Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Barrieren in neuem Pflegeheim – Behindertenbeauftragter verweist auf Ausnahmefall?!

Antwort_Hoffmeister_Kraut_Nullschwellen

Selbst die Wirtschaftsministerin von BW sagt, dass Nullschwellen an Außentüren umgesetzt werden müssen.

Der zuständige Behindertenbeauftragte unternimmt bis heute nichts gegen gefährliche Barrieren und Stolpergefahren in einem neuen Pflegeheim – er verweist am 15.08.17 per Mail an mich auf den Ausnahmefall der bis zu 2 cm hohen Türschwellen, obwohl selbst die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut betont, dass Nullschwellen umgesetzt werden müssen. Die in meiner Mail vom Vortag formulierte Aussage, betont er sei falsch. Demnach sieht auch er den Nullschwellen-Runderlass als geltende Vorschrift an. Doch weshalb unternimmt Dr. Bohn dann nichts gegen die gefährlichen Stolperfallen im neuen Pflegeheimbau in seinem Zuständigkeitsbereicht? In seiner Mailantwort verweist er u.a. auf noch viel höhere Schwellen z.B. an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, bei Straßenübergängen, in Schulen oder in Arztpraxen. Aber sind den sonst vorhandene Schwellen eine Rechtfertigung für gefährliche Schwellen in einem neuen Pflegeheim?!

Diese Mail hat der Behindertenbeauftragte einen Tag zuvor, am 14.08.17, erhalten:

Sehr geehrter Herr Dr. Bohn,

anbei sende ich Ihnen nochmals den Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW vom 16.12.14 mit klarer Forderung der Nullschwelle innerhalb des barrierefreien Bauens (Präzisierung LBO BW) zu.

Link zum Runderlass vom MVI BW vom 16.12.14

Link zur Pressemitteilung bezüglich des bundesweit einmaligen Nullschwellen-Runderlasses

Weiterhin hat bereits der Arbeitsausschuss der DIN 18040 bereits 2013 eine von der Fachzeitschrift behinderte menschen öffentlich gemachte Stellung bezogen 

Bei unserem letzten Treffen am 26.07.17 auf der Inklusionsveranstaltung in Ludwigsburg haben Sie mir als Behindertenbeauftragter des Landkreises Ludwigsburg deutlich zu verstehen gegeben, dass der oben erwähnte Runderlass Ihrer Meinung nach kein Teil der Landesbauordnung sei und nicht angewendet werden müsse. Habe ich Sie richtig verstanden? Sehen Sie dies immer noch so?

Im Pflegeheim Erligheim wurden entgegen diesem Runderlass 1 – 2 cm hohe Schellen eingebaut. Dies widerspricht der UN-BRK (2009), der LBO, dem Runderlass und der DIN 18040 (siehe Stellungnahme Arbeitsausschuss DIN 18040). Am Donnerstag gebe ich eine weitere Publikation von mir über das Pflegeheim in Erligheim bei einer Redaktion ab. Bitte überprüfen Sie Ihre Haltung mit der Bitte um Ihre schriftliche Rückmeldung per Mail bis zum 16.08.17.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham

Der bedeutende Nullschwellen-Runderlass wurde von der obersten Baurechtsbehörde BW herausgegeben. Selbst unsere Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betont in einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten Susanne Bay und Thomas Poreski vom 04.07.19, dass Nullschwellen umgesetzt werden müssen!

 

 

 

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