Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Barrierefreies Bauen im Jahre 10 der UN-BRK

In dieser Ausgabe 1/2020 ist der Artikel Barrierefreies Bauen im Jahre 10 der UN-BRK Schwerpunkt Nullschwellen: Zeit strukturelle Mauern einzureisen von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle erschienen.Barrierefreies Bauen im Jahre 10 der UN-BRK ist ein neuer Artikel von mir, der in der Ausgabe 1/2020 von der Fachzeitschrift RehaTreff erschienen ist. Am Beispiel von Nullschwellen erläutere ich welche strukturellen Mauern, die die Umsetzung der UN-BRK verhindern, schon längst eingerissen werden könnten. Das versäumte Einspar- und Verbesserungspotential für alle gibt uns Veränderungspotential für die Zukunft! Viel Spaß beim Lesen! Hier geht es zum Artikel vom Rehatreff.

Ab hier geht es los: Barrierefreies Bauen im Jahre 10 der UN-BRK – Schwerpunkt Nullschwellen: Zeit strukturelle Mauern einzureisen

Seit 2009 ist aufgrund der UN-BRK in Deutschland ein Planen und Bauen gefordert, das niemanden grundlos ausschließt. Eine unabhängige Lebensführung und eine umfassende Teilhabe mit einer gleichberechtigten Zugänglichkeit (Artikel 9) und einer gleichberechtigten Nutzbarkeit werden als Ziele beschrieben. Der neue Gestaltungsansatz lautet Universal Design (Artikel 2), ein Design das „von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden“ kann. Dies ist oftmals einfacher als es klingt. Z.B. Nullschwellen an Außentüren und an Duschen erfüllen nicht nur die Forderungen der UN-BRK vollumfänglich, sie können zusätzlich von allen Menschen sicherer, komfortabler und einfacher genutzt werden. Doch gerade an diesen spannenden Konstruktionsstellen wurde in Deutschland eine bedeutende Stellschraube für eine effektive Umsetzung der UN-BRK übersehen: die Norm für Barrierefreiheit (DIN 18040 Teil 1 und 2).

Die UN-BRK versus DIN 18040

Die Konventionverlangt eine Anpassung von allen Normen und Richtlinien im Sinne des geforderten Universal Designs. (siehe Artikel 4f). Doch nicht einmal die DIN-Norm für Barrierefreiheit hat diese Forderung aus dem Artikel 4f berücksichtigt, obwohl die UN-BRK bei Veröffentlichung der DIN 18040 Teil 1 und Teil 2 (2010/2011) bereits umgesetzt werden musste. Statt alle Menschen mit Behinderung in den Fokus zu stellen, werden an vielen Stellen dieser Norm nur bestimmte Behinderungsarten berücksichtigt. Und statt die Chancen auf ein vollumfängliches Universal Design an Außentüren und Duschen zu nutzen, hat die DIN 18040 versäumt, klar und deutlich zu formulieren. Bei Türschwellen fehlt eine eindeutige unausweichliche Formulierung, die das technisch längst Mögliche beschreibt. Und bei Duschen erlaubt die DIN 18040 grundsätzlich bis zu 2 cm hohe Schwellen. Da diese Norm für den Neubau gilt und im Bestand nur eine sinngemäße Anwendung verlangt, müssen derartig fragwürdige Zugeständnisse überprüft und korrigiert werden. Die bis heute andauernde Baupraxis zeigt, dass dieses Versäumnis tausend und abertausend Schwellen als Barrieren zur Folge hat.

Das Türschwellen-Wirrwarr der DIN 18040

Obwohl Prof. Lothar Marx bereits 2009 in der DBZ Ausgabe 7/2009 veröffentlicht, dass Türschwellen an Hauseingängen und an Übergängen zu Freisitzen technisch nicht mehr notwendig sind, und er im Kommentar des Beuth-Verlages zur DIN 18040 Teil 1 als Mitglied des Arbeitsausschusses aufgeführt wird, formuliert die DIN 18040 in den Jahren 2010/2011 trotzdem folgenden fragwürdigen Türschwellen-Ausnahmefall: „Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.“ Marx hingegen konnte bereits 2009 als technisch unabdingbaren Sonderfall nur eine Brandschutztür zu einem Maschinenraum aufführen. Weshalb wurde dies nicht genau so formuliert? Die folgende klare Formulierung hätte zahlreiche technisch überholte und unzulässige Barrieren verhindert und für eine konsequente Umsetzung der UN-BRK gesorgt:

