Achtung Haftungsrisiko: Barrierefreiheit verlangt Nullschwelle – Kompaktes Wissen für Fensterbauer beim ersten BPH-Online-Stammtisch
Weil regelmäßige Treffen aufgrund der Corona-Regeln schwierig sind, lud der Bundesverband ProHolzfenster e.V. (BPH) Anfang November seine Mitglieder zum Online-Stammtisch ein. Bei der 90-minütigen Veranstaltung ging es um die Nullschwelle im Neubau. Ein Thema, über das sich Fensterbauer unbedingt schlau machen sollten, wenn sie Haftungsrisiken vermeiden wollen. Mit Dipl.-Ing. Ulrike Jocham, bekannt als „Frau Nullschwelle®“, war eine absolute Top-Sachverständige für barrierefreie und niveaugleiche Außentürdichtungen dabei.
Barrierefreies Bauen erlaubt keine ein bis zwei Zentimeter hohen Türanschlagdichtungen, sondern verlangt die Nullschwelle. An zahlreichen Außentüren im Neubau sind sie in Wohnimmobilien und Gebäuden eigentlich seit Jahren vorgeschrieben. So regelt es auch die DIN 18040, die schon lange in den meisten Bundesländern bindend ist. Auch wer KfW- Zuschüsse für eine als barrierefrei deklarierte Tür in Anspruch nehmen will, muss technisch mögliche Nullschwellen ohne Türanschlag für den Bestand umsetzen. Doch offensichtlich ist dies nicht hinreichend bekannt, denn Nullschwellen werden längst nicht überall dort eingebaut, wo sie zwingend gefordert wären.
DIN 18040 steht über RAL-Leitfaden
„Für Fensterbauer birgt dies eine enorme Haftungsgefahr, selbst wenn der Planer oder Architekt es in der Ausschreibung anders festgelegt hat“, sagt Ulrike Jocham. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang auch Veröffentlichungen des ift Rosenheim zur „Überrollbarkeit von technisch überholten Türanschlagdichtungen“ sowie den RAL-Leitfaden. Beide enthielten nicht die maßgebende Nullschwellen-Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 aus dem Jahr 2013, die auf Anfrage von Ulrike Jocham beim DIN e.V. entstanden ist. „Doch als Fensterbauer müssen Sie wissen: Die DIN 18040 steht als anerkannte Regel der Technik und als bauordnungsrechtlich eingeführte Norm über dem RAL-Leitfaden.“
Technisch seien schwellenfreie und niveaugleiche Übergänge problemlos umsetzbar. Allerdings müssten Nullschwellen inklusive Entwässerung, Bauwerksabdichtungen und Bodenanschlüssen dringend fachgerecht verbaut werden: „Neben offiziellen Dichte- Klassifizierungen gilt es die Langzeitbewährung in Einbauten zu untersuchen. Die am längsten auf dem Markt vorhandene Nullschwelle mit Magnet-Dichtungen zeigt bereits seit 1996 Systemsicherheit in der Praxis und seit 2001 die offiziell geprüfte Schlagregendichtheit vom mindestens der Klasse 9A.“ Die interdisziplinäre Bausachverständige für Nullschwellen, die seit 2005 zahlreiche Einbaubeispiele Disziplin-übergreifend untersucht hat, ist sich ihrer Sache ganz sicher. Sie hat ein Angebot für die Zweifler unter den Online-Teilnehmern: „Sagen Sie mir Bescheid, wenn es bei einem Ihrer Objekte nicht funktionieren sollte. Dann komme ich und schau mir das an!“
Eine engagierte Referentin, fundiertes Wissen in kompakter Form und eine lebhafte Diskussion – besser konnte es nicht laufen beim ersten BPH-Online-Stammtisch. Deshalb soll es damit weitergehen. „Wir haben uns dazu entschlossen, die Kommunikation mit unseren Mitgliedern zunächst auf digitalen Plattformen weiterzuführen“, so BPH-Geschäftsführer Heinz Blumenstein. „Denn der fachliche Austausch bei Themen, die uns unter den Nägeln brennen, soll auch in Covid-19-Zeiten nicht auf der Strecke bleiben.“
Achtung Haftungsrisiko: Barrierefreiheit verlangt Nullschwelle – mehr Infos unter:
Achtung Haftungsrisiko bei Türschwellen auf den Internetseiten vom Bundesverband ProHolzfenster e.V. – die Nullschwelle ist beim barrierefreien Planen und Bauen gefordert:
Die komplette Pressemitteilung als pdf: Bundesverband ProHolzfenster_Online-Stammtisch_Nullschwelle
Weitere Veröffentlichungen: mehr Infos
Sie wollen Belege aus der Praxis, dass Nullschwellen an Außentüren längst technisch gelöst sind? Frau Nullschwelle® hat über viele Jahre zahlreiche Nullschwellen-Einbauten in unterschiedlichen Belastungszonen untersucht mit zahlreichen interdisziplinären Adressateninterviews und Veröffentlichungen gezeigt, dass die über Jahre aufgeführten Behauptungen, Außentüren bräuchten unbedingt gefährliche Türschwellen um Wasser abzuhalten, nicht stimmten und nicht stimmen.Hier gibt es Best-Practice-Beispiele!
Wichtiger Hinweis: Insbesondere öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige sind verpflichtet, ihre Behauptungen zu belegen und für falsche Behauptungen Verantwortung zu übernehmen! Wie kann es sein, dass Nullschwellen an Außentüren innerhalb des barrierefreien Bauens schon über 20 Jahre vorgeschrieben? „Die weit verbreitete Annahme, 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu“, betonte sogar eine Oberste Baurechtsbehörde am 16.12.2014 mit Bezug auf die Vorgängernormen der DIN 18040. Im Kontext dessen erstaunen einige Gerichtsurteile zum Thema Nullschwellen an Außentüren, die auf Aussagen von öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige verweisen.