Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Barrieren im Betreuten Wohnen sollen erlaubt sein? Weitere 4 Quellen widerlegen Behauptungen von Beamtin

Barrieren im Betreuten Wohnen sollen laut einer in hoher verantwortlicher Position befindenden Beamtin (Ministerialdirigentin Kristin Keßler) erlaubt sein. Bis heute konnten weder die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, noch die informierten Landtagsabgeordneten, noch der Petitionsausschuss im Landtag Baden-Württemberg diese Behauptung ausreichend belegen. Keiner konnte bis jetzt Quellen aufführen, die zeigen, dass die Behauptung von Ministerialdirigentin Keßler stimmen. Auch Keßler selbst hat in ihrem betreffenden Schreiben keine Quelle genannt, auf die sie ihre insbesondere für ältere Menschen, Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderung weitreichende und schädliche Behauptung  bezieht. Das Erstaunliche – min. vier Quellen belegen das Gegenteil, nämlich eine geforderte umfassende Barrierefreiheit nach § 39 Abs. 1 LBO BW. Diese vier Quellen habe ich in einem erneuten Schreiben von gestern an den Petitionsausschuss im Landtag BW gesendet. Weshalb hat der Petitionsausschuss nicht schon längst diesen Quellen entsprechend gehandelt oder zumindest Quellen aufgezeigt, die zeigen, dass die Behauptung von Keßler doch fundiert sein könne? Mein neues Schreiben mit den bedeutenden vier Quellen, die umfassende Barrierefreiheit auch im Betreuten Wohnen fordern, gibt es für meine Leser als pdf und als Text direkt hier im Blogbeitrag:

Ulrike Jocham_die Frau Nullschwelle_Anfrage Petitionsausschuss_01.02.20 Petitionsausschuss BW_01.02.20_ff

Petitionen 16/2534, 16/2100 und 16/3244: Fehlende Belege und Quellen für die Behauptungen der Ministerialdirigentin Kristin Keßler und der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut – min. 4 Quellen widerlegen diese Behauptungen

Sehr geehrte Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg Petra Krebs, sehr geehrte vorherige Petitionsaussitzvorsitzende Beate Böhlen, sehr geehrte Landtagsabgeordnete Herr Konrad Epple und Herr Stephen Brauer und sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,

hiermit bitte ich Sie zu meiner laufenden Nullschwellen-Petition 16/2534 und zu den Petitionen 16/2100 und 16/3244 noch meine weiteren folgenden Ausführungen und zwei weitere Belege/Quellen mit in die laufenden Prüfungen aufzunehmen. Barrieren im Betreuten Wohnen in BW sollen laut Ministerialdirigentin Kristin Keßler erlaubt sein. Keßler behauptet, dass nur Einrichtungen bzw. „heimähnliche Einrichtungen“ nach dem § 39 Absatz I der LBO BW hergestellt werden müssten (siehe hier). Bis heute fehlen von Keßler und von Ihnen als Petitionsausschuss Quellen, die diese weitreichende Behauptung belegen. Laut Kristin Keßler müssten Wohnungen nicht barrierefrei gebaut werden, denn nur der „§ 39 Barrierefreie Anlagen“ fordert umfassende Barrierefreiheit. Im § 35 Absatz 1 der LBO BW werden lediglich ganz wenige barrierefreie Elemente gefordert. Gebäude, die nach § 35 hergestellt werden, sind von der Definition „barrierefrei“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz § 4 ganz weit entfernt. Min. vier Quellen fordern das Gegenteil von den unbelegten Behauptungen Keßlers:

  1. 39 Absatz 1 der LBO BW und
  2. Kommentar vom Boorberg Verlag (7. Auflage) zum § 39 Absatz 1
  3. Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 14.11.14, Anlage 7/3
  4. Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen vom 20.12.17 (VwV TB)vom 20.12.17, Anlage 4.2/3.

1. und 2. habe ich hier und hier ausführlich erläutert.

