Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Barrierefrei nicht barrierefrei – Badische Zeitung zitiert ohne Richtigstellung

Barrierefrei nicht barrierefrei – das passiert leider häufig bei der Präsentation von betreuten Seniorenwohnungen im Neubau. So auch in der betreuten Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten, einer der beiden betreffenden Pflegeimmobilien der Nullschwellen-Petition aus Baden-Württemberg. Obwohl der zuständige Architekt bei einem Besuch von Brigitte und Frieder Seiferheld und mir bereits im Vorfeld auf die laut Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass unzulässigen Balkontürschwellen aufmerksam gemacht wurde, veröffentlicht die Badische Zeitung folgendes Zitat von zuständigen Architekten:

„Bei der Gestaltung des Neubaus habe man alle Kriterien für seniorengerechtes Bauen integriert, sagt Heinz Geyer vom Architekturbüro Franz & Geyer, das sich für die komplette Sanierung der AWO-Anlage verantwortlich zeichnet. Dazu gehören Barrierefreiheit, aber auch geschützte Loggien oder Brüstungsfenster.“ Und schon wieder ist barrierefrei nicht barrierefrei!

Auf dieses erstaunliche Behauptung habe ich die Badische Zeitung bereits am 22.01.19 in einer ausführlichen Mail aufmerksam gemacht. Doch die Badische Zeitung kommt meiner Bitte um Richtigstellung nicht nach. Am 04.06.19 schreibt Anne Gruneberg vom Sekretariat der Stadtredaktion, dass die Badische Zeitung dieses Thema nicht mehr aufgreift. Weshalb soll die Behauptung vom Architekt Geyer, bei der Gestaltung der AWO-Seniorenwohnungen habe man alle Kriterien für ein „seniorengerechtes“ Bauen integriert, so stehen bleiben – obwohl in diesen Wohnungen gefährliche Stolperfallen fest eingebaut wurden?

Eine technisch überholte 2 cm hohe Türschwelle mit Blick von innen. © Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Solche Barrieren sind nicht barrierefrei und nicht „seniorengerecht“ sondern seniorengefährdend und seniorengebrauchsuntauglich!

1 – 2 cm hohe Außentürschwellen sind für Senioren überhaupt nicht geeignet und barrierefrei nicht barrierefrei! Sie stellen eine beachtliche Sturzgefahr dar und gefährden deshalb die Gesundheit und die Selbstständigkeit von älteren Menschen. Weiterhin können diese Barrieren von vielen Menschen nicht selbstständig überwunden werden und sind nicht barrierefrei nach der DIN 18040 und nach der Definition von „barrierefrei“ nach den Behindertengleichstellungsgesetz. Weshalb möchte die Badische Zeitung so eine Behauptung nicht richtig stellen? Die Begründung dieser Tageszeitung lautet: „Wir greifen das Thema in der Art nicht noch einmal auf, sondern sind aktuell schon umfassender am Recherchieren zum Thema seniorengerechtes Wohnen.“ Wie soll den „seniorengerechtes“ Wohnen in Freiburg entstehen, wenn selbst nach 20 Jahren längst möglicher Nullschwellen immer noch 1 – 2 cm hohe Türschwellen verbaut werden, obwohl die LBO in § 39 Abs. 1 und im Kommentar vom Boorberg Verlag zum § 39 Abs. 1 sowie in der Nullschwellen-Stellungnahme und im Nullschwellen-Runderlass konsequent barrierefreie Nullschwellen auch an den Terrassen- und Balkontüren gefordert werden?

 

Die Stadtredaktion verweist auf einen Artikel von Wulf Rüskamp vom 30.10.17, in den ich sogar namentlich erwähnt worden wäre. Doch was ist mit der Information an die Leser der Badischen Zeitung, dass die Seniorenwohnungen der AWO-Freiburg-Weingarten alle Kriterien an ein „seniorengerechtes“ Wohnen integriert haben sollen? In dieser Wohnanlage befinden sich 1 – 2 cm hohe Türschwellen, die definitiv einer. „seniorengerechten“ Gestaltung entsprechen. Die Leser der Badischen Zeitung hätten eine Aufklärung verdient, oder?!

Für den Artikel vom 30.10.17 hat Wulf Ruskamp ausführliche Informationen in einer Info-Mail und in Telefonaten im Vorfeld von mir erhalten. Trotzdem hat Wulf Rüskamp versäumt, das Thema Nullschwellen an Außentüren in den betreuten Seniorenwohnungen in Freiburg-Weingarten umfassend und ganzheitlich zu behandeln. Auch in diesem Artikel werden Zitate vom AWO-Geschäftsführer und vom zuständigen Architekten aufgeführt, die der Redakteur Rüskamp vor Veröffentlichung versäumt hat zu prüfen. Auch für eigene Behauptungen von ihm fehlen Prüfungen und ganzheitliche Beweise. Das ist erstaunlich, den gerade in diesem Objekt der Nullschwellen-Petition geht es um die Vergabe von Steuergeldern in Millionenhöhe.

 

Bereits 2005 fordert das Deutsche Ärzteblatt von beteiligten Professionen Unterstützung bei der Sturzprophylaxe von Senioren, das besagt allein der Titel eines bedeutenden Fachartikels: „Sturzprävention bei Senioren – eine interdisziplinäre Aufgabe!“ Auch eine Badische Zeitung und Redakteure wie Wulf Rüskamp sollten sich von so einer disziplinübergreifenden Aufgabe mitten in der demografischen Krise angesprochen fühlen.

 

Die Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. wurde von der Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN in der Ausgabe 3/4 2013 in einem Artikel von Ulrike Jocham, der Frau Nullschwelle, öffentlich gemacht. Diese besagt, dass nur 0 cm hohe Türschwellen barrierefrei sind.

Diese Nullschwellen-Stellungnahme stoppt seit 2013 bundesweit den Bau von Türschwellen!

Barrierefrei nicht immer barrierefrei – das steht schon in meinem Artikel aus 2013, in welchem die bundesweit bedeutende und „türschwellenbau-stoppende“ Nullschwellen-Stellungnahme von Arbeitsausschuss der DIN 18040 veröffentlicht wurde!

 

 

 

 

 

 

 

 

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