Nur bestimmte Schwellen werden noch wirklich gebraucht!

15 cm hohe Türschwellen – UN-BRK fordert Anpassung von Norm für Bauwerksabdichtung

Eine über 15 cm hohe und 10 cm breite Balkon-Türschwelle.

Weshalb konnte im Jahr 2017 eine Norm veröffentlicht werden, die 15 cm hohe Aufkantungen bzw. Schwellen fordert? Die UN-BRK verlangt seit 2009 die Anpassung von Normen, damit eine Nutzbarkeit für alle Menschen entsteht.

15 cm hohe Türschwellen – wer braucht so etwas heute noch? Nullschwellen sind selbst an Fenstertüren (Terrassen- und Balkontüren) schon seit über 20 Jahren technisch gelöst. Die UN-BRK fordert bereits seit über 10 Jahren die Anpassung der DIN-Norm für Bauwerksabdichtung! Am Beispiel von Nullschwellen zeigt die UN-BRK, dass sie nicht nur Inklusions- sondern auch Innovationsmotor ist. Zusätzlich gewinnen durch die Forderungen der UN-BRK auch Architekten, Planer, Handwerker und Bauträger. Eine längst vorgeschriebene Anpassung aller DIN-Normen im Sinne des Universal Designs würde nicht nur Inklusion für Menschen mit Behinderung bedeuten, sondern eine Vereinfachung in der Handhabung von DIN-Normen und mehr Rechtssicherheit für alle Bauverantwortlichen! Zusätzlich optimieren die geforderten Nullschwellen die Designqualtiät, die Werthaltigkeit und die Zukunftstauglichkeit aller Immobilien. Deshalb wird die Frage immer wichtiger: Weshalb beschreibt die DIN-Norm für Bauwerksabdichtung im Zeitalter von demografischem Wandel und Inklusion überhaupt noch 15 cm hohe Aufkantungen oder in Kombination mit Rinnen 5 cm hohe Türschwellen???

Die längst geforderte Anpassung von DIN-Normen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz UN-BRK, lang Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung) fordert schon seit 2009 die Anpassung von allen Normen und Richtlinien im Sinne des Universal Designs (Artikel 2 und 4f) – also einem Design das möglichst jeder nutzen kann und niemanden grundlos ausgrenzt. Doch weshalb wird diese Forderung selbst in der neuen Norm für Bauwerksabdichtung (DIN 18531-1 und 18531-5, Überarbeitung von DIN 18195), nicht umgesetzt? Diese DIN-Norm beschreibt doch tatsächlich neben 5 cm hohen Aufkantungen und niveaugleichen Türschwellen min. 15 cm hohe Aufkantungen über dem Bodenbelag. Weshalb? Wer braucht heute noch 15 cm hohe Türschwellen bzw. 15 cm hohe Anschwellungen über dem Bodenbelag? (Achtung, Achtung: Laut DIN e.V. sind die niveaugleichen Übergänge zwischen innen und außen, also die Nullschwellen, ebenfalls als Regelfall neben den 5 – 15 cm hohen Aufkantungen zu verstehen!!!!!!!!!!!!!)

Fehlende Anpassung im Sinne des Universal Designs 2017

Die beiden DIN-Normteile (DIN 18531-1 und DIN 18531-5) wurden im Juli 2017 neu veröffentlicht, also über 8 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK. Dabei stellen die Anforderungen der UN-BRK nach Normen und Richtlinien, die Universal Design umsetzen, das Potential für eine Verbesserung für jeden einzelnen dar. Gerade vom Artikel 4 f der UN-BRK können nicht nur Menschen mit Behinderung profitieren, sondern alle Bürger und Steuerzahler, alle Architektinnen und Architekten sowie alle Handwerkerinnen und Handwerker! Schon heute müssen Türschwellen egal ob nur 1 – 2 cm oder 3 – 15 cm auf Kosten der Sozialversicherungsbeitragszahler und der Steuerzahler zurückgebaut werden. Selbst in Neubauten werden immer mehr Türschwellenrückbauten erforderlich. Dass Probleme in der Nutzung von Immobilien bei immer mehr älteren Menschen auf uns zukommen, war bereits in den 90er Jahren bekannt und vorhersehbar.

Hier wurde alles versucht, um die geforderte Höhe von mindestens 15 cm ab Fußbodenbelag bis zur Oberkante der Türschwelle einzuhalten, damit ja kein Wasser über die Schwelle gelangen kann?! Doch zahlreiche Nullschwellen-Best-Practice-Beispiele zeigen schon seit vielen, vielen Jahren, dass überhaupt keine Aufkantung notwendig ist, um das unerwünschte Niederschlagswasser draußen zu halten – sogar in Stulptüren ohne ausreichend große Vordächer und ohne direkt sichtbar angrenzende Rinne. Genaue Erläuterungen, was dies bedeutet, gibt es im meinen Nullschwellen-Seminaren. Foto: Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Wer braucht noch 15 cm hohe Türschwellen?