Zu. 3.: In der Anlage 7/3 der LTB vom 14.11.14 zur DIN 18040-2 (DIN-Norm für das barrierefreie Wohnen) steht gleich zu Beginn: Die Einführung der DIN 18040-2 „bezieht sich auf Wohnungen im Sinne von § 39 Abs. 1 LBO und sinngemäß auf wohnungsähnlich genutzte Räume in Einrichtung nach § 39 Abs. 1 LBO (z.B. in Wohn- und Pflegeheimen).“ Doch Keßler behauptet: „Auch die Fragen zu den 32 Wohneinheiten der AWO in Freiburg-Weingarten lassen sich inhaltlich mit den dort formulierten Antworten klären: Bei diesen Nutzungseinheiten handelt es sich um Wohnungen, die unter dem Stichwort „Betreutes Wohnen“ firmieren. Diese Einheiten sind nicht Teil einer heimähnlichen Einrichtung. Insofern werden sie bauordnungsrechtlich als Wohnungen betrachtet. Es gilt somit hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht § 39, sondern § 35 Absatz 1 LBO.“ Wenn die Behauptung von Keßler stimmen sollte, dürfte hier in der LTB Anlage 7/3 der Begriff „Wohnungen“ im Zusammenhang mit dem § 39 Abs. 1 LBO gar nicht aufgeführt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall!Weshalb haben Sie als Petitionsausschuss nicht schon längst die in diesem Zusammenhang bedeutende Quelle der LTB vom 14.11.14 geprüft? Wo bleiben Ihre Quellen, die die Behauptungen von Keßler belegen?

Zu 4.: In der VwV TB, Anlage 4.2/3 vom 20.12.17 steht: Die Einführung der DIN 18040-2 „bezieht sich umfassend auf Wohnungen gemäß § 39 Abs. 1 LBO wie zum Beispiel Altenwohnungen.“ Wie kommt eine Ministerialdirigentin dazu, folgendes zu behaupten? „Diese Einheiten sind nicht Teil einer heimähnlichen Einrichtung. Insofern werden sie bauordnungsrechtlich als Wohnungen betrachtet. Es gilt somit hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht § 39, sondern § 35 Absatz 1 LBO.“Weshalb haben Sie als Petitionsausschuss nicht schon längst auch diese bedeutende Quelle der VwV TB herangezogen und geprüft? Wenn die Behauptung von Kristin Keßler stimmen sollte, dürfte auch in der VwV TB aus 2017 der Begriff „Wohnungen“ nicht auftauchen. Erschwerend kommt hinzu, dass in dieser Quelle die Altenwohnungensogar nur als Beispiel aufgeführt werden. Die Einrichtungen werden in dieser VwV TB-Anlage 4.2/3 erst später aufgeführt: „(…) ferner auf wohnungsähnlich genutzte Räume in Einrichtungen nach § 39 LBO wie zum Beispiel in Altenwohnheimen (…)“

Die VwV TB, Anlage 4.2/3 vom 20.12.17 widerlegt die Behauptungen der Ministerialdirigentin, dass nur „heimähnliche Einrichtungen“ nach § 39 Abs. 1 LBO BW hergestellt werden müssten und der bauordnungsrechtliche Begriff der „Wohnungen“ grundsätzlich die Wohnungen im § 39 Abs. 1 LBO BW ausgrenzen würden.

Die unbelegten Behauptungen der Ministerialdirigentin Kristin Keßler sind weitreichend. Hätte sie im Jahr 2017 die klaren Anforderungen, die in den aufgeführten vier Quellen stehen, formuliert, hätte sie den Bau von weiteren Barrieren verhindern können. (siehe z.B. hier Petition in Öhringen)

Belegen Sie auch die Behauptungen der Wirtschaftsministerin in Bezug auf alle vier aufgeführten Quellen!

Auch die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut behauptet am 14.12.17 folgendes: „Erst wenn die eigene Haushaltsführung in Frage steht, kann es sich bei der dann vorliegenden Wohnform um eine Einrichtung zur Pflege im Sinne des § 39 Absatz 1 Landesbauordnung (LBO) handeln.“ Weshalb behauptet auch Dr. Hoffmeister-Kraut, dass der § 39 Abs. 1 LBO BW nur Einrichtungen meine? Wenn dem so sein solle, dann dürfte weder die LTB aus 2014 noch die VwV TB aus 2017 die Wohnungen neben den Einrichtungen und Heimen aufführen. Gerade von einer Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut ist zu erwarten, dass sie fundiert belegt und begründet, wie sie zu so einer weitreichenden Behauptung kommt!Doch auch in ihrem Schreiben taucht keine Quelle, die die Behauptungen von ihr nachvollziehbar belegen. Auch das von Dr. Hoffmeister-Kraut aufgeführte Kriterium der „selbstständigen Haushaltsführung“, welches die Anwendung des § 39 laut Dr. Hoffmeister-Kraut ausschließen soll, taucht in allen vier benannten Quellen nicht auf. Wo steht, dass die Behauptung der Wirtschaftsministerin stimmt? Und eine weitere Frage gilt es dringend zu klären: Welche „unselbstständig haushaltsgeführten Wohnungen“ in Einrichtungen meint Dr. Hoffmeister-Kraut, wenn sie schreibt: „Barrierefrei herzustellende Wohnungen gibt es nur nach § 39 Absatz 1 LBO. Für diese Wohnungen ist bereits heute die Rechtslage so, dass alle Teile der Wohnung – auch der Freisitz – barrierefrei und somit schwellenlos zugänglich sein müssen.“ Wo soll es solche Wohnungen geben? In welcher Quelle steht, dass Betreutes Wohnen nicht nach § 39 Abs. 1 LBO BW hergestellt werden muss?

