Es gibt keine technischen Gründe mehr, die den Bau von gefährlichen Türschwellen als Stolpergefahr, Nutzungsbarriere und Diskriminierung aufgrund von Exklusion (Ausschluss) rechtfertigen! Da die aufgeführten technischen Argumente des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur für die geschilderte Genehmigung von 2 cm hohen Türschwellen durch die neue Liste der technischen Baubestimmungen leicht widerlegt werden können, hat Ulrike Jocham, inklusiv wohnen/inklusiv leben am 28.11.14 ein Antwortscheiben verfasst, in dem die revolutionären Dichtewerte der schwellenlosen Magnet-Doppeldichtung genau erläutert werden.
siehe Schreiben vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vom 14.11.14 unter:
http://www.inklusiv-wohnen.de/files/1inklusivwohnen_inklusivleben_28.11.14.pdf
Es gibt keine technischen Gründe mehr, die die enorme Gefahr und das beträchtliche Hindernis von bis zu 2 cm hohen Türschwellen rechtfertigen, vor allem nicht innerhalb des „barrierefreien“ Bauens.
Anhang des Schreibens von Ulrike Jocham vom 28.11.14 an das MVI:
Prüfbericht Klassifizierung DIN EN 12207 und 12208 von 2002
Prüfbericht Schallschutz bei schwellenlosen Außentüren von 1999
Prüfbericht Schallschutz bei schwellenlosen Innentüren von 1984
Praxisbeispiel Haus an der Ostsee: http://www.inklusiv-wohnen.de/files/Praxisbeispiel_mitBildern_12.12.14.compressed.pdf
Downloadmöglichkeit des Forschungsberichtes „Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen“ von Oswald, Abel und Wilmes 2011
http://www.inklusiv-wohnen.de/fachliteratur.php?do=detail&id=38
Artikel aus DIE WELT „Senioren droht eine dramatische Wohnungsnot“ vom 13.08.14
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article131176553/Senioren-droht-eine-dramatische-Wohnungsnot.html
Stellungnahme von Deutschen Institut für Normung e.V. – Nur schwellenlos ist barrierefrei!