Barrieren-Abbau in Baden-Württemberg (BW): Das Verkehrsministerium und das Wirtschaftsministerium in BW haben es laut dem bis heute praktizierten Bau von Türschwellen versäumt, den bundesweit einzigartigen Nullschwellen-Runderlass ausreichend bekannt zu machen. Diese Türschwellen als unzulässige Barrieren stellen nicht nur eine Gefahr für die Nutzer sondern auch für Bauverantwortliche wie z.B. Architekten, Handwerker, Planer, Bauträger dar. Wer muss haften, wenn „die weit verbreitete Annahme, 2 cm hohe Schwellen wären zulässig“, laut der obersten Baurechtsbehörde BW schon 2014 nicht zutraf und trotzdem bis heute diese Schwellen anzutreffen sind? Mittlerweile werden immer mehr verbaute Türschwellen in baden-württembergischen Neubauten bekannt – sogar im landeseigenen Landtag. Das neue Bürger- und Medienzentrum im Landtag BW, das 2017 eröffnet wurde, beginnt bereits an der Eingangstür mit einer rund 1 – 2 cm hohen Türschwelle. Die Schwierigkeiten mit dieser Türschwelle, die eine Expertin in eigener Sache nach einem Besuch im Landtag BW schildert, habe ich bereits Ende 2018 in einem öffentlichen Schreiben an Winfried Kretschmann veröffentlicht. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten?! Diese kleinen Türschwellen stellen für immer mehr Menschen mit Behinderung und ältere Menschen gefährliche und ausgrenzende Barrieren dar. Wie kann es sein, dass selbst die Verantwortlichen für den eigenen Landtag laut dem Türschwellen-Ergebnis den landeseigenen Nullschwellen-Runderlass nicht kennen? Da dringend etwas passieren muss, hat nun am 06.03.20 Irene Ehret als eine weitere Expertin in eigener Sache die zuständige Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner zu den bis heute zahlreich anzutreffenden Türschwellen in baden-württembergischen Neubauten angeschrieben:
Mail an Landesbehindertenbeauftragte von Expertin in eigener Sache
Sehr geehrte Frau Aeffner,
in Anbetracht der vielen alten und behinderten Menschen müssen die gesetzlichen Vorschriften und DIN-Normen, die den Bau von Barrieren und Türschwellen beim Bauen untersagen, strengstens eingehalten und dringend umgesetzt werden.
Als Landesbehindertenbeauftragte sollte es Ihre vorrangige Pflicht sein, dafür zu sorgen, dass dies alles eingehalten und überwacht wird.
Eine 2 cm hohe Schwelle ist für viele Menschen eine zu hohe Sturzgefahr. Ich als Betroffene habe selbst mit niedrigeren Schwellen echte Probleme. Es ist sehr wichtig, dass z.B. Alten- und Pflegeheime absolut barrierefrei gebaut werden. Laut den gesetzlichen Vorschriften und DIN-Normen sind nur absolut 0 (null) Zentimeter hohe Türschwellen wirklich barrierefrei.
Damit 100% unserer Politiker/innen – egal welcher Parteizugehörigkeit – dahinterstehen, müssen diese entsprechend informiert sein. Da die Politiker/innen unserer Landesregierung dies selbst abgesegnet und in entsprechenden Vorschriften bzw. Verordnungen beschlossen und verkündet haben, ist es schon seltsam, dass diese Dinge (angeblich) nicht bekannt sind. Denn eigentlich ist das alles ja nichts Neues, sondern bereits mehrere Jahre gültig. Das bedeutet, dass Sie einige Aufklärungsarbeit zu leisten haben.
Können Sie das übernehmen? Z.B. mit einer zeitnahen Pressemitteilung o.ä.?
Nur damit und der hoffentlich daraus resultierenden Meinungsänderung, die dann dringend auch zu den Architekten und Bauträgern kommen müsste, werden sich in Zukunft solche Barrieren vermeiden lassen.
Wichtig: wir werden alle nicht jünger !!!
Falls Sie in dieser Angelegenheit Informationen benötigen, kann ich Ihnen nur ein Seminar bei Frau Ulrike Jocham empfehlen. Dort wird man nicht nur über die baulichen Aspekte, sondern auch über die Auswirkungen hervorragend informiert.
Ich bewundere das Durchhaltevermögen von Frau Jocham schon seit Jahren.
Mit großer Hoffnung und vielen Grüßen
Irene Ehret