Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

Die Nutzung von Rollstühlen – Nullschwellen sind gefragt!

Eine technisch überholte 2 cm hohe Türschwelle mit Blick von innen. © Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Derartige 2 cm hohe Türschwellen werden grundlos zum Nachteil der Nutzer und der gesamten Bevöllkerung bis heute selbst in neuen Seniorenwohnungen fest eingebaut. Der wirtschaftliche Schaden ist immens, sie können nur extrem teuer zurückgebaut werden.

Die Nutzung von Rollstühlen will gelernt sein. Und auch die Nutzer selbst stellen eine vielfältige Zielgruppe dar. Es gibt Nutzer, für die kleine Türschwellen zwischen 1 und 2 cm Höhe kein Problem darstellen, sie kommen darüber. Gleichzeitig gibt es Rollstuhlnutzer, die nicht über diese kleinen Schwellen gelangen. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert von Gebäuden und Wohnungen die Nutzbarkeit für alle Menschen. Da Nullschwellen an Außentüren seit über 2 Jahrzehnten schon technisch gelöst sind, gibt es keine Gründe mehr, Menschen mit Türanschlagsschwellen auszugrenzen und zu gefährden. Auch rechtlich ist allerspätestens seit der Nullschwellen-Stellungnahme und des Nullschwellen-Runderlasses klar, dass Türschwellen zumindest innerhalb des barrierefreien Bauens unzulässig sind.

In diesem Blogbeitrag erzählt uns Michael Schima von seinen 30 Jahren Erfahrung mit der Nutzung von Rollstühlen. Er erklärt, warum Nullschwellen unverzichtbar sind und unzulässige Türschwellen Konsequenzen erfordern.

Stellungnahme von Michael Schima, Experte in eigener Sache

Zu meiner Person:
geboren 1967 hatte ich mit 17 Jahren unerwartet Leukämie ALL (Blutkrebs mit 11 Monaten Chemotherapie).
Das war eine sehr schwere Zeit und tiefe einschneidende Erfahrung – ist aber ausgeheilt.
Ich bin durch einen Autounfall am 13.09.1987 komplett querschnittsgelähmt HWF C5/6 (Tetraplegie).
Mittlerweile verstehe ich die Sicht eines betroffenen Rollstuhlfahrers, mit Halswirbelfraktur zwischen dem 5. und 6. Halswirbel.
Seit diesem Tag hat sich sehr viel für mich verändert – das heilt nicht – die Lähmung bleibt.
Im Alltag muss ich ohne Bein-, ohne Fingerfunktion, ohne Trizeps und ohne Bauchmuskeln mit stetig zunehmender Spastik auskommen.
Nun bin ich 30 Jahre querschnittsgelähmt und vieles von dem, was heute noch behauptet wird, war damals schon nicht zutreffend.

Betroffener Experte in eigener Sache mit 30 Jahren Erfahrung im Rollstuhl:
Stellungnahme zur 2cm Schwelle
Ohne Fingerfunktion kann ich den Rollstuhl nicht kippen, benötige aber speziell angefertigte Handschuhe, um den Rollstuhl vorwärts zu bewegen,
Ohne Trizeps kann ich einen Rollstuhl nicht kippen (keinen cm) — Test: Flache Hand auf den Kopf – hochheben – geht nicht ohne Trizeps.
Ohne Bauchmuskeln fährt man mit Schwung auf eine Schwelle und fällt durch Schwerkraft (gleichförmige Bewegung) nach vorne aus dem Rollstuhl.
Mit Kippschutz zur Sicherung fällt man nicht nach hinten, kann aber auch einen Rollstuhl nicht kippen.
Mit großen Rädern kann man den Rollstuhl nicht drehen, da die Schuhe an den Fersen zwischen den großen Rädern hängen bleiben.

2cm Schwellen = Ausgrenzung und Benachteiligung
Schwellen sind technisch überholt, sind unüberwindbare Hindernisse, Stolperfallen mit Verletzungsgefahr, langwierigen schmerzhaften Behandlungen,
bei staatlich geförderten Baumaßnahmen sogar vorsätzliche Geldverschwendung in Millionenhöhe.

0 cm Nullschwelle = Selbstbestimmung und umfassende Teilhabe
Stand der Technik und technisch längst mögliche Nullschwellen müssen in allen Wohnungen und Gebäuden im Neubau zum Standard werden,
bei Umbauten im Bestand müssen die technisch flachsten Lösungen verlangt werden – Pflicht für nachhaltige Mittelverwendung.

UN-Behindertenkonvention in Deutschland rechtskräftig seit 2009
Menschenrecht laut UN-Behindertenrechtskonvention
Nullschwellen müssen zum Wohle aller Menschen nachhaltig gefördert werden.
Geförderte Baumaßnahmen müssen dringend auf Schwellenfreiheit überprüft werden.
Nichtberücksichtigung der geförderten oder der bereits baurechtlich vorgeschriebenen Schwellenfreiheit muss bestraft werden.
(siehe Schreiben vom MVI BW vom 16.12.14: http://www.inklusiv-wohnen.de/files/2015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf)

Öffentlich erwirtschaftete Mittel müssen zurückbezahlt werden und für schwellenfreie Baumaßnahmen eingesetzt werden.

Mit der Bitte um Ihre Unterstützung für umfassende Teilhabe.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schima

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