Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Besuch im neuen Landtag mit Barrieren – Nullschwellen-Petition

Ein Rollstuhlsturz wegen 1 - 2 cm hoher Tuerschwelle kann schwere Gesundheitsschäden nach sich ziehen - die Nullschwellen-Petition sorgt für Lösungen

Ein Rollstuhlsturz wegen 1 – 2 cm hoher Tuerschwellen kann schwere Gesundheitsschäden nach sich ziehen. Das muss schon längst nicht mehr sein. Nullschwellen sind technisch gelöst und die Nullschwellen-Petition sorgt für die Anwendung von Lösungen, die in der demografischen Krise unverzichtbar sind.

Besuch im neuen Landtag mit Barrieren: Gemeinsam mit Brigitte und Frieder Seiferheld, die sich beide in der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V. als Peer und als Schatzmeister engagieren, konnte ich am 03.02.20 im Rahmen der Nullschwellen-Petition, die bis heute geprüft wird, die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im neuen Bürger- und Medienzentrum des Landtags von Baden-Württemberg besuchen. Bei unserem gemeinsamen Termin waren neben der Petitionsausschussvorsitzenden Petra Krebs weitere acht Landtagsabgeordnete als Mitglieder des Petitionsausschusses anwesend.

Bei diesem Treffen habe ich die Gelegenheit wahrgenommen, alle anwesenden Landtagsabgeordneten neben meinen umfassenden schriftlichen Hinweisen im Vorfeld nochmals mündlich auf folgende Fakten aufmerksam zu machen:

