBO, sondern § 35 Absatz 1 LBO:“
Übersetzt bedeutet dies, das „Betreute Wohnanlagen“, in denen ausschließlich ältere Menschen wohnen, nicht barrierefrei sein müssen, nur ein Geschoss und auch in diesem einen Geschoss sind die Freisitze von der Barrierefreiheit ausgenommen. In einer z.B. 8-geschossigen betreuten neuen Seniorenwohnanlage heißt diesen Behauptungen, dass 7 Geschosse mit z.B. 4 Wohnungen nicht barrierefrei sein müssen (also insgesamt 28) und nur 1 Geschoss mit ebenfalls 4 Wohnungen barrierefrei sein muss – aber nur die 4 Wohnungen innen – der Balkon oder die Terrasse muss auch in diesen wenigen barrierefreien Wohnungen nach LBO BW nicht barrierefrei sein, weder der Zugang noch die Nutzbarkeit. Was sagen Sie dazu?! Ich freue mich über Ihre Meinungen: info(at)ulrikejocham.de

Mehr unter www.die-frau-nullschwelle.de
oder www.inklusiv-wohnen.de

 

 

One Comment, RSS

  1. Bin sehr überrascht von einer solchen Entscheidungen. Es sollte ja auch für die Politik ein Anliegen sein, dass Seniorenwohnung barrierefrei gebaut werden. Auch, dass Terrasse oder Balkon nicht barrierefrei sein müssen, ist doch mehr als befremdlich.

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