Das Inklusionshotel Allgäu ART ist ein fortschrittliches Projekt, das unter anderem Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen möchte. Dieses Ziel strebe auch ich schon seit vielen Jahren an und freue mich sehr, wenn derartige Projekte ins Leben gerufen werden. Der Bayerische Rundfunk hat am 05.12.18 in den Sternstunden Adventskalender über das beispielgebende Allgäu ART Hotel berichtet. (Am Ende des Blogbeitrages gibt es einen Link zum Bericht in der BR-Mediathek sowie Links zu weiteren Fachbeiträgen zum Thema inklusive Arbeitsplätze.) Doch die Initiatoren des ambitionierten Hotel-Projektes haben von den Kollegen der Architektur keinen „Ort ohne Barrieren“ erhalten. An den Drehflügel-Außentüren zu den Terrassen, Balkonen und Dachterrassen befinden sich gefährliche und ausgrenzende 1 – 2 cm hohe technisch komplett überflüssige Türschwellen.
Nicht barrierefrei nach DIN 18040
Diese Türschwellen entsprechen nicht der DIN 18040. Das ist bereits seit über fünf Jahren mehr als klar. Im Herbst 2013 hat die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN, Ausgabe 4/5 in einem Artikel von mir eine bedeutende und richtungsweisende Nullschwellen-Stellungnahme des Arbeitsausschusses der DIN 18040 veröffentlicht, die deutlich Nullschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens fordert. Alle bis zu 2 cm hohen Türschwellen sind nach dieser Stellungnahme absolute Ausnahmen, die technisch begründet werden müssen. Im Neubau gibt es seit über 2 Jahrzehnten schon keine technischen Gründe mehr, die ausgrenzende (exkludierende) und sturzgefährdende Türschwellen rechtfertigen. Und das sage ich als Heilerziehungspflegerin mit Weiterbildung in Sozialraumentwicklung und Forschung, als Dipl.-Ing. in Architektur und als Bausachverständige für Bauschäden sowie Barrierefreiheit, Universal Design und Inklusion, die sich seit über 12 Jahren wie niemand anderer öffentlich (u.a. mit fundierten und disziplinübergreifenden Publikationen) für Nullschwellen stark macht.
Ignoranz der Nullschwellen-Stellungnahme
Für alle Architekten sowie Unternehmen aus der Türen- und Fensterbranche hat die Fachzeitschrift BEHINDERTE MENSCHEN und ich diese wichtige veröffentlichte Nullschwellen-Stellungnahme kostenfrei als pdf zum Download auf meinen Internetseiten unter www.inklusiv-wohnen.deund www.die-frau-nullschwelle.dezu Verfügung gestellt. Die zuständigen Architekten des inklusiven Allgäu ART Hotels hätten nur ein bisschen recherchieren müssen, bevor sie sich an ein inklusives Gebäude wagen. Zusätzlich gibt es seit mindestens 7 Jahren zahlreiche Fachartikel von mir aus den verschiedensten Fachzeitschriften zum Thema Nullschwellen, von welchen ich ebenfalls bis jetzt kostenfrei einige auf meinen Internetseiten zur Verfügung stelle. Auch ein Blick in das Kapitel Wohnen für Menschen mit Behinderung aus der Lehrwerksreihe Heilerziehungspflege, das ich bereits 2011 für den Cornelsen-Verlag verfasst habe, hätte den Planern des Inklusionshotels in Kempten gereicht, um auf das Thema Nullschwelle an Außentüren zu stoßen.
Inklusion erfordert mehr als Normenkenntnisse
Doch die zuständigen Architekten haben anscheinend nicht einmal eine ausreichend intensive Recherche zum Thema Barrierefreiheit durchgeführt, geschweige denn eine fundierte Weiterbildung zum Thema Inklusion besucht. Denn Inklusion bedeutet eine umfassende Teilhabe von allen Menschen, auch von denjenigen mit einem intensiveren Unterstützungsbedarf (siehe u.a. UN-Behindertenrechtskonvention). Ein inklusives Gebäude muss ein Diversity-Management (Vielfaltsmanagement) in der Architektur aufweisen, das für möglichst alle nutzbar ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert sogar ein Universal Design, das von allen ohne eine Anpassung genutzt werden kann. Nullschwellen erfüllen dies, die eingebauten 1 – 2 cm hohen Türschwellen nicht. Für Inklusion, Diversity-Management und Universal Design in der Architektur werden pädagogische und pflegerische Qualifikationen und Kenntnisse über alle Behinderungsarten verlangt. Weiterhin ist ein Wissen über das Expertentum in eigener Sache unverzichtbar. Doch all diese Fähigkeiten werden im Architekturstudium nicht ausgebildet.