Die alte DIN 18195 und die neue Normenreihe DIN 18531 – 18535 kennt im Baubereich mit großer Wahrscheinlichkeit jeder. Das ist die DIN-Norm, die während meiner nun schon über 14-jährigen Nullschwellen-Forschungen bis heute in der Regel immer als Rechtfertigung für den Bau von Türschwellen aufgeführt wird. Weshalb fordert die neue Norm für Bauwerksabdichtung aus dem Jahr 2017 immer noch 15 cm hohe Aufkantungen über dem Bodenbelag oder in Kombination mit einer direkt angrenzenden Rinne eine Aufkantung über dem Belag von min. 5 cm Höhe? Dadurch soll verhindert werden, dass bei Schlagregen, Spritzwasserbelastung, Schneematschbildung, Vereisung oder Wasseranstauungen „Niederschlagswasser über die Türschwelle“ eindringen kann. Diese Befürchtung ist erstaunlich! Denn es gibt bereits seit 1996 Einbaubeispiele ohne derartige Aufkantungen, in welchen kein Wasser eindringt. Ich habe zahlreiche Nullschwellen-Einbaubeispiele untersucht, die bei fachgerechtem Einbau systemsicher seit vielen Jahren funktionieren.

Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen wurde am 31.12.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten. Seither ist eine Anpassung von allen Normen und Richtlinien im Sinne des Universal Designs gefordert. (UN-BRK Artikel 4f) Universal Design ist ein Design, das „von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden“ kann. (UN-BRK Artikel 2) Nullschwellen an Außentüren sind von allen Menschen nutzbar, Türschwellen nicht. Wie kann es trotz UN-BRK im Jahr 2017 passieren, dass eine Norm überhaupt noch 5 – 15 cm hohe Aufkantungen und Anschwellungen über dem Bodenbelag im Türbereich fordert? Neben den 5 – 15 cm hohen Aufkantungen werden zusätzlich niveaugleiche Übergänge als Lösungen in der DIN 18531 aufgeführt, die laut DIN e.V. den Regelfall darstellen. Weshalb werden überhaupt noch 5 – 15 cm hohe Aufkantungen aufgeführt, wenn niveaugleiche Übergänge längst möglich sind? Laut UN-BRK müssen DIN-Normen so angepasst werden, dass nur noch technische Konstruktionen aufgeführt werden, die alle Menschen nutzen können. Wo bleibt die Umsetzung der UN-BRK bei der Norm für Bauwerksabdichtung?

Erfahrungsgemäß sind für viele Techniker Terrassen- und Balkontüren keine Türen sondern Fenster (daher der Begirfft „Fenstertüren“) und dürfen deshalb einen Fensterrahmen unten als Übergang aufweisen. Derartige Sichtweisen müssen dringend mit anderen professionellen Sichtweisen konfrontiert werden! Z.B. einer Sichtweise aus Pflege und Heilpädagogik: Türschwellen stellen eine Ausgrenzung über Jahrzehnte hinweg dar! Foto: Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

Verbesserung auch für Architekten, Handwerker und Bauträger

Diese Forderung der UN-BRK stellt nicht nur ein Verbesserungspotential für Menschen mit Behinderung dar. Insbesondere Architekten, Planer,  Handwerker und Bauträger stehen einer immer größeren Anzahl von Normen und Richtlinien gegenüber, wovon viele sich zusätzlich auch noch widersprechen. Das ist eine grundlose Belastung im Arbeitsalltag. Werden in der Norm für Bauwerksabdichtung 5 – 15 cm und 1 – 2 cm hohe Aufkantungen gestrichen, hat das eine inklusive Gestaltung für alle Bürger und eine beachtliche Erleichterung für alle Bauverantwortlichen zur Folge!

Ulrike Jocham, die Frau Nullschwelle

5 Comments, RSS

  1. KD

    Meine Mutter hatte genau an so einen Teil Unfall, und ist auch an den Folgen gestorben o(
    Und dann aber wurden neue Türen und Fenster überall eingebaut, da haben die Türen dann mit dem Boden abgeschlossen..Muss immer erst was passieren…

  2. Der Beitrag zum Thema  Bauwerkabdichten ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.  

  3. Danke für die Info über Türschwellen und Balkontüren. Ich denke darüber nach, einige Balkontüren für mein Haus zu bekommen. Ich werde mit einem Bauunternehmer über den Kauf von Balkontüren sprechen.

    • Ulrike Jocham

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Bei neuen Balkontüren empfehle ich selbstverständlich Nullschwellen 🙂 Wichtig dabei ist besonders ein fachgerechter Einbau!!!!!

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