Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

1. Stellungnahme vom 18.11.13 von Ulrike Jocham zur Novellierung der LBO in BW

Damit die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK) in der Architektur von Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen (z.B. in Kindergärten, Schulen, Museen, Ämtern, Schwimmbädern u.v.w.) umgesetzt werden kann, muss in Baden-Württemberg und im ganzen Bundesgebiet noch viel passieren. Die BRK fordert in Artikel 2 und 4f ein universelles Design, das von möglichst allen Menschen ohne ein spezielles Design (z.B. ohne diskriminierende Erscheinungsbilder) und ohne ein spezielle Anpassung (z.B. unnötige Umbaukosten) nutzbar ist. Dieser Ansatz bietet zahlreiche Chancen für eine Verbesserung in der Architektur für alle Menschen!

Bereits im November 2013 wurde die erste Stellungnahme von Ulrike Jocham, inklusiv wohnen/inklusiv leben zur Novellierung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg an die Landtagsabgeordnete Andrea Lindlohr, an den Landtagsabgeordneten und sozialpolitischen Sprecher der Grünen Thomas Poreski sowie den Landesbehindertenbeauftragten Gerd Weimer versendet. Am 26.05.14 ging die gleiche Stellungnahme weiterhin an den Landtagsabgeordneten Wolfgang Raufelder.

Hier geht es zur Stellungnahme von Ulrike Jocham vom 18.11.13

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