Wohnungsnot in Baden-Württemberg

Die Behauptungen von Ministerialdirigentin und Wirtschaftsministerin gewinnen an Dringlichkeit zur Überprüfung allein schon aufgrund des demografischen Wandels und des immer größer werdenden Mangels an barrierefreien Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt. Laut einer Veröffentlichung des SWR vom 09.09.19 fehlen in den nächsten Jahrzehnten rund 500.000 barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen in BW. Das Statistische Landesamt schätze laut SWR, dass im Jahr 2060 36 % der Baden-Württemberger über 60 Jahre und älter sein werden. 90 % der älteren Menschen werden in ihren herkömmlichen Wohnungen leben, schätzt der Demografiebeauftragte des Landes Thaddäus Kunzmann. (siehe Film vom SWR vom 09.09.19) Und die beiden Amtsinhaberinnen Keßler und Hoffmeister-Kraut behaupten bei diesem Bedarf, dass nicht einmal Betreutes Wohnen, dass ausschließlich für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung (z.B. Baujahr 2017/2018) hergestellt wird, barrierefrei gebaut werden muss?! Weiterhin haben weder die Ministerialdirigentin, noch die Wirtschaftsministerin, noch Sie als Petitionsausschuss darauf reagiert, wenn Barrieren in neue Pflegeheime eingebaut werden. (siehe Nullschwellen-Petition und Erligheim) Das ist ein Skandal. Sie können davon ausgehen, dass alle gebauten Barrieren in neu gebauten Wohnungen und Heimen die ganzen nächsten Jahrzehnte den Pflegebedarf und die Kosten für die Pflegeversicherung nach oben treiben werden. Barrieren erzeugen Hilfebedarf beim Überwinden, gefährden die Gesundheit durch Sturzgefahr und erschweren die Arbeit von Pflegefachkräften und pflegenden Angehörigen. Ich habe bereits als junger Mensch mit den verschiedensten Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungsarten und mit älteren Menschen gearbeitet. Ich weiß wovon ich spreche. Und als Frau Nullschwelle, kann ich nur betonen, dass 1 – 2 cm hohe Barrieren an Außentüren in Neubau technisch schon lange nicht mehr notwendig sind. Bereits heute steigen die Kosten für die Pflegeversicherung. Wo bleibt Ihr Handeln als Petitionsausschuss?

