In einem anhängigen, wegweisenden Gerichtsverfahren wird deutlich, dass Türanschläge technisch überholt sind und einen Mangel im barrierefreien Bauen darstellen. Ein Kläger setzt sich erfolgreich für den Einbau einer Magnet-Nullschwelle ein. Seit 1996 ersetzten bewegliche Dichtungen den starren, behindernden und sturzgefährdenden Türanschlag.
Dieser Artikel ist in der Fachzeitschrift GLASWELT, Ausgabe 2/2024 erschienen. Beim Klick auf das Cover gelangen Sie zum pdf des Artikels.
Längst ist bekannt, dass in Deutschland 1 bis 2 cm hohe Türanschlagdichtungen im barrierefreien Bauen nach DIN 18040 Teil 1 und 2 nicht zulässig sind. Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Deutschen Institut für Normung (DIN) e.V., die in Menschen. 4–5/2013 (ehemals „Behinderte Menschen“) erstmals öffentlich gemacht wurde, hat bundesweit für dringend benötigte Klarheit gesorgt. Eine Klage von einem Wohnungskäufer verleiht dem Thema Nachdruck.
Landgericht Heilbronn setzt Meilenstein
Trotz eindeutiger bauordnungsrechtlicher Vorgaben (die DIN 18040 ist in den Verwaltungsvorschriften der technischen Baubestimmungen eingeführt), werden immer noch zahlreiche unzulässige Türanschläge von 1 – 2 cm Höhe eingebaut, so z. B. im betreuten Wohnen für ältere Menschen im baden-württembergischen Öhringen. Ein Wohnungskäufer in dieser Anlage klagte dagegen und bekam unlängst vor Gericht Recht – Türanschläge stellen einen Mangel im barrierefreien Bauen dar. Er hatte beanstandet, dass die Balkontür seiner Wohnung, die 2018 fertiggestellt wurde, eine rund 2 cm hohe Türschwelle aufweist.

Foto: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®
In einem Nullschwellen-Seminar hatte sich der Kläger 2018 über die normativ-rechtlichen Anforderungen, die ergonomischen Erfordernisse und die technisch bereits seit 1996 vorfügbaren barrierefreien Magnet-Nullschwellen informiert. Zahlreiche Zahlen, Daten und Fakten überzeugten den Kläger von der Machbarkeit. Und auch das Gericht erklärt bei der mündlichen Gerichtsverhandlung am 15.06.2023 mit Verweis auf ein vorhandenes Sachverständigengutachten und auf die Barriere insbesondere für ältere und behinderte Menschen, dass die verbauten rund 2 cm hohen Schwellen einen Mangel darstellen und zurückgebaut werden müssen, berichtet Ulrike Jocham, die im Auftrag von der Fachzeitschrift GLASWELT und der Fachzeitschrift MENSCHEN bei diesem Termin im Landgericht Heilbronn anwesend war. In der Verhandlung beantragte der Beklagte jedoch, nur eine Schwelle an einer der beiden Balkontüren zurückbauen zu müssen.
Sachverstand für Nullschwelle
Bis heute werden immer wieder längst widerlegte Behauptungen aufgestellt, dass bei barrierefreien Zugängen ohne Türanschlag Wasser eindringen würde – so auch vor dem Landgericht Heilbronn. Zahlen, Daten und Fakten belegen jedoch bereits seit 1996 die dauerhafte Dichtheit der Magnet-Nullschwelle. Zahlreiche untersuchte Langzeiterprobungen sind im Internet für jedermann frei zugänglich.
Text: Ulrike Jocham, Frau Nullschwelle®