Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Aktuelle Prüfungen der Nullschwellen-Petition – neue E-Mail

Eine technisch überholte 2 cm hohe Türschwelle mit Blick von innen. © Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Das System Pflege eskaliert bereits heute. Die Beiträge für die Pflegeversicherung steigen kontinuierlich und wir wissen schon heute nicht mehr, wie wir die Pflege für immer mehr ältere Menschen finanzieren sollen. Gleichzeitig werden seit über 20 Jahren technisch grundlos Türschwellen an Außentüren verbaut, die im Wohnungsbau auf Kosten der Pflegeversicherung und der Bürger zurückgebaut werden müssen. In der Profession Pflege ist längst bekannt, dass Sturzgefahren zwischen 1 – 2 cm Höhe ein „No-Go“ darstellen.

Aktuelle Prüfungen der Nullschwellen-Petition: Es gibt gute Nachrichten! Am 02.08.19 habe ich folgende Mail an das Büro der Landtagsgeordneten Petra Krebs versendet:

Sehr geehrter Herr Florent Müller,

vielen Dank für unser gestriges Telefongespräch, in welchem Sie mir mitgeteilt haben, dass Sie eine Anfrage bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit hinsichtlich folgender Fragestellung stellen werden: Muss eine betreute Seniorenwohnanlage/Betreutes Wohnen nach der LBO BW den Anforderungen des § 35 (nicht barrierefrei) oder des §39 (barrierefrei) erfüllen? Das freut mich sehr. Vielen Dank für Ihren Einsatz!

Weiterhin haben Sie mich gebeten, Ihnen folgende Informationen zukommen zu lassen:

  1. Weshalb wurde die AWO-Seniorenwohnanlage in Freiburg-Weingarten – mit den Barrieren zu den Balkonen –  im Rahmen der Landeswohnraumförderung mit rund 4,4 Mio. zinslosem Darlehen gefördert? In der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 (VwV-LWFPr 2015/2016) steht unter 3.5  Barrierefreiheit: „Voraussetzung für die Förderung der Barrierefreiheit ist die vollständige Umsetzung der maßgeblichen DIN-Norm.“ Es wird an dieser Stelle auch auf die DIN-Norm 18040-2 verwiesen.  „Die vollständige Umsetzung der DIN-Norm umfasst die Wohnung selbst, die Zugänglichkeit zur Wohnung und zum Wohngebäude sowie die allgemein zugänglichen Flächen.“ (Seite 8) (…) „Wohnungen, die im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens gefördert werden, sind entsprechend zu binden und dürfen nur an Seniorinnen und Senioren im Sinne von § 4 Absatz 19 LWoFG oder an schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 4 Absatz 21 LWoFG vermietet werden.“ (Seite 16) Daraus folgt eine Nutzung von dieser Zielgruppe zu 100 %.

Nun gibt es 2 Varianten:

a) Wurde die Barrierefreiheit im Rahmen der Förderung der AWO-Seniorenwohnanlage nicht gefordert? Wenn nein, wo bleibt hier ein vernunftgeleiteter Mehrwert für die Nutzer und die Bevölkerung??? Achtung: Pflegeversicherung bezahlt den Rückbau von Türschwellen inklusive neuer Türen, Bodenangleichungen usw. (sehr Kosten-, Material- und Zeitintensiv), wenn jemand einen Pflegegrad hat und eine Nullschwelle benötigt – die Wahrscheinlichkeit in einer Seniorenwohnanlage dafür ist sehr hoch!!!!!!

b) Die Barrierefreiheit war im Rahmen der Förderung durch das Landeswohnraumförderungsprogramm (rund 4,4 Mio. zinsloses Darlehen) gefordert und damit auch die vollständige Umsetzung der DIN 18040 Teil 2 in den ganzen Wohnungen.