Öffentliche Förderung von Barrieren in neuen Seniorenwohnungen

Weshalb hat das Wirtschaftsministerium die neue betreute Wohnanlage der AWO in Freiburg-Weingarten laut der Badischen Zeitung mit rund 4,4 Mio. Euro zinslosem Darlehen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm bezuschusst? (Siehe Nullschwellen-Petiton) Auch das ist ein Skandal. Dort sind zahlreiche Barrieren verbaut (siehe Nullschwellen-Petition), die für ältere Menschen allein aus Sicht der Profession Pflege und der Sturzprävention komplett ungeeignet sind. Es ist längst klar, dass 65Plusler zu der Hochrisikozielgruppe für Sturzgefahr zählen und Sturzprävention eine interdisziplinäre Aufgabe darstellt. Jeder der einen Pflegegrad hat, kann bei Bedarf bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf bis zu 4000 Euro für Wohnraumanpassungsmaßnahmen stellen. Da diese Wohnanlage auch die nächsten vier Jahrzehnte nur von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt werden wird und hier Barrieren verbaut wurden, die für die Zielgruppe der älteren Menschen allein hinsichtlich der geforderten Sturzprophylaxe komplett ungeeignet sind, können geforderte Wohnraumanpassungsmaßnahmen schon vorausgesehen werden. In vier Jahrzehnten sind dann geschätzt 4000 Euro x 32 nicht unwahrscheinlich – das sind dann Kosten von rund 128.000 Euro. Weshalb wird der Bau von Barrieren vom Wirtschaftsministerium gefördert, welche dann auf Kosten der Pflegeversicherung wieder zurückgebaut werden können bzw. müssen? Hinzu kommt der grundlose Mehrbedarf an Pflege, der zum Überwinden der Barrieren anfällt. Und die Folgen von Stürzen, die durch diese Barrieren entstehen werden, soll die Krankenkasse bezahlen? Den dann folgenden Mehrbedarf an Pflege sollen wieder die Pflegeversicherungen bezahlen? Die in Freiburg-Weingarten verbauten Barrieren werden auch noch in 4 Jahrzehnten die Kosten für die Pflege nach oben treiben, oder müssen in den nächsten Jahren auf Kosten der Pflegeversicherung und/oder der Bürger mehr als teuer zurückgebaut werden. Das kann so nicht stehen bleiben. Wer haftet für den Schaden, der durch den öffentlich geförderten Bau von Barrieren in dieser Seniorenimmobilie entsteht? Dieser finanzielle Schaden kann keinesfalls den sozialen Sicherungssystemen, den Bürgern und der Allgemeinheit aufgelastet werden. Gerade weil die Behauptungen der Ministerialdirigentin Kristin Keßler und der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut ohne fundierte Belege sehr weitreichende Folgen nach sich ziehen, müssen beide Amtsinhaberinnen dringend Verantwortung für Ihre weitreichenden Behauptungen übernehmen. Weshalb haben beide nicht schon im Jahr 2017 den Rückbau der gebauten Barrieren in der AWO-Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten gefordert? Bitte handeln Sie als Petitionsausschuss. Die Ministerialdirigentin Kristin Keßler hat am 04.10.17 mit der weitreichenden Behauptung begonnen, dass Wohnungen nicht unter den § 39 Abs. 1 LBO BW fallen, sondern nur heimähnliche Einrichtungen. Deshalb soll laut Kristin Keßler Betreutes Wohnen nicht barrierefrei gebaut werden. Bitte reichen Sie dafür fundierte und genaue Quellen nach wo dies im Widerspruch zu den von mir aufgeführten vier Quellen steht, gerne bis zum 28.02.2020.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

5 Comments, RSS

  1. Hallo zusammen!

    In meinem Leben habe ich in Sachen Barrierefreiheit, speziell zum Thema Wohnen und Wohnformen vieles gelesen. Die hier aufgeführten Aussagen zum Thema Bauen und Wohnen (Barrierefreiem) machen mich sprachlos, ich bleibe erschrocken zurück und hoffe auf breite Unterstützung solche Aussagen und Missstände aufzuzeigen. Meine Unterstützung in der Sache ist hiermit dokumentiert. Mehr noch, ich möchte aufrufen dies in der Onlinewelt zu teilen, aktiv zu verlinken sowie vieles mehr.

    Persönlich nehme ich dies in meinem Blog mit auf und verlinke diese Aktivität mehr als gerne!

    Hoffnungsvolle Grüße
    Frank F. König

  2. Gabriele Rapf

    Nicht nur für die alte Generation werden barrierefreie Wohnungen dingend benötigt. Es gibt auch Familien, die eine barrierefreie Wohnung lange suchen. Wenn z.B. jemand unfall- oder krankheitsbedingt einen Rollstuhl zur Fortbewegung nutzt. Weil es keine leistbaren Wohnungen gibt, wird dann das unpassende Zuhase teuer umgebaut. Was macht man dann, wenn bei Stromausfall der Treffenlift nicht funktioniert? Mein jüngerer Sohn hat eine genetische Spontanmutation. Er war nach der Geburt komplett steif. Dass er am Leben teilhaben kann, haben wir eine ebenerdige 4 Zimmer-Wohnung gesucht. Bis wir etwas gefunden haben, sind fast 3 Jahre vergangen, viele Tage vorm PC vergangen, viele Mails geschrieben und Genossenschaften abgeklappert worden, wo ich um Hilfe gefleht habe. Die Zeit hätte ich gerne mit meiner Familie verbracht. Dieses Warten und die Sorge, wie es weiter gehen soll, wenn man nichts findet. Unsere alte Wohnung war viel zu klein geworden, für einen Rehabuggy, einen Kinderwagen, einen Sauerstofftank, zig Kartons voll Sondennahrung, Verbrauchsmaterial, Absaugkatheter, Kinderkrankenpflegebett, Beatmungsmaschine, Absauggerät. Privatsphere war weg, weil viele pro Woche für 20h eine Krankenpflegerin da war und er 3-5 Therapiestunden dazu hatte. Ich finde es zum Kotzen, wenn man absichtlich Barrieren aufbaut. Besonders, wenn man das damit argumentiert, dass Wohnraum für alle Generationen so teuer sei, aber fast überall wo man schaut, findet man Balkone oder Französische Fenster und die sind teuer. Wenn man die Balkone einspart, dann müssen die Leute halt vor die Tür gehen. An alle jungen ArchitektInnen: nehmt euch einmal die Zeit und fragt einen Mensch, der einen Rollstuhl benützt, was dies für ihn bedeutet. Für viele ist es selbstverständlich, dass sie alle Verwandten und Freunde zuhause besuchen können. Wenn jemand einen e-Rolli hat, dann wird es schon schwieriger – wie kommt er dorthin, sind dort Stufen, hat der Altbau Standardtüren, einen Halbstock, einen Lift?