Verschenkte Chancen
Es gibt erfahrungsgemäß noch nicht viele Bauherren, die barrierefreie und sogar inklusive Gebäude wünschen. Doch wenn zuständige Planer und Fensterbauer sogar in derartigen Gebäuden wie dem Allgäu ART Hotel mit ambitionierten Bauherren die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, der europäischen Bauproduktenverordnung und der Nullschwellen-Stellungnahe (DIN 18040) ignorieren, ärgert mich das immens. Die Auswirkungen dieser Planungsfehler sind menschlich und wirtschaftlich fatal und schädlich für den Bauherrn und die Nutzer. Der Bauherr steht für Inklusion ein und erhält ein Gebäude, das nicht einmal barrierefrei ist. Er erhält Barrieren, die für viele Menschen mit Behinderung nicht nutzbar sind. Die Nutzung ganzer Balkone und Terrassen bleibt ihnen grundlos vorenthalten. Hinzu kommen komplett veränderte Bedarfe von Hotelgästen im Zeitalter von demografischem Wandel, die eine sturzpräventive Architektur voraussetzt und keine „fest eingemeiselten“ Türschwellen als Sturzgefahren mit Haftungsgefahren für den Hotelbetreiber.
Wirtschaftlicher Schaden!!!!!
Ganz besonders ärgert mich die Art und Weise des Einbaus vieler dieser Türschwellen im Inklusionshotel Kempten, bei denen der Fußboden innen und außen nicht einmal gleich hoch ist. Oft ist der äußere Boden so hoch wie die Oberkante der Schwelle und der innere Fußboden ist rund 1,5 bis 2 cm tiefer. Hier wird der Rückbau der nicht barrierefreien Türschwelle und der Einbau einer Nullschwelle extrem schwierig und kostenintensiv. Um einen niveaugleichen, also barrierefreien Übergang zu schaffen, muss z.B. der ganze Balkonboden herausgerissen und niveaugleich zum Innenboden neu eingebaut werden. Weiterhin müssen für eine barrierefreie Nullschwelle die ganzen Türflügel und Rahmen erneuert werden. Nullschwellen wären überall bereits beim Bau von diesem Hotel ganz leicht möglich gewesen.
DIN 18040 bedeutet nicht Inklusion
Erfahrungsgemäß können viele Architekten nicht einmal die Norm für Barrierefreiheit, die DIN 18040 umsetzen. Doch diese Norm ist nicht gleichzusetzen mit Inklusion oder gar einer Umsetzung der UN-BRK. Die UN-BRK meint alle Menschen mit allen verschiedenen Behinderungsarten mit dem Fokus auf die Ressourcen. Sie verlangt ein Universal Design, das den Alltag von allen Menschen vereinfacht. Die DIN 18040 hingegen beachtet nur bestimmte Behinderungsarten mit unterschiedlich starken Interessensvertretern. Ältere Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten (früher geistige Behinderung) und Menschen mit Kleinwuchs haben z.B. laut dem zuständigen Obmann aus dem Jahr 2014 überhaupt keine Interessensvertreter im Normenausschuss (siehe Ulrike Jocham in BEHINDERTE MENSCHEN, Ausgabe 01/2014). Nach der UN-BRK müssen alle DIN-Normen im Sinne des Universal Designs angepasst werden. Dies ist auch für die DIN 18040 längst überfällig.
Architekten können das Thema Inklusion professionsintern nicht stemmen. Es sind mehr als dringend disziplinübergreifende Weiterbildungen, Alterssimulationstrainingsund begleitende Beratung von multiprofessionellen Inklusionsfachplanernnotwendig. Inklusion benötigt ein unverzichtbares Mindestmaß an Grundlagenwissen! Ein Nichtmediziner kann doch auch nicht einfach jeden operieren, oder?
Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle
Hier geht es zum Bericht vom BR!
Hier geht es zu Fachbeiträgen von mir zum Thema Inklusion beim Arbeiten: