Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Behindertenbeauftragter antwortet immer noch nicht

1 – 2 cm hohe Türschwellen sind für nahezu alle Menschen, die in einem Pflegeheim leben, komplett ungeeignet und gefährlich. Falls jemand darüber stolpert und stürz kann dies im Worst-Case zu Bettlägrigkeit oder zum Tod führen. Ich habe bereits in jungen Jahren in Pflegeheimen gearbeitet und kenne daher diese Zielgruppe aus eigenen Erfahrungen. Schon längst können sturzpräventive Nullschwellen selbst an Terrassen- und Balkontüren umgesetzt werden! Wer setzt sich für die  Interessen der „Pflegeheimbewohner“, für die Pflegekräfte und für die Sicherung unserer Pflegeversicherung ein???? Behindertenbeauftragte z.B. haben explizit die Aufgabe, sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Doch tun sie dies auch? Am 25.04.18 habe ich den Behindertenbeauftragten vom Landkreis Ludwigsburg nochmals wegen der gefährlichen Türschwellen in einem neuen Pflegeheimbau in seinem Zuständigkeitsbereich angeschrieben und bis heute keine Antwort auf diese Mail erhalten.

Hier meine Mail von 25.04.18:

Sehr geehrter Herr Dr. Bohn,

auf den Internetseiten vom Landkreis Ludwigsburg konnte ich lesen, dass Sie als ehrenamtlich bestellter Behindertenbeauftragter unter anderem vor folgenden Aufgaben stehen:

„Die zentrale Herausforderung für den Behindertenbeauftragten ist die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ob jung oder alt, in allen gesellschaftlichen Bereichen, ist zu erreichen.“ http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/soziales/inklusion-von-menschen-mit-behinderung/

Darüber habe ich mich sehr gefreut. So haben wir die gleichen Ziele! Ich setze mich seit über 25 Jahren leidenschaftlich und fachübergreifend für Inklusion ein. Mehr zu meiner Person erfahren Sie z.B. hier:

https://www.die-frau-nullschwelle.de/ueber-mich/

Bezüglich der nicht genehmigten Türschwellen in der neuen Kleeblatt-Einrichtung in Erligheim möchte ich gerne kurz die Fakten zusammen fassen:

  1. das hat die zuständige untere Baurechtsbehörde, die für das Pflegeheim Erligheim zuständig ist, bereits eingeräumt:

„Da wir die Schwellenfreiheit in unserer Baugenehmigung gefordert haben, werden wir nun prüfen, ob ein Einschreiten im vorliegenden Fall in Erligheim in Betracht kommt.“

  1. seit 1999 waren Nullschwellen im Betreuten Wohnen im Espachstift in Kaufbeuren möglich

seit 2007 setzt die BeneVit-Gruppe konsequent in ihren Pflegeheimen Nullschwellen um

Wenn in Kaufbeuren seit 1999 in betreuten Wohnanlagen und an mehreren anderen Orten auch in BW seit 2007 Nullschwellen in Pflegeheimen möglich sind, dann ist dies auch in Erligheim im Jahr 2017 möglich gewesen! Warum soll seit 1999 etwas umsetzbar sein, aber 2017 ausgerechnet in Erligheim nicht?

  1. Nach der wichtigen Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013 und dem bedeutenden Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW vom 16.12.14 haben sich gleich mehrere andere Hersteller auf den Weg gemacht, um Nullschwellen zu entwickeln.

Mehr Infos zur Stellungnahme und zum Runderlass gibt es hier:

https://www.die-frau-nullschwelle.de/nullschwellen-stellungnahmedin-18040-aus-2013/

https://www.die-frau-nullschwelle.de/der-nullschwellen-runderlass-der-obersten-baurechtsbehoerde-baden-wuerttemberg-vom-16-12-14/

Beide Forderungen nach Nullschwellen, die erwähnte Stellungnahme und der Runderlass, sind übrigens nur aufgrund meiner disziplinübergreifenden Überzeugungsarbeit und Hartnäckigkeit entstanden. Das können Sie alles auf meinen Internetseiten nachverfolgen. Meine Motivation ist die Umsetzung der UN-BRK und u.a. des Artikel 19 dieser UN-BRK! Als Expertin für inklusive Wohnprojekt weiß ich, dass Lösungen längst vorhanden sind!!!!!! Aber dafür benötigen wir entsprechende Gebäude und Wohnungen. Und deshalb zurück zu den notwendigen Nullschwellen und 2 wichtige Fragen an Sie:

a) Wenn es noch immer so wäre, dass lediglich ein Hersteller Nullschwellen anbieten würde, wäre das Ihrer Meinung nach Grund genug älteren

Menschen gefährliche und ausgrenzende Türschwellen zuzumuten?

b) Doch im Jahr 2017 gab es schon weitere Hersteller von Nullschwellen, sodass der zuständige Bauträger sogar eine Auswahl an verschiedenen Herstellern hatte! Deshalb meine zweite wichtige Frage an Sie: Aus welchen Gründen sind die verbotenen Türschwellen immer noch im neuen

Pflegeheim vorhanden? Oder habe ich vielleicht etwas verpasst?

  1. Wenn Menschen mit Behinderung 1 Euro zu viel einnehmen wird er gestrichen, wenn ich zu schnell fahre und geblitzt werde, muss ich bezahlen. Den Schaden für die Schwellen in Erligheim tragen die dortigen „Pflegeheimbewohner“ und die Nutzer der betreuten Seniorenwohnungen und die Pflegekräfte und unsere sozialen Sicherungssysteme (z.B. Rückbau!). Wenn die Senioren in den betreuten Wohnungen Hilfe benötigen, um auf den Balkon zu gelangen, zahlt es derjenige selbst oder unsere sozialen Sicherungssysteme. Wenn jemand die Schwellen nicht mehr selbstständig überwinden kann und die Pflege keine Zeit hat, kommt er nicht auf den Freisitz. Die Pflegekasse zahlt aber trotzdem den Betrag für den jeweiligen Pflegegrad usw. Weshalb sollen alle anderen die Verantwortung und die Nachteile für die längst technisch überflüssigen Schwellen übernehmen, aber nicht die Bauverantwortlichen?!

Bitte geben Sie mir doch zeitnah Bescheid, wie Sie die Interessen von Menschen mit Behinderung bezüglich der unzulässigen Türschwellen im neuen Pflegeheim in Erligheim bereits vertreten haben und wie Sie dies weiterhin tun werden und wie Sie die Umsetzung des Runderlasses vom 16.12.14 in Ihrer Aufgabe als Behindertenbeauftragter einfordern werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham

 

 

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