  3. Hartmut Smikac

    Die Behauptung, „ein bisschen Barriere müsse hingenommen werden“, entspringt nach meiner Erfahrung alten Beharrungsmomenten konservativen Denkens – das haben wir schon seit 50 Jahren so gemacht und deshalb machen wir das eben immer so ! …und wenn denn schon Veränderung gefordert wird, dann eben nur ganz, ganz langsam.
    Bei Barrierefreiheit geht das jedoch ebenso wenig wie bei einer Schwangerschaft – entweder barrierefrei oder eben nicht barrierefrei – einen „Mittelweg“ gibt es letztlich nicht !
    Barrierefreiheit hat sich schon längst als komfortabel und praktisch machbar erwiesen. Es ist zudem für alle komfortabel und sollte deshalb eben auch barrierefrei für alle gemacht werden. Außerdem ist es nicht zu teuer – wenn man es in der Gesamtheit betrachtet. Es wird aber sehr teuer wenn man den „Baharrungsmomenten“ nachgibt, nicht barrierefrei baut und dann eben später doch wieder umbauen muss.
    Beamte, welche in unserer Zeit noch glauben, Barrierefreiheit weitere 50 Jahre hinausschieben zu können,entscheiden nach meinem Verständnis verantwortungslos.

  4. H. Smikac

    Die Behauptung, „ein bisschen Barriere müsse hingenommen werden“, entspringt nach meiner Erfahrung alten Beharrungsmomenten konservativen Denkens – das haben wir schon seit 50 Jahren so gemacht und deshalb machen wir das eben immer so ! …und wenn denn schon Veränderung gefordert wird, dann eben nur ganz, ganz langsam.
    Bei Barrierefreiheit geht das jedoch ebenso wenig wie bei einer Schwangerschaft – entweder barrierefrei oder eben nicht barrierefrei – einen „Mittelweg“ gibt es letztlich nicht !
    Barrierefreiheit hat sich schon längst als komfortabel und praktisch machbar erwiesen. Es ist zudem für alle komfortabel und sollte deshalb eben auch barrierefrei für alle gemacht werden. Außerdem ist es nicht zu teuer – wenn man es in der Gesamtheit betrachtet. Es wird aber sehr teuer wenn man den „Baharrungsmomenten“ nachgibt, nicht barrierefrei baut und dann eben später doch wieder umbauen muss.
    Beamte, welche in unserer Zeit noch glauben, Barrierefreiheit weitere 50 Jahre hinausschieben zu können,entscheiden nach meinem Verständnis verantwortungslos.

