Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Barrierefreie Wohnungen: Alarmierende Wohnungsnot und fehlendes Handeln

Eine technisch überholte 2 cm hohe Türschwelle mit Blick von innen. © Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Auch in neuen betreuten Seniorenwohnungen sind erfahrungsgemäß bis heute erstaunliche barrierefreie Planungsmängel vorzufinden. An einer sturzpräventiven Architektur mangelt es selbst in Pflegeimmobilien bis heute zusätzlich, da es für Bauverantwortliche bereits in den Ausbildungen versäumt wurde ein bedeutendes Schnittstellen-Wissen aus der Pflege zu vermitteln. Wer bezahlt den Rückbau dieser Sturzgefahren und/oder die schädliche Wirkung dieser Barrieren?

Barrierefreie Wohnungen fehlen bundesweit. Allein in Baden-Württemberg werden laut einer Veröffentlichung vom SWR „Hunderttausende barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen in den nächsten Jahrzehnten“ benötigt. Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert barrierefreie Wohnungen in Baden-Württemberg und bundesweit. Im Zeitalter von demografischen Wandel und Inklusion kommt die aktuelle barrierefreie Wohnungsnot nicht plötzlich und völlig unvorhersehbar. Längst ist bekannt, dass die Anzahl an älteren Menschen und die Belastungen der Pflegeversicherung kontinuierlich zunimmt. Umso erstaunlicher ist ein Schreiben von einer hoch dotierten baden-württembergischen Beamtin namens Kristin Keßler aus dem Jahr 2017, im dem sie behauptet, dass nur „heimähnliche Einrichtungen“ barrierefrei herzustellen seinen. Da Wohnungen im Betreuten Wohnen nicht zu heimähnlichen Einrichtungen gehörten und diese Einheiten bauordnungsrechtlich als Wohnungen betrachtet würden, müssten diese laut Keßler nicht barrierefrei gebaut werden. Bei zunehmenden Problemen mitten im demografischen Wandel lässt so eine Aussage von einer Beamtin in hoher Position aus dem Wirtschaftsministerium BW ganz laut nach deren Handeln zum Wohle der Allgemeinheit fragen, oder? Doch nicht nur das, mindestens vier Quellen widerlegen die Behauptung der Ministerialdirigentin Kristin Keßler aus dem Jahr 2017. Bis heute prüft der Petitionsausschuss im Landtag BW diese Aussagen im Rahmen meiner Nullschwellen-Petition und einer weiteren Petition zum Thema Nullschwellen. Doch Quellen, die die Behauptung von Kristin Keßler untermauern sollen, fehlen bis heute. Statt dessen fordern mindestens vier Quellen, das Gegenteil.

Mehr Infos zu den bedeutenden vier Quellen gibt es hier!

Bei der aktuellen barrierefreien Wohnungsnot auf dem ganz normalen Wohnungsmarkt dürfte die Frage, ob Betreutes Wohnen aus der Altenhilfe, das in der Regel zu 100 Prozent von älteren Menschen genutzt wird, schon längst überhaupt nicht mehr diskutiert werden. Wenn wir die großen Herausforderungen unserer Zeit meistern wollen, brauchen wir dringend mehr Effizienz in Ministerien, von Abgeordneten und von Petitionsausschüssen.

One Comment, RSS

  1. Vielen Dank für den Beitrag zu barrierefreien Wohnungen. Es überrascht mich zu hören, dass auch in neuen betreuten Seniorenwohnungen bis heute barrierefreie Planungsmängel vorzufinden sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten seine Wohnung seniorengerecht auszustatten, wie zum Beispiele mit einem Badewannenlift oder niedrigen Waschbecken, aber das ist bei weitem nicht genug.

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*