Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Barrierefreie Badezimmer – Türschwellen unzulässig

Barrierefreie Badezimmer – Türschwellen unzulässig

Im Altbau stellen 1 – 2 cm hohen Türschwellen für immer mehr Menschen eine Barriere dar, die nur sehr schwer oder überhaupt nicht abgebaut werden kann – insbesondere, wenn sich die Höhen der Fußböden im Bad und im Flur unterscheiden. Aus diesen Bausünden im Altbau könnten wir im Neubau insbesondere im Zeitalter von Inklusion und demografischem Wandel lernen. Doch eine aktuell geltende DIN-Norm für die Abdichtung von Innenräumen (DIN 18534-1) fordert je nach Wassereinwirkung in Türzugängen zum Bad „Schwellenabschlüsse“ mit einem „Niveauunterschied von mindestens 1 cm“, damit kein Wasser in den Flur fließen könne. Doch zahlreiche bereits gebaute barrierefreie Badezimmer mit bodengleichen Duschen belegten, dass Türschwellen nicht benötigt werden. Badezimmerböden können mit Neigungen so ausgestattet werden, dass das Wasser beim Duschen weg von der Tür geleitet wird.

 

Aufgrund einer aktuellen Anfrage nimmt das DIN e.V. zu der geforderten Barriere im Neubau folgendermaßen Stellung: „Der Möglichkeit, niveaugleiche Übergänge zuverlässig im Sinne der 18534-1 herstellen zu können werde unter 8.5.5 Rechnung getragen. „Dort heißt es: Bei Schwellenabschlüssen mit geringem oder ohne Niveauunterschied sollte in Abhängigkeit von der Wassereinwirkung zusätzlich eine Entwässerungsrinne angeordnet werden, um den Übertritt von Wasser auf angrenzende Räume zu verhindern“, so das DIN e.V. Doch die Baupraxis zeigt in zahlreichen Hotel- und in Wohnungsbädern mit bodentiefen Duschen bereits, dass auch eine kostenintensive und aufwendige Rinne an der Badezimmertür nicht notwendig ist.

Text: Ulrike Jocham

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