  5. Reiner Schneck

    Es ist eigentlich nicht zu glauben, dass es in Baden-Württemberg erlaubt sein soll, dass Wohnungen wie z.B. in Freiburg von der AWO, die zu fast 100% von älteren Menschen, extra für sehr viel Geld gekauft werden, nicht unter § 39 barrierefreie Anlagen fallen sollen.
    Hier wird m.A.n. ganz bewusst ältere Menschen eine Wohnung verkauft, von der sie irrtümlicher Weise, davon ausgehen, dass sie in dieser Wohnung auch noch mit einem Rollstuhl oder einem Rollator gut zu Recht kommen würden. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb hier das Bauamt solche Anlagen überhaupt genehmigt. Soweit mir bekannt ist wurden in diesen Wohnungen der AWO auch wieder 2cm hohe Balkontürschwellen eingebaut und dass obwohl die Wohnungen speziell für ältere Menschen gebaut wurden. Das hierfür auch noch öffentliche Gelder fließen und trotzdem vom Bauamt nicht streng kontrolliert wird, wie man es sich als Kunde wünschen würde, finde ich ist ein Beweis von Ignoranz oder und mangelnde Fachkenntnisse im Bereich des Barrierefreien Bauens. M.A.n. liegt Ministerialdirigentin Fr. Keßler falsch, wenn sie sinngemäß fordert, dass nur „heimähnliche Einrichtungen“ nach § 39 Abs. 1 gebaut werden müssen.

    Begründung: In § 39 Abs. (1) stehen unter Punkt 2. „Altentagesstätten, Altenbegegnungsstätten, Altenwohnungen, Altenwohnheime, Altenheime und Altenpflegeheime“. Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/v4f/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1d&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BauOBW2010V4P39&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint Stand: 06.02.2020
    Hier steht nichts davon, dass nur „Altenheime“ und „heimähnliche Einrichtungen“ als Barrierefreie Anlagen im Sinne von § 39 gebaut werden müssen. Hier steht eindeutig aufgelistet auch die Bezeichnung „Altenwohnungen“ und dass man in einer Altenwohnung auch mit teilweiser Unterstützung leben darf versteht sich ja von selbst. Die 2019 neugebauten 32 Wohnungen der AWO in Freiburg-Weingarten fallen m.A.n. auf jeden Fall unter den Begriff „Altenwohnungen“.
    Da ich selbst Rollstuhlfahrer bin, war es mir sehr wichtig bei unserer Wohnung, auch gegen den Widerstand des Fensterbauers, bereits vor 12 Jahren eine schwellenfreie Balkontüre einzubauen. Die Dichtigkeit gegen Schlagregen und Zugluft wird u.a. mit 2 Magnetdichtungen hergestellt, die wenn man die Tür schließt nach oben gezogen werden und die Tür abdichtet. Diese Konstruktion von Alumat hat schon viele heftige Regenfälle dichtgehalten. Das Produkt gibt es seit 20 Jahren und es kann keiner mehr behaupten, dass es nicht hinreichend erprobt wäre. Hier stellen sich m.A.n. Behörden vor die Interessen von Bauträgern und Bauherrn und nicht vor die Interessen von älteren Menschen, denen etwas verkauft wird. Unter dem Deckmantel „betreutes Wohnen“ werden weiterhin Wohnungen gebaut, bei denen es meist an Bewegungsfläche fehlt und bei denen alten Menschen mit dem Rollator oder Rollstuhl nicht über 2cm hohe Balkonübergängen fahren können. Sie bezahlen diesen (Balkon/Terrasse) zwar beim Kauf mit, können ihn anschließend jedoch nur mit Hilfe oder überhaupt nicht nutzen. Wenn diese eingebauten 2cm Schwellen wieder herausgerissen werden müssen, kostet das mind. das 6 fache, als wenn man es gleich im Neu-/Umbau oder Sanierung mit eingebaut hätte. Falls für solch einen Rückbau von Schwellen dann entweder ein Zuschuss der Pflegekasse von max. 4000.-€ oder ein Investitionszuschuss der KFW verbraucht wird, so kann mit diesem Geld schon keine andere Barriere abgebaut werden und ist sinnlos, weil vorher vermeidbar, verbraucht. Meine dringende Bitte an Fr. Keßler bitte korrigieren Sie ihre Stellungnahme und setzen „betreutes Wohnen“ endlich in die gleiche Wort und Sinnbedeutung wie „Altenwohnungen“. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass diese Wohnungen nach § 39 behandelt werden und somit nach DIN 18040-2 gebaut werden. Bei diesen Altenwohnungen müssten die bemaßten Baupläne auch tatsächlich nach DIN 18040-2 gebaut werden und Bewegungsflächen von mind. 120x120cm inkl. Möblierung haben. M.A.n. müsste es auch einen Anteil an Rollstuhl gerechten sprich DIN 18040-2-R Wohnungen geben. Dieser Anteil (50-70%) denke ich, muss je länger die am Bau beteiligten nur 80cm breite Türen und 2cm Schwellen planen und bauen, von Jahr zu Jahr höher werden, um das Versäumte nachzuholen.
    mfg
    Reiner Schneck

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