Anhörungsverfahren Novellierung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg – die UN-Behindertenrechtskonvention fordert zahlreiche Verbesserungen in der Landesbauordnung: Wohnungen, die von möglichst allen genutzt werden können (siehe Universal Design Artikel 2 und 4f) – und das ist möglich sogar im sozial geförderten Wohnungsbau (siehe Bielefelder Modell und Achtung: nicht alle Nutzer von Rollstühlen benötigen 150/150 cm Bewegungsfläche, wir brauchen nur eine Quote, erfahrungsgemäß von 40 – 60 Wohnungen zwei Wohnungen mit R-Standard) sowie schwellenfreie Außentüren und Duschen. Technisch sind selbst Terrassen- und Balkontüren ohne Türanschlagschwelle schon längst möglich – es gibt keine Gründe mehr, die Türschwellen im Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion rechtfertigen.
Mein Schreiben an den Landtagsabgeordneten Wolfgang Raufelder vom 18.09.2020
Wolfgang Raufelder, MdL, Konrad-Adenauerstr. 12, 70173 Stuttgart
Sehr geehrter Herr Raufleder,
hiermit möchte ich Sie bitten die folgenden Punkte im Anhörungsverfahren zu berücksichtigen:
1. Streichung folgender Ausnahmeregelung bei Türen in der Liste der technischen Baubestimmungen: „wobei Schwellen bis 2 cm Höhe zulässig sind, wenn sie technisch erforderlich sind“, Forderung von Schwellenfreiheit bei Türen und Duschen
- a) a) schwellenfreie Lösungen schon vorhanden: langzeiterprobt und bezahlbar
- b) kleine Schwellen können vermeidbare Kosten verursachen: nach Stürzen: z.B. Behandlungskosten nach Stürzen (rund 7.500 Euro allein für die Krankenkassen bei hüftgelenksnahen Brüchen von Pflegeheimbewohnern, siehe Anhang S. 12), Kosten für hinzukommenden Pflegebedarf durch Einschränkung in der selbstständigen Lebensführung usw. durch Barrieren: diese können häufig nicht oder schlecht autonom überwunden werden (z.B. viele Rollstuhlnutzer) und verursachen dann Hilfebedarf (Pflege nach SGB XI und XII, Eingliederungshilfe) durch vermeidbaren Umbaubedarf: die bis heute in fast allen Gebäuden eingebauten Türschwellen und häufigen Duschschwellen können/müssen in vielen Fällen über Zuschüsse und Förderprogramme (z.B. Wohnraumanpassung (SGB XI ca. 2.500/evtl. ab 2015 4.000 Euro, SGB XII, KfW-Programme) mit einem hohem finanziellen Aufwand, der in keiner Relation zur geringen Anschaffung im Neubau steht, wieder ausgebaut werden, diese Fehlinvestitionen können vermieden werden
- c) schlechte Ergonomie am Arbeitsplatz, z.B. Pflege (stationär/ambulant) und für Angehörige/Ehrenamtliche, Assistenzleistung (Rollstuhl kippen und überfahren) erfordert hohen Kraftaufwand
2. Forderung alle Neubauwohnungen, Hotels und Arbeitsstätten nach schwellenfreiem universellem Design mit Bewegungsflächen von min. 120/120 Zentimetern auszustatten als angemessene Vorkehrung nach der Behindertenrechtskonvention, um Rahmenbedingungen für Inklusion zu schaffen (z.B. ganz normalerGeschosswohnungsbau)
3. ausreichende interdisziplinäre Kontrollen für schwellenfreies universelles Designbei Bauausführungen sowie im Umgang mit Zuschüssen (z.B. Wohnraumförderungsprogramm, Wohnraumanpassung über die Pflegeversicherung) mit Auswirkungen bei Nichteinhaltung
4. multiprofessionelle Weiterbildungen aller beteiligten Disziplinen
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Jocham
Anlage zum Schreiben: Sturzprophylaxe in der Pflege – Expertenstandards in der Pflege von der Bundesinteressengemeinschaft für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA)
Anhörungsverfahren Novellierung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg – das komplette Schreiben von Ulrike Jocham vom 18.09.2014 als pdf: Anhörungsverfahren_Forderungen_UlrikeJocham_18.09.14