Die Türanschlagsdichtungen zu den Balkonen in der AWO-Seniorenwohnanlage, die im Jahr 2017 eröffnet wurde, entsprechen nicht der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016, da sie nicht der DIN 18040 Teil 2 entsprechen. Siehe die Türschwellen-Bau stoppende Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013: https://www.die-frau-nullschwelle.de/die-nullschwellen-stellungnahme/ !!!! Technische Gründe für 1 – 2 cm hohe Türschwellen und Türanschlagsdichtungen gibt es im Neubau wie der AWO-Seniorenwohnanlage keine mehr. Weitere Informationen dazu sende ich Ihnen in einer weiteren Mail.

  1. In unserem heutigen Telefonat habe ich ein Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf erwähnt, bei welchen es u.a. um beworbene Seniorenwohnungen geht, die nicht der Norm für Barrierefreiheit (damals DIN 18025) entsprachen und die Werkleistung deshalb einen Mangel aufweist und die Bauverantwortlichen Schadensersatz leisten mussten.

Hier die Links zum Urteil und ein erläuternder Text:

https://openjur.de/u/142970.html

https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/diskussionsbeitrag-a6-2014/

Obwohl Brigitte und Frieder Seiferheld und ich am 22.08.17 den Architekten und die AWO Freiburg-Weingarten über die Barrieren und über die Nullschwellen-Stellungnahme und Nullschwellen-Runderlass aufgeklärt haben, ist am 06.09.17 in der Badischen Zeitung folgende Aussage von Heinz Geyer zu lesen: Bei der Gestaltung des Neubaus habe man alle Kriterien für seniorengerechtes Bauen integriert, sagt Heinz Geyer vom Architekturbüro Franz & Geyer (…). Dazu gehören Barrierefreiheit, aber auch geschützte Loggien oder Brüstungsfenster. Weshalb können 4,4 Mio. zinsloses Darlehen aus dem Landeswohnraumprogramm BW für eine nicht barrierefreie Seniorenwohnanlage verwendet werden, die zusätzlich nach außen hin vom Architekten als barrierefrei dargestellt wird?

  1. Am 04.10.17 hat die Ministerialdirigentin Kristin Keßler in ihrem Schreiben an mich nicht nur Behauptungen formuliert, die dem § 39 der LBO BW und dem dazugehörigen Kommentar zum § 39 LBO BW vom Boorberg Verlag eklatant widersprechen, sondern zusätzlich folgendes behauptet: „Dass die geförderten Projekte – wie auch alle anderen Projekte – den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechen müssen, bedarf keiner besonderen Erwähnung.“ Im 2. Projekt meiner Nullschwellen-Petition, dem 2017 eröffneten Kleeblatt-Pflegeheim in Erligheim inklusive der dazugehörigen Betreuten Wohnungen, hat die untere Baurechtsbehörde bereits schriftlich mitgeteilt, dass Schwellenfreiheit gefordert war. Trotzdem befinden sich 1 – 2 cm hohe Türschwellen zu den Freisitzen im Pflegeheim und in den Betreuten Wohnungen. Dieses Projekt erfüllt damit nicht die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, siehe z.B. Nullschwellen-Runderlass.

Demnächst erscheint im Seniorenheimmagazin ein Best-Practice-Beispiel-Bericht von mir über ein Pflegeheim im Bestand, dass zwischen 2010 und 2013 rund 160 Türschwellen abgebaut und konsequent durch Nullschwellen ersetzt hat. In diesem Bericht wird durch die Sicht der Pflege und der Bewohner mehr als deutlich, wie entscheidend Nullschwellen und wie fatal Türschwellen für ältere Menschen sind. In diesem Pflegeheim ist ein Sturmtief direkt auf die Nullschwellen aufgetroffen und es ist kein einziger Tropfen Wasser ins Gebäude gedrungen, obwohl neben dem Heim sogar zahlreiche große Bäume umgerissen wurden. Sobald mein Artikel (wahrscheinlich im September) erschienen ist, lasse ich Ihnen diesen zukommen.

Weiter Infos folgen.

Sonnige Grüße

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

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