Türschwellen und –anschläge an allen Türen und auch an Hauseingangstüren sowie an Terrassen- und Balkontüren sind unzulässig. Nur in absoluten Ausnahmefällen wie z.B. an Brandschutztüren eines Maschinenraumes dürfen sie max. 2 cm hoch sein. (Formulierungsvorschlag der Autorin)

Die versäumte Stellschraube

Doch stattdessen wurde eine fragwürdige Türschwellen-Ausnahmeregelung formuliert, die bis heute erfahrungsgemäß als unzulässiges Schlupfloch für technisch nicht begründbare Türanschläge verwendet wird. Die Baupraxis zeigt insbesondere an Freisitztüren fast überall nach der DIN 18040 unzulässige 1 – 2 cm hohe Barrieren als technisch überholte Türanschlagschwellen, selbst in barrierefrei beschriebenen Pflegeimmobilien. Doch technisch sind Türschwellen bereits seit 1996 mit Magnet-Nullschwellen nicht mehr notwendig und laut der bundesweit bedeutenden Nullschwellen-Stellungnahme (siehe nächster Absatz) nicht mehr zulässig.

Die Türschwellen-Ausnahmeregelung mit fatalen Folgen

Trotzdem sind Behauptungen, 1 – 2 cm hohe Türschwellen seien dringend erforderlich, erfahrungsgemäß verbreitet. Selbst zwei vom Baden-württembergischen Petitionsausschuss beauftragte Landtagsabgeordnete verwenden die fragwürdige Türschwellen-Ausnahmeregelung, um in Petitionen kritisierte 1 – 2 cm hohe Türschwellen an Balkontüren in Pflegeimmobilien zu rechtfertigen. Ein Landtagsabgeordneter war 2018 für die Prüfung der Nullschwellen-Petition 16/2100 und ein weiterer 2019 für die Prüfung der Petition 16/3244 zuständig. In ihren Beschlussempfehlungsberichten vom Landtag Baden-Württemberg behaupten beide wortgleich: „Schwellenlosigkeit ist daher mit den technischen Baubestimmungen nicht absolut gesetzt. In Anbetracht der Komplexität des Bauens muss die Möglichkeit einer Schwelle gegeben sein.“ Doch Landtagsabgeordnete sind nicht für die persönliche Auslegung der in die technischen Baubestimmungen eingeführten DIN 18040 zuständig. Hier muss der zuständige Arbeitsausschuss gefragt werden. Und genau dies hat bereits 2013 zum fragwürdigen Türschwellen-Ausnahmefall bereits stattgefunden. Diese bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme wurde von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN Ausgabe 3-4/2013 in einem Artikel von Ulrike Jocham öffentlich gemacht. Und diese fordert Nullschwellen als Regelfall! Weshalb haben dann die beiden Landtagsabgeordneten nichts gegen die von den Petenten kritisierten 1 – 2 cm hohen Türschwellen unternommen? Laut dem Landtag BW fungiert der Petitionsausschuss als Anwalt der „Bittenden“ also der Petenten.

Die vorgeschlagene Verbesserungsformulierung für die DIN 18040 hätte eine derartig erstaunliche Inszenierung von Barrieren schon längst verhindert. Mit nur zwei Sätzen in der DIN 18040 wäre das geforderte Universal Design an Übergängen zwischen innen und außen schon längst umgesetzt und Nullschwellen wären zum Standard geworden, zumindest innerhalb des barrierefreien Bauens. Diese grundlose Innovations- und Inklusionshemmung zeigt, dass dringend unabhängige Kontrollen notwendig sind, die die Umsetzung des Artikels 4f der UN-BRK, nämlich Universal Design, bei der Entstehung und Überarbeitung von Normen und Richtlinien zur Aufgabe haben!

Nullschwellen seit über 23 Jahren möglich

Selbst technische Laien können anhand von nachvollziehbaren Best-Practice-Beispielen erkennen, dass Nullschwellen an Außentüren längst gelöst sind. Zahlreiche Artikel der Autorin mit Einbaubildern und disziplinübergreifenden Erfahrungsberichten belegen, dass Nullschwellen an Außentüren technisch seit über 20 Jahren mit der Technik der Magnet-Nullschwelle gelöst sind. Allerdings hat sich nur ein Hersteller schon so früh an diese technische Herausforderung gewagt, während alle anderen 1 – 2 cm hohe Türanschlagdichtungen vermarktet haben. Erst nach der bundesweit bedeutenden Nullschwellen-Stellungnahme aus 2013 und dem Nullschwellen-Runderlass der obersten Baurechtsbehörde Baden-Württemberg aus 2014, der die Nullschwellen-Stellungnahme noch zusätzlich untermauert, haben andere Hersteller begonnen, ebenfalls Nullschwellen für Hauseingänge und für Drehflügel-Fenstertüren (für Terrassen- und Balkone) zu entwickeln. Erst seit 2016 werden weitere schlagregengeprüfte Nullschwellen für Drehflügel-Außentüren angeboten, allerdings nur mit Absenkdichtungen, einer komplett anderen Abdichtungstechnik. Für diese Technik gibt es bis heute wegen der erstaunlichen Entwicklungsverzögerung von zwei Jahrzehnten insbesondere an Terrassen- und Balkontüren noch keine Langzeitbewährungen in der Baupraxis.

Die UN-BRK hingegen fordert die Förderung der Verfügbarkeit von Technologien, die für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. (Artikel 4g) Mit dem verbesserten Formulierungsvorschlag wäre das bereits 2010/2011 bei Nullschwellen effizient möglich gewesen. Die Türschwellen-Ausnahmeregelung hingegen hat, wie die aktuelle Baupraxis zeigt, den Bau von unzählbaren und technisch unbegründeten 1 – 2 cm hohen Türschwellen ermöglicht.

Effektive Stellschrauben gilt es zu nutzen

Selbst im Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Bestand von der RAL-Gütegemeinschaft für Fenster und Haustüren e.V. vom März 2014 fehlt die bundesweit bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme und die technisch längst vorhandene Nullschwellen-Lösung. Seit 2014 bis heute verwenden viele Fenster- und Türenbauunternehmen diesen Leitfaden. Auch hier wäre eine unabhängige Kontrolle zur Umsetzung der UN-BRK eine effektive Stellschraube gewesen. Es wird Zeit von den strukturellen Fehlern der Vergangenheit zu lernen!

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Autorin des Artikels: Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

 

Autoreninfo:

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle,ist interdisziplinäre Bausachverständige für Barrierefreiheit, UniversalDesign, Inklusion, demografietaugliche Wohnprojekte und Nullschwellen.Aufgrund ihrer disziplinübergreifenden Qualifikationen als Heilerziehungspflegerin und Dipl.-Ing. inArchitektur mit Weiterbildung in Sozialraumentwicklung und Forschung, hat sie bedeutende Schnittstellenkompetenzen entwickelt, die innovative Lösungen ermöglichen. Sie kennt die Bedarfe aus Pflege, Ergonomie und Inklusion sowie die technischen und baukonstruktiven Möglichkeiten beim Planen und Bauen. Zu ihren Erfolgen zählen bauordnungsrechtliche Fortschritte, wie die bedeutende Nullschwellen-Stellungnahme und der wegweisende Nullschwellen-Runderlass, die beide die Grundlage für eine neue zukunftstaugliche und nachhaltige Immobilienqualität bilden. Ulrike Jocham bietet interdisziplinäre Beratungen, Sachverständigengutachten, Vorträge, Weiterbildungen und Publikationen. Sie ist die interdisziplinäre Topreferentin für transdiszipliäres Change-Management, Barrierefreiheit10.0, Universal Design, Inklusion, Nullschwellen und inklusive Wohnprojekte. http://www.die-frau-nullschwelle.de/

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