  1. Im Sommer 2018 veröffentlicht der Landtagsabgeordnete Epple ein Beschlussempfehlungsbericht zur Petition 16/2100mehrere Behauptungen ohne Beweis. Obwohl dem Petitionsausschuss die bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme aus 2013 schon längst bekannt sein müsste, formuliert Konrad Epple ohne belegbare Grundlage und im Widerspruch zum Arbeitsausschuss der DIN 18040  z.B. folgendes: „In Anbetracht der Komplexität des Bauens muss die Möglichkeit einer Schwelle in der Praxis gegeben sein.“ Allein diese Behauptung ohne Beleg müsste schon längst korrigiert werden. Auch für seine Behauptung hinsichtlich des Betreutes Wohnens, das lediglich der Paragraf für den ganz normalen Wohnungsbau gelten solle, fehlt bis heute ein Beweis für die Richtigkeit. Aufgrund der fehlenden Belege im Bericht vom Landtagsabgeordneten Epple konnte ich die weitere Prüfung der Nullschwellen-Petition, die bis heute andauert, erwirken. Trotzdem hat der Landtagsabgeordnete Brauer für eine andere Petition im Herbst 2019 einen nahezu identischen Bericht 16/3244, wie bereits der Landtagsabgeordnete Epple im Sommer 2018, veröffentlicht. Die Beweise für die aufgestellten Behauptungen fehlen bis heute, obwohl aufgrund derartiger Berichte weitreichende Entscheidungen getroffen werden.
  2. Die Nullschwellen-Stellungnahme fordert Nullschwellen an Außentüren. Nullschwellen stellen laut Arbeitsausschuss der DIN 18040 den Regelfall dar! Das bedeutet, dass eine anerkannte Regel der Technik, die zusätzlich in fast allen Bundesländern bauordnungsrechtlich eingeführt ist, besagt, dass Nullschwellen technisch gelöst sind!
  3. Meine 14-jährigen disziplinübergreifenden Forschungen im Bereich von Nullschwellen ergeben, dass Nullschwellen an Drehflügel-Außentüren schon seit über 20 Jahren an Hauseingängen sowie an Terrassen- und Balkontüren gelöst sind! (siehe u.a. Best-Practice-Beispiele) Weshalb werden Lösungen für die demografische Krise nicht angewendet?
  4. Der landeseigene Nullschwellen-Runderlass fordert nicht nur beim barrierefreien Bauen Nullschwellen an Außentüren, sondern zusätzlich den Rückbau von technisch nicht begründbaren Türschwellen. Weshalb wird bei Pflegeheimobjekten der Nullschwellen-Petition der Nullschwellen-Runderlass nicht umgesetzt? Meiner Meinung nach sind hier Versuche vom Wirtschaftsministerium auf den § 35 der Landesbauordnung (LBO) auszuweichen, nicht möglich. Im § 39 Abs. 1 stehen „Heime“. Der Nullschwellen-Runderlass muss angewendet werden. Hier besteht Handlungsbedarf für den Petitionsausschuss und alle beteiligten Behörden.
  5. Die Versuche, beim 2. Objekt der Nullschwellen-Petition auf den § 35 auszuweichen, sind nicht belegt. Bereits vier dargelegte Quellen widerlegen die Behauptungen von Epple und Brauer und fordern umfassende Barrierefreiheit in beiden Objekten der Nullschwellen-Petition. Im § 39 Abs. 1 stehen „Wohnungen“, es ist unzulässig zu behaupten, dass im § 39 keine „Wohnungen“ stehen würden. Der § 39 Abs. 1 fordert umfassende Barrierefreiheit für alle Gebäude, die überwiegend von älteren Menschen genutzt werden. Betreutes Wohnen wird in diesem Objekt der Nullschwellen-Petition zu 100 Prozent von älteren Menschen genutzt! Wenn Unsicherheiten bei der Auslegung von Gesetzen vorhanden sind, dann nützt man Kommentare. Im vorliegend Fall wäre der Kommentar vom Boorberg Verlag (7. Auflage, ISBN 978-3-415-05455-4) heranzuziehen, mitverfasst von Bernd Gammerl, Regierungsbaumeister der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg. Es scheint als sei der Inhalt dieses Kommentars zum § 39 Abs. 1 im Petitionsausschuss nicht bekannt.  Auf diese Regelungen fußen weiterhin die einschlägigen technischen Baubestimmungen, die dem Petitionsausschuss bekannt sein müssten, wenn es der Petitionsausschuss korrekt entscheiden wolle.
Besuch im Landtag mit Barrieren - Brigitte und Frieder Seiferheld von der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten e.V. fahren über eine unzulässige Türschwelle. Beide schauen nach unten und konzentrieren sich einen Unfall aufgrund der unzulässigen Türschwelle zu vermeiden, Besuch mit Ulrike Jocham im Rahmen der Nullschwellen-Petition am 03.02.20

Im Land des bundesweit einzigartigen Nullschwellen-Runderlasses befindet sich bereits an der Eingangs- und Ausgangtür im neuen Bürger- und Medienzentrum des Landtags von Baden-Württemberg eine rund 1 – 2 cm hohe unzulässige Türanschlagschwelle mit 90-Grad-Winkel, für die es schon längst keine technischen Gründe mehr gibt. „Wir mussten beide beim Überfahren nach unten auf die Schwelle schauen und uns konzentrieren, dass beim Überfahren dieser Barriere kein Unfall passiert“, berichten Frieder und Brigitte Seiferheld. „Gerade bei Rollstühlen mit kleinen Vorderrädern, die viel stärker auf kleine Türschwellen reagieren, kann es leicht passieren, dass meine Frau aus dem Rollstuhl fällt“, erklärt Frieder Seiferheld.

Frieder Seiferheld ergänzte unseren Input beim Besuch im neuen Landtagsgebäude vor dem Petitionsausschuss mit seinen Erfahrungen „Ich besuche regelmäßig neu gebaute Heime und neue betreute Seniorenwohnanlagen im Landkreis Ludwigsburg und Waiblingen sowie teilweise in der Stadt Stuttgart. Kein einziger Neubau davon ist barrierefrei gebaut. Überall sind erstaunliche und für Senioren untaugliche Barrieren zu finden“, berichtet Frieder Seiferheld.

Bericht: Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

Wichtige Ergänzung zur mangelnden Bekanntgabe des Nullschwellen-Runderlasses

Laut Nullschwellen-Runderlass traf schon 2014 die Annahme, bis zu 2 cm hohe Türschwellen seien zulässig, nicht zu. Bereits 2017 habe ich das Verkehrsministerium und das Wirtschaftsministerium BW darauf aufmerksam gemacht, dass der Nullschwellen-Runderlass nicht ausreichend bekannt sei und nahezu überhaupt nicht umgesetzt werde. Schon damals bestand dringender Handlungsdruck seitens des Wirtschaftsministeriums. Heute schreiben wir das Jahr 2020, blicken nun auf zahlreiche schriftliche Erläuterungen im Rahmen der Nullschwellen-Petition zurück und treffen sogar im Neubau vom landeseigenen Landtag auf Barrieren als technisch überholte Türanschlagschwellen und Sturzgefahren, die laut Nullschwellen-Runderlass unzulässig sind. Die Bauergebnisse zeigen, dass die Behörde, die den Nullschwellen-Runderlass veröffentlicht hat, nun schon mehrmals versäumt hat, diesen ausreichend bekannt zu machen. Nicht nur der Schaden für die Nutzer und die Steuer- sowie Sozialversicherungsbeitragszahler wächst aufgrund der mangelnden Bekanntheit dieses Erlasses beständig, sondern auch die Haftungsgefahr für Architekten und weitere Bauverantwortliche. So können die aktuell immer größer werdenden Probleme mitten in der demografischen Krise nicht gelöst werden. Der Petitionsausschuss ist gefordert, sofort zu handeln, insbesondere in Fällen, in denen das Wirtschaftsministerium Steuergelder in Millionenhöhe (siehe Nullschwellen-Petition) verschwendet hat.

 

Über die unzulässige Türschwelle wurde sogar das baden-württembergische Staatsministerium informiert

Hier ein Ausschnitt aus dem betreffenden Schreiben mit einer weiteren Perspektive von einer Expertin in eigener Sache, die diese Türschwelle als gefährliche und ausgrenzende Barriere erlebt: Der Neubau im Landtag BW, der 2017 eröffnet wurde, beginnt bereits bei der Eingangstür mit einer gefährlichen, ausgrenzenden und unzulässigen Türschwelle. Frau Corinne Mennillo, die als Expertin in eigener Sache einen Rollstuhl benutzt, berichtet folgende persönliche Erfahrung mit dieser Barriere: „Ich wollte mit einer Freundin das neue Besucher- und Kongresszentrum in unserem Landtag besuchen. Sogar am Eingang für Menschen mit Behinderung führte eine Türschwelle dazu, dass meine Freundin drei Anläufe mit mir und meinem Rollstuhl benötigte, um über diese hinderliche Türschwelle zu gelangen. Auch bei kleinen Türschwellen muss der Rollstuhl immer genau im rechten Winkel zu Schwelle positioniert sein und ich stehe bei solchen gefährlichen Schwellen immer unter Gefahr, aus dem Rollstuhl zu fallen, was für mich und meine Gesundheit eine Katastrophe bedeuten würde.“

Sogar der Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurde bereits Anfang Dezember 2018 über die unzureichende Bekanntheit des baden-württembergischen Nullschwellen-Runderlasses informiert – bis heute keine Antwort.

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

Weitere Infos:

Meine Mails an die Landesbehindertenbeauftragte beschreiben den dringenden Handlungsbedarf von Seiten des Petitionsausschusses und des Wirtschaftsministerium BW aus weiteren Blickwinkeln: 1. Mail und 2. Mail an die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Weshalb hat der Petitionsausschuss BW diese Quellen, die die Behauptungen von Seiten des Wirtschaftsministerims BW widerlegen nicht bei seinen Prüfungen beachtet? Siehe hier, hier und hier!